Mitgliederverwaltung: An-, Ab- und Ummeldung von Handwerksbetrieben



Sie möchten einen Handwerksbetrieb gründen und fragen sich, ob eine Eintragung in unsere Handwerksdatenbank erforderlich ist, welche fachliche Qualifikation Sie mitbringen müssen und welche Möglichkeiten es gibt, diese nachzuweisen oder zu erlangen?

Sie benötigen Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare oder beim Zusammenstellen der benötigten Unterlagen?

Das Team der Mitgliederverwaltung beantwortet diese Fragen und hilft Ihnen bei den Formalitäten.

Ebenso unterstützt es bei Fragen zu Betriebs-Abmeldungen, -Ummeldungen, Umfirmierungen oder Rechtsform-Änderungen sowie zur technischen Betriebsleitung bei zulassungspflichtigen Handwerken.



Außerdem erhalten Sie Unterstützung

  • bei allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Selbstständigkeit oder Ihrer geplanten Existenzgründung,
  • bei der Erledigung der Gründungsformalitäten (Gewerbeanmeldung),
  • bei der Vermittlung von Ansprechpartnern für eine Unternehmens- und Existenzgründungsberatung,
  • bei der Vermittlung von Ansprechpartnern zu Fragen der Beitragsveranlagung/Kammerbeitrag.

Wer muss sich bei der Handwerkskammer anmelden?

Um ein Handwerk selbstständig ausüben zu können, benötigen Sie als Handwerksbetrieb eine Eintragung in die bei uns geführte Handwerksdatenbank.



Nummer
 1 Maurer und Betonbauer
 2 Ofen- und Luftheizungsbauer
 3 Zimmerer
 4 Dachdecker
 5 Straßenbauer
 6 Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
 7 Brunnenbauer
 8 Steinmetz- und Steinbildhauer
 9 Stuckateure
10 Maler und Lackierer
11 Gerüstbauer
12 Schornsteinfeger
13 Metallbauer
14 Chirurgiemechaniker
15 Karosserie- und Fahrzeugbauer
16 Feinwerkmechaniker
17 Zweiradmechaniker
18 Kälteanlagenbauer
19 Informationstechniker
20 Kraftfahrzeugtechniker
21 Land- und Baumaschinenmechatroniker
22 Büchsenmacher
23 Klempner
24 Installateur und Heizungsbauer
25 Elektrotechniker
26 Elektromaschinenbauer
27 Tischler
28 Boots- und Schiffbauer
29 Seiler
30 Bäcker
31 Konditoren
32 Fleischer
33 Augenoptiker
34 Hörakustiker
35 Orthopädietechniker
36 Orthopädieschuhmacher
37 Zahntechniker
38 Friseure
39 Glaser
40 Glasbläser und Glasapparatebauer
41 Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik
42 Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
43 Werkstein- und Terrazzohersteller
44 Estrichleger
45 Behälter- und Apparatebauer
46 Parkettleger
47 Rollladen- und Sonnenschutztechniker
48 Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher
49 Böttcher
50 Glasveredler
51 Schilder- und Lichtreklamehersteller
52 Raumausstatter
53 Orgel- und Harmoniumbauer
Nummer
 1 entfällt
 2 entfällt
 3 entfällt
 4 entfällt
 5 Uhrmacher
 6 Graveure
 7 Metallbildner
 8 Galvaniseure
 9 Metall- und Glockengießer
10 Präzisionswerkzeugmechaniker
11 Gold- und Silberschmiede
12 entfällt
13 entfällt
14 Modellbauer
15 entfällt
16 Holzbildhauer
17 entfällt
18 Korb- und Flechtwerkgestalter
19 Maßschneider
20 Textilgestalter (Sticker, Weber, Klöppler, Posamentierer, Stricker)
21 Modisten
22 (weggefallen)
23 Segelmacher
24 Kürschner
25 Schuhmacher
26 Sattler und Feintäschner
27 entfällt
28 Müller
29 Brauer und Mälzer
30 Weinküfer
31 Textilreiniger
32 Wachszieher
33 Gebäudereiniger
34 entfällt
35 Feinoptiker
36 Glas- und Porzellanmaler
37 Edelsteinschleifer und -graveure
38 Fotografen
39 Buchbinder
40 Print- und Medientechnologen (Drucker, Siebdrucker, Flexografen)
41 entfällt
42 entfällt
43 Keramiker
44 entfällt
45 Klavier- und Cembalobauer
46 Handzuginstrumentenmacher
47 Geigenbauer
48 Bogenmacher
49 Metallblasinstrumentenmacher
50 Holzblasinstrumentenmacher
51 Zupfinstrumentenmacher
52 Vergolder
53 entfällt
54 Holz- und Bautenschützer (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden)
55 Bestatter
56 Kosmetiker


