Ausbildereignung nach AEVO – Teil IV der Meisterprüfung



Die Ausbildung junger Menschen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die ein hohes Maß unterschiedlichster Kompetenzen voraussetzt. Bei der betrieblichen Ausbildung ist das Wissen um die Rahmenbedingungen der Ausbildung und die pädagogischen Fähigkeiten genauso wichtig, wie das Fachwissen welches Sie vermitteln wollen. In diesem Kurs werden Sie optimal auf die Aufgaben als künftige/r Ausbilder/in vorbereitet und bekommen Ihr Werkzeug in den Bereichen Didaktik, Pädagogik, Ausbildungsplanung und Rahmendbedingungen der Ausbildung in die Hand.

Der Lehrgang schließt mit der Ausbildereignungsprüfung ab und wird bei bestandener Prüfung mit einer Urkunde, dem AdA-Schein bzw. Ausbilderschein zertifiziert. Dieser befreit von Teil IV der Meisterprüfung.

Inhalt

Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den folgenden Handlungsfeldern:

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei Einstellungen von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen

Der Ablauf der Kurse ist so gestaltet, dass in den 60 Unterrichtsstunden schwerpunktmäßig die Vermittlung von praktischen Fertigkeiten und fachlichem Wissen erfolgt.

Zusätzlich muss ein hoher Selbstlernanteil zur Vertiefung des fachlichen Wissens erbracht werden.

Mit dieser Kurskonzeption und einer entsprechenden Auswahl an erfahrenen Referenten/-innen erwerben Sie handwerkliches Können, fachliches Wissen und die Einsicht in die eigene Person. Damit sind sie für die professionellen Bedürfnisse als Ausbilder gerüstet.

Zulassungsvoraussetzung

Es gibt keine Zulassungsvoraussetzung.

Ihr Nutzen

Sie erfahren wie Sie Ausbildungspläne erstellen, junge Menschen motivieren und den Lernerfolg verbessern. Darüber hinaus lernen Sie Strategien kennen, um gezielt auf Lernschwierigkeiten einzugehen und kompetent mit Eltern und Berufsschule zu kooperieren. Die erfolgreich abgelegte Ausbildereignungsprüfung befreit Sie von Teil IV der Meisterprüfung.

Termine

Der Lehrgang kann in Teil- oder Vollzeit absolviert werden.

Die Vollzeitvariante wird im Schnitt alle zwei Monate von Montag bis Samstag von 08.00 bis 16.00 Uhr angeboten. Die Termine finden Sie hier

Die Teilzeitvariante findet abends und teilweise samstags mit unterschiedlichen Laufzeiten und Tageskombinationen statt. Die Termine finden Sie hier

Lehrgangsdauer:

Die Lehrgangsdauer umfasst bei beiden Varianten 60 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.

Gebühren

Kursgebühr: 499,00 €
Für Meisterschüler: Bei Buchung eines weiteren Meistervorbereitungskurses beträgt die Kursgebühr lediglich 400,00 €.
Dies wird nach Ihrer Buchung bei der Bearbeitung Ihrer Anmeldung entsprechend berechnet.

Prüfungsgebühr: 200,00 €
Informationen zu den aktuellen Prüfungsanforderungen erhalten Sie vom Fachbereich Prüfungswesen: 06131 9992-492.

Zulassungsgebühr: 50,00 €

Literatur:
Kursbuch: “Sackmann IV: das Lehrbuch für die Meisterprüfung” 32,00 €
Übungsbögen: 13,00 € (Empfehlung) 
Verlagsanstalt Handwerk

Fördermöglichkeiten

Wenn Sie den Lehrgang im Rahmen Ihrer Meistervorbereitung besuchen:

Aufstiegs-BAföG
Nutzen Sie Ihren individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen wie der Meistervorbereitung und die damit verbundenen finanziellen Vorteile. Hierbei unterstützt der Staat die Teilnahme an Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen bei Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit einem einkommens- und vermögensunabhängigen Maßnahmenbeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, jedoch höchstens mit 15.000 €. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 50% und aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen.
Sehen Sie sich hierzu unsere Beispielrechnung an. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Förderstelle oder hier.
Nach der Meisterausbildung können Sie für den “Geprüften Betriebswirt” (HwO) erneut Aufstiegs-BAföG erhalten.

Aufstiegsbonus I:
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen den Aufstiegsbonus I in Höhe von 2.000 €.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie unter Aufstiegsbonus I.

Wenn es für Sie eine unabhängige Fortbildung ist:

Für Arbeitnehmer:
QualiScheck

Welche Kosten werden übernommen?
Gefördert werden 50% der anfallenden Weiterbildungskosten (Anmelde-, Teilnahme- und Prüfungsgebühren sowie z.B. Skripte und Materialien, sofern sie Bestandteil der Teilnahmekosten sind). Sonstige Kosten, wie z.B. Fahrtkosten, Unterbringungs- und Verpflegungskosten sind nicht förderfähig. Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500 € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung.

