Rechtsberatung für Handwerksbetriebe



Als Mitgliedsbetrieb beraten wir Sie in allen rechtlichen Fragen rund um Ihren Betrieb. Daneben erhalten Sie bei uns zahlreiche Mustertexte, Formulierungshilfen und praxisbezogene Erläuterungen zu allen für Sie relevanten Rechtsthemen.

Unser Beratungsangebot umfasst etwa die folgenden Rechtsbereiche:

  • Arbeitsrecht
  • Bau-/Werkvertragsrecht
  • Fragen zur Gewerberaummiete
  • Durchsetzung von Forderungen


Aktuell spielt die Corona-Pandemie eine große Rolle für unsere Handwerksbetriebe. Die daraus resultierenden Schwierigkeiten sind vielfältig und werfen dementsprechend die unterschiedlichsten rechtlichen Fragestellungen auf, so z. B. aus den Rechtsbereichen

  • Gewerberecht (Verordnungen, Hygienekonzepte, Arbeitsschutzstandards)
  • Mietrecht (Gewerbemiete)
  • Arbeitsrecht (Arbeitspflicht, Informations- und Mitteilungspflichten, Rücksichtnahme- und Treuepflichten, Home-Office, Dienstreisen, Erkrankung von Arbeitnehmern, Schutzausrüstung)

Zögern Sie nicht, uns bei Fragen oder Problemen rund um dieses Thema zu kontaktieren.



Die Beratungsleistungen sind für Mitglieder der Handwerkskammer Rheinhessen kostenlos.





Ansprechpartner:


Dagobertstraße 2
55116 Mainz
Telefon 06131 9992-302
Fax 06131 9992-782
t.karabulut@hwk.de


Dagobertstraße 2
55116 Mainz
Telefon 06131 9992-333
Fax 06131 9992-8333
d.cinquanta@hwk.de





Streitschlichtung

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Schlichtung von Streitigkeiten, die zwischen Handwerksbetrieben und Kunden, unter Betrieben oder zwischen Betrieben und Hauptunternehmen auftreten. Durch unser Selbstverständnis als neutraler Vermittler gelingt es uns, verhärtete Fronten zu lösen und in vielen Fällen eine schnelle, tragfähige und häufig einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Auf diese Weise können langwierige und teure Gerichtsverfahren für beide Seiten vermieden werden.

Durch unsere Erfahrung und unsere Kenntnis der richtigen Ansprechpartner können wir für Sie viel erreichen, nicht zuletzt auch gegenüber Behörden.

Die Rechtsberatung der Handwerkskammer Rheinhessen richtet sich ausschließlich an die Mitgliedsbetriebe und deren Mitarbeiter und ist Bestandteil unseres Serviceangebotes welches im Rahmen der jährlichen Beiträge enthalten ist. Rufen Sie uns gern an. Im Normalfall sind die Wartezeiten kurz. Kleinere Fragen lassen sich häufig schon am Telefon besprechen. Selbst in manchen Streitfällen konnte über eine telefonische Kontaktaufnahme eine Lösung herbeigeführt werden.

Wenn erkennbar ist, dass dies nicht ausreicht, bekommen Sie selbstverständlich kurzfristig einen persönlichen Gesprächstermin bei uns.

Wir weisen darauf hin, dass die Teilnahme am Schlichtungsverfahren für die Beteiligten freiwillig ist und wir keinen der Beteiligten zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren oder zur Annahme eines Vergleichsvorschlages verpflichten können. Wir können in der Sache auch keine abschließende oder für die Beteiligten verbindliche Entscheidung aussprechen.

Zur Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nutzen Sie bitte das folgende Formular:

https://www.hwk.de/wp-content/uploads/Formular-Kundenbeschwerde.pdf

Ansprechpartner: Tarik Karabulut, Tel.: 06131-9992-302, E-Mail: t.karabulut@hwk.de