Nummer
 1 Eisenflechter
 2 Bautentrocknungsgewerbe
 3 Bodenleger
 4 Asphaltierer (ohne Straßenbau)
 5 Fuger (im Hochbau)
 6 entfällt
 7 Rammgewerbe (Einrammen von Pfählen im Wasserbau)
 8 Betonbohrer und -schneider
 9 Theater- und Ausstattungsmaler
10 Herstellung von Drahtgestellen für Dekorationszwecke in Sonderanfertigung
11 Metallschleifer und Metallpolierer
12 Metallsägen-Schärfer
13 Tankschutzbetriebe (Korrosionsschutz von Öltanks für Feuerungsanlagen ohne chemische Verfahren)
14 Fahrzeugverwerter
15 Rohr- und Kanalreiniger
16 Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten)
17 Holzschuhmacher
18 Holzblockmacher
19 Daubenhauer
20 Holz-Leitermacher (Sonderanfertigung)
21 Muldenhauer
22 Holzreifenmacher
23 Holzschindelmacher
24 Einbau von genormten Baufertigteilen (zum Beispiel Fenster, Türen, Zargen, Regale)
25 Bürsten- und Pinselmacher
26 Bügelanstalten für Herren-Oberbekleidung
27 Dekorationsnäher (ohne Schaufensterdekoration)
28 Fleckteppichhersteller
29 (weggefallen)
30 Theaterkostümnäher
31 Plisseebrenner
32 (weggefallen)
33 Stoffmaler
34 (weggefallen)
35 Textil-Handdrucker
36 Kunststopfer
37 Änderungsschneider
38 Handschuhmacher
39 Ausführung einfacher Schuhreparaturen
40 Gerber
41 Innerei-Fleischer (Kuttler)
42 Speiseeishersteller (mit Vertrieb von Speiseeis mit üblichem Zubehör)
43 Fleischzerleger, Ausbeiner
44 Appreteure, Dekateure
45 Schnellreiniger
46 Teppichreiniger
47 Getränkeleitungsreiniger
48 entfällt
49 Maskenbildner
50 entfällt
51 Lampenschirmhersteller (Sonderanfertigung)
52 Klavierstimmer
53 Theaterplastiker
54 Requisiteure
55 Schirmmacher
56 Steindrucker
57 Schlagzeugmacher

Anmeldung eines Handwerksbetriebs

Betriebsanmeldung online

Über den Antragsmanager der Handwerkskammer können Sie gleichzeitig Ihr Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden, ummelden oder abmelden und die Eintragungen in die Handwerksrolle vornehmen. Damit erhalten Sie dann einen Gewerbeschein der Kommune und eine Handwerkskarte der Handwerkskammer.



Hier werden Sie automatisch durch den Anmelde-Vorgang geführt. Dabei können Sie die erforderlichen Dokumente unmittelbar hochladen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Kontakt:

Mitgliederverwaltung:
An-, Ab-, Ummeldung von Handwerksbetrieben
Dagobertstraße 2
55116 Mainz
Telefon 06131 9992-100
handwerksrolle@hwk.de

TERMINE NACH VEREINBARUNG

Existenzgründerberatung

Bei der Unternehmensgründung helfen Ihnen unsere erfahrenen und kompetenten Unternehmensberater der Kammer gerne, vor alle wenn es um die betriebswirtschaftliche Planung Ihres Unternehmens geht.

Hier finden Sie weitere Infos und den Kontakt.

