Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Bei der Handwerkskammer Rheinhessen ist die KAUSA-Landesstelle Rheinland-Pfalz Ihre erste Ansprechpartnerin, wenn Sie in Rheinhessen arbeiten bzw. zukünftig arbeiten möchten oder wohnen und im Ausland eine handwerkliche Berufsqualifikation erworben haben, die in Deutschland anerkannt werden soll.

In einem solchen Fall kann Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation auf ihre Gleichwertigkeit mit einer deutschen handwerklichen Referenzqualifikation überprüft werden.

Ansprechpartner Erstberatung

Die Erstberatung erfolgt durch die Kollegen der KAUSA-Landesstelle Rheinland-Pfalz, Koordinierungsstelle für Ausbildung und Migration Standort Rheinhessen in Mainz Telefon: 06131 9992-495 oder E-Mail: anerkennung@hwk.de

Ablauf einer  Gleichwertigkeitsfeststellungsprüfung

1. Erstberatung

Vereinbaren Sie bitte einen persönlichen Beratungstermin für eine Erstberatung in der KAUSA-Landesstelle Rheinland-Pfalz in Mainz (Telefon: 06131 9992-495 oder E-Mail: anerkennung@hwk.de)

Bitte bringen Sie zur Erstberatung die folgenden Unterlagen mit oder schicken Sie diese vorab per Email an anerkennung@hwk.de :

  • Ausweis oder Reisepass
  • Ausbildungsnachweise (Abschlussdokumente/Zeugnisse) aus Ihrem Herkunftsland in Originalsprache
  • Beglaubigte Übersetzungen Ihrer Dokumente/Zeugnisse in die deutsche Sprache
  • Tabellarischer Lebenslauf und Auflistung Ihrer Erfahrungen, Tätigkeiten und Fortbildungen
  • Nachweise über die praktische Berufserfahrung

2. Erste Sichtung Ihrer Unterlagen

Wir vergleichen zuerst Ihren ausländischen Berufsabschluss mit einer deutschen Berufsausbildung im Handwerk und beziehen dabei Ihre dokumentierten Berufserfahrungen und Weiterbildungen mit ein. Hier können wir Ihnen dann in der Regel bereits sagen, ob es bei einer formalen Antragstellung Erfolgsaussichten bestehen.

3. Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

Im nächsten Schritt stellen Sie einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung. Dieser wird nun formal geprüft.

Mit der Antragstellung entstehen Bearbeitungskosten (siehe unten).



Dauer des Anerkennungs-Verfahrens

Das Verfahren dauert in der Regel zwischen 3 Wochen und 3 Monaten.

Was erhalten Sie am Ende des Verfahrens?

Das Anerkennungs-Verfahren endet mit einem entsprechenden Bescheid. Hierbei sind folgende Entscheidungen möglich:

  • Volle Gleichwertigkeit zu einem deutschen Berufsabschluss
  • Teilweise Gleichwertigkeit zu einem deutschen Berufsabschluss
  • Keine Gleichwertigkeit zu einem deutschen Berufsabschluss
  • Ablehnender Bescheid, sofern keine Feststellung des Sachverhalts möglich ist

Gut zu wissen:

Ein deutsches Prüfungszeugnis wird nicht verliehen.
Dieses können Sie bekommen, wenn Sie eine deutsche Gesellen- oder Meisterprüfung abgelegt haben.

Wenn Sie keine oder die teilweise Gleichwertigkeit bescheinigt bekommen haben, können Sie die fehlenden Teile durch eine Anpassungsqualifizierung oder Ausgleichsmaßnahme nachholen.
Dazu beraten wir Sie gerne.

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Die Gebühren für das Anerkennungsverfahren belaufen sich auf einen Betrag in Höhe von 500,00 Euro. Diese Kosten sind von Ihnen zu tragen.

Neben diesen Gebühren können noch weitere Kosten anfallen, z.B. für Übersetzungen oder eine sog. Qualifikationsanalyse.

Kosten sind förderfähig

Geringverdiener können auch Anträge auf einen Kostenzuschuss für das Anerkennungsverfahren stellen. Förderfähig sind die Kosten, die im Rahmen der Antragstellung entstehen, also vor allem Gebühren und Übersetzungskosten (maximal 600 Euro pro Person).

Wie bekommen Sie den Anerkennungszuschuss?
Infos hier: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/index.php