Kosten werden nur für durchgeführte Weiterbildungen erstattet. Nehmen Sie an der Weiterbildung nicht teil, kann auch dann keine Erstattung erfolgen, wenn Ihnen hierfür bereits Kosten entstanden sein sollten.

Wer kann gefördert werden?

  • Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 20.000 € bzw. 40.000 € bei gemeinsamer Veranlagung.
  • Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von weniger als 20.000 € bzw. 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten, wenn die Kosten der Weiterbildung höher sind als 1.000 € (einschließlich Mehrwertsteuer).
  • Der Hauptwohnsitz muss in Rheinland-Pfalz liegen.
  • Anträge müssen bis spätestens einen Monate vor Beginn der Weiterbildung bei der zwischengeschalteten Stelle vorliegen und die Anmeldung zur Weiterbildung darf noch nicht erfolgt sein.

Weitere Informationen finden Sie hier


Für Arbeitgeber und Betriebe:
Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung

Welche Kosten werden übernommen?
Die Förderung kann bis zu 50% der förderfähigen Gesamtausgaben je Teilnehmenden betragen und ist auf maximal 1.500 € je Teilnehmenden begrenzt. Die maximale Fördersumme pro Unternehmen beträgt 30.000 € je Kalenderjahr der Kostenerstattung.

Wer kann gefördert werden?

  • Erwerbstätige in privatrechtlichen Unternehmen.
  • Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Unternehmen einen Sitz oder eine selbständige Niederlassung in Rheinland-Pfalz hat.
  • Der Antrag auf Förderung wird von dem jeweiligen Unternehmen gestellt und muss sich auf Erwerbstätige einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz beziehen.
  • Anträge müssen bis spätestens einen Monate vor Beginn der Weiterbildung bei der zwischengeschalteten Stelle vorliegen und die Anmeldung zur Weiterbildung darf noch nicht erfolgt sein.


Weitere Informationen finden Sie hier

Auffrischungslehrgang für Ausbilderinnen und Ausbilder

Der AEVO Auffrischungslehrgang richtet sich an Ausbilderinnen und Ausbilder, deren Ausbildereignungsprüfung schon Jahre zurückliegt.

Nicht nur die Vorgaben und pädagogischen Ansätze haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Durch die schnellen Generationswechsel existieren ganz andere Ansprüche an die jeweiligen Positionen und Aufgaben. In diesem Auffrischungskurs der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) erfahren Sie alles zu den aktuellen Änderungen und Vorgaben, die sich in den letzten Jahren ergeben haben.

Weitere Informationen zu diesem Kurs erhalten Sie hier:

FAQ zur Ausbildereignung

Hier finden Sie schnell Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema “Ausbildereignung nach AEVO”. Sollten weitere Fragen offen sein oder Sie eine persönliche Beratung wünschen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

Die Ausbildereignungsprüfung ist eine Prüfung, in der künftige Ausbilder ihre berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachweisen. Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einen schriftlichen Teil.

Jeder, der ausbildet oder ausbilden möchte, benötigt den Nachweis der Ausbildereignung nach AEVO. 

Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung nachzuweisen.

Dieser Nachweis befreit auch von Teil IV der Meisterprüfung.

AEVO = Ausbilder-Eignungsverordnung

AdA = Ausbildung der Ausbilder (Dies ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Ausbildereignung nach AEVO)

Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:

1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
3. Ausbildung durchführen und
4. Ausbildung abschließen.

Nein, es gibt keine Zulassungsvoraussetzung.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.

Im schriftlichen Teil der Prüfung sind fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern zu bearbeiten. Die Prüfung ist auf 3 Stunden angesetzt.

Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten. Hierfür wählt der Prüfungsteilnehmer eine berufstypische Ausbildungssituation aus. Die Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten. Die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation sind im Fachgespräch zu erläutern. Anstelle der Präsentation kann eine Ausbildungssituation auch praktisch durchgeführt werden.

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurde. Die bestandene Prüfung wird mit einem Zeugnis bestätigt.

Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Ein bestandener Prüfungsteil kann dabei angerechnet werden.

Der Kurs umfasst 60 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.

Der Kurs wird sowohl in Teilzeit als auch in Vollzeit angeboten.

Hier finden Sie die Termine:

Teilzeit

Vollzeit

Sie können sich Online auf unserer Homepage anmelden.

Hier geht es zur Anmeldung:

Teilzeit

Vollzeit

Ansprechpartner

Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite – melden Sie sich bei uns:




Dagobertstraße 2
55116 Mainz
Telefon +49 6131-9992-0
Fax +49 6131-9992-63
info@hwk.de


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Vorbereitungskurs Ausbildereignung nach AEVO / Teil IV der Meisterprüfung


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