Technischer Betriebsleiter

Im Falle eines zulassungspflichtigen Handwerks der Anlage A („Meisterpflicht“) müssen Sie bei der Eintragung zusätzlich einen geeigneten technischen Betriebsleiter benennen. Informationen über die Voraussetzungen, die die betr. Person erfüllen muss, finden Sie in unserem Merkblatt.

Änderungen zur Betriebsleitung nehmen Sie bitte im Kundenportal vor.

Änderung oder Löschung eines Handwerksbetriebs

Zur Beantragung einer Löschung oder Adressänderung melden Sie sich bitte im Kundenportal an und öffnen Sie den entsprechenden Antrag.



Bei Gewerbe-Ummeldungen, Umfirmierungen oder Rechtsform-Änderungen melden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns.

Ausnahmebewilligung / Ausübungsberechtigung

Bestimmte Tätigkeiten dürfen nur von denjenigen Personen bzw. Betrieben selbstständig ausgeübt werden, die auch in die Handwerksrolle eingetragen sind. Es handelt sich insoweit um die Handwerke, die in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführt werden (sog. Zulassungspflichtige Handwerke). Diese Handwerke dürfen ohne Eintragung in die Handwerksrolle nicht selbständig betrieben werden. Eintragungsvoraussetzung ist grundsätzlich das Bestehen der Meisterprüfung in dem jeweiligen Handwerk oder etwa der Abschluss eines Studiums, dessen Schwerpunkt dem des entsprechenden Handwerks entspricht. In die Handwerksrolle können aber auch solche Personen bzw. Betriebe eingetragen werden, denen eine sog. Ausübungsberechtigung oder Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle erteilt wurde. Die Erteilung einer Ausübungsberechtigung bzw. einer Ausnahmebewilligung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, wie z.B. das Alter oder den bisherigen beruflichen Werdegang der antragstellenden Personen. Im Einzelnen ergeben sich die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausübungsberechtigung bzw. einer Ausnahmebewilligung aus den §§ 7a ff. der Handwerksordnung. Die Handwerkskammer Rheinhessen ist für die Erteilung von Ausübungsberechtigungen und Ausnahmebewilligungen zuständig, sofern Sie beabsichtigen, Ihre Tätigkeit im Zuständigkeitsbereich der Handwerkskammer Rheinhessen selbständig auszuüben.



Die entsprechenden Anträge und weitere Informationen hierzu finden Sie hier:

EU-Bescheinigung (Bescheinigung über die Anerkennung von Berufsqualifikationen)

Wenn Sie in einem Mitgliedsstaat der EU handwerkliche Tätigkeiten ausüben möchten, bescheinigen wir Ihnen – sofern Sie Ihren Betriebssitz in unserem Kammerbezirk haben und in unserer Handwerksdatenbank eingetragen sind – auf Anfrage, dass Sie hier die Zulassungsvoraussetzungen bezüglich der Ausübung des entsprechenden Handwerks erfüllen. Diese Bescheinigung können Sie gegenüber den zuständigen Behörden des betr. EU-Mitgliedsstaats im Rahmen eines Antrags auf Erteilung einer nach den dortigen Rechtsvorschriften ggf. erforderlichen Erlaubnis zur Ausübung der betr. Tätigkeit als Nachweis verwenden.

Das Formular finden Sie nach Anmeldung im Kundenportal.

Ansprechpartner: Dirk Cinquanta, Tel. 06131-9992-333, E-Mail d.cinquanta@hwk.de

Grenzüberschreitende Tätigkeit (Bescheinigung über die Erfüllung der Anzeigepflicht nach § 8 EU/EWR-Handwerk-Verordnung)

Wenn ein Handwerks-Betrieb mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU/EWR Tätigkeiten eines zulassungspflichtigen Handwerks der Anlage A innerhalb unseres Kammerbezirks ausüben möchte, setzt dies die Bestätigung unsererseits voraus, dass der Selbstständige oder Betriebsverantwortliche über eine Qualifikation verfügt, die den hier geltenden handwerksrechtlichen Anforderungen an die zulässige Ausübung eines solchen Handwerks entspricht. Bitte lassen Sie uns zur Prüfung einen entsprechenden Antrag zukommen.

Das Formular finden Sie hier

Ansprechpartner: Dirk Cinquanta, Tel. 06131-9992-333, E-Mail d.cinquanta@hwk.de