Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) ergänzt und unterstützt die betriebliche Ausbildung vom ersten bis zum letzten Ausbildungsjahr in den Handwerksbetrieben. Sie sichert die gleichmäßig hohe Qualität der Ausbildung jedes Berufes im Handwerk, unabhängig von der Ausbildungsleistungsfähigkeit des einzelnen Handwerksbetriebes. Die Lehrgänge vermitteln berufsspezifische praktische Fertigkeiten und Kenntnisse und sind ein fester Bestandteil der dualen Berufsausbildung im Handwerk.
Die ÜLU stellt ein breites, einheitliches Ausbildungsniveau sicher, welches sich den technischen und ökonomischen Veränderungen kontinuierlich anpasst.


Ansprechpartnerinnen
Zentraler Abteilungskontakt: uelu@hwk.de
Gewerke:
Land- und Baumaschinenmechatroniker, Fleischer, Bäcker, Konditoren, Fachverkäufer Lebensmittelhandwerk, Dachdecker, Hörakustiker, Augenoptiker, Sonstige
Gewerke:
Metallbauer, Karosserie- und Fahrzeugbauer, Zerspanungsmechaniker, Konstruktionsmechaniker, Feinwerkmechaniker, KFZ-Mechatroniker, Raumausstatter, Tischler
Gewerke:
Elektroniker, Informationselektroniker, Anlagenmechaniker, Friseure, Maßschneider
Gewerke:
Fliesenleger, Estrichleger, Maurer, Hochbaufacharbeiter, Straßenbauer, Tiefbaufacharbeiter, Stukkateure, Ausbaufacharbeiter, Maler- und Lackierer, Bauten- und Objektbeschichter, Zimmerer, Kaufleute für Büromanagement
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Welche ÜLU-Lehrgänge finden statt? Welche Inhalte werden gelehrt?
Die Vollversammlung hat Lehrgänge beschlossen. Die Teilnahme an diesen Lehrgängen ist für die Betriebe bzw. Azubis im Kammerbezirk Rheinhessen verbindlich.
Die aktuelle Liste der von der Vollversammlung beschlossenen Lehrgänge finden hier: TOP 13 ÜLUs VV Sommer 2023.
Die Inhalte der Lehrgänge sind bundesweit verbindlich geregelt. Sie finden die Unterweisungspläne auf der Webseite des Heinz-Piest-Instituts für Handwerkstechnik.
Wo findet die ÜLU statt?
Die Lehrgänge der größeren Berufsgruppen finden in den Berufsbildungszentren der Handwerkskammer Rheinhessen statt.
Berufsbildungszentrum I Robert-Bosch-Straße 8 55129 Mainz-Hechtsheim:
- Anlagenmechaniker
- Elektroniker
- Feinwerk-/Zerspanungs-/Konstruktionsmechaniker
- Friseure
- Karosserie- und Fahrzeugbauer
- Kaufleute für Büromanagement
- KFZ-Mechatroniker
- Metallbauer
Berufsbildungszentrum II Robert-Koch-Straße 7 55129 Mainz-Hechtsheim:
- Ausbaufacharbeiter
- Bauten- und Objektbeschichter
- Estrichleger
- Fliesenleger
- Hochbaufacharbeiter
- Maler- und Lackierer
- Maßschneider
- Raumausstatter
- Tischler
- Zimmerer
Für kleinere Berufsgruppen gibt es zentralisierte Berufsbildungsstätten in Rheinland-Pfalz oder bundesweit.
Bitte die aktuelle Ortsangabe in der Einladung zum jeweiligen ÜLU-Lehrgang beachten!!!
Für wen ist die ÜLU verpflichtend?
Alle Auszubildenden deren Ausbildungsvertrag in die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer Rheinhessen eingetragen ist und für deren Ausbildungsberuf die Vollversammlung der Handwerkskammer Rheinhessen die Durchführung der ÜLU beschlossen hat sind verpflichtet an den LEhrgängen zur überbetrieblichen Ausbildung teilzunehmen. Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, die Azubis entsprechend frei zu stellen.
Wer trägt die Kosten der ÜLU?
Die Finanzierung der Lehrgangskosten sowie eventueller Internatsgebühren erfolgt durch Zuwendungen des Bundes, des jeweiligen Bundeslandes und durch Eigenmittel des Ausbildungsbetriebes. Ab dem Jahr 2021 werden für die Lehrgänge, die in unseren eigenen Berufsbildungszentren durchgeführt werden, keine Gebühren mehr erhoben. Die entsprechenden Kosten werden dann auf alle Betriebe des jeweiligen Gewerkes im Kammerbezirk umverteilt (sog. Ausbildungsumlage). Für die Bau-Berufe gibt es ein ähnliches System durch die SOKA Bau.