Amtliche Bekanntmachungen der Handwerkskammer Rheinhessen

Haushaltssatzung 2025 und Beitragsveranlagung 2025

Auf Grundlage des § 106 Abs. 1 Nr. 4 und 5 HwO sowie § 9 Abs. 1 der Satzung hat die Vollversammlung der Handwerkskammer Rheinhessen am 2.12.2024 den Haushaltsplan 2025 festgestellt und die Beitragserhebung 2025 festgesetzt. Die vollständige Haushaltssatzung 2025 finden Sie hier.

Wahl zur Vollversammlung 2024 – 2029

Veröffentlichung 24. September 2024

  • Die Handwerkskammer hat die Gültigkeit der Wahl ihrer Mitglieder von Amts wegen geprüft. Unregelmäßigkeiten wurden nicht festgestellt.  Widersprüche sind innerhalb der Frist nicht eingereicht worden. Es wird festgestellt, dass die auf den Listen „Bernd Kiefer und Stefan Korus“ und „Kai Partenheimer und Gerhard Wünsch“ vorhandenen Personen die neue Vollversammlung der Handwerkskammer Rheinhessen bilden.
Veröffentlichung: 23. August 2024:
  • Es wird festgestellt, dass auf die Aufforderung des Wahlleiters vom 02. April 2024 (veröffentlicht auf der Homepage der Handwerkskammer Rheinhessen unter Bekanntmachungen mit Hinweis im DHB 6/7 aus 2024) für die Wahlen der Mitglieder der Handwerkskammer Rheinhessen nur je ein gültiger Vorschlag für die Wahl der Vertreter des selbstständigen Handwerks und der Vertreter der Gesellen beim Wahlleiter eingegangen ist.
  • Der Vorschlag trägt auf Seiten des selbständigen Handwerks das Kennwort „Bernd Kiefer und Stefan Korus“, eingereicht durch Dirk Egner (Kreishandwerkerschaften Alzey/Worms und Mainz/Bingen), auf Seiten der Gesellen das Kennwort „Kai Partenheimer und Gerhard Wünsch“, eingereicht durch Kai Partenheimer (DGB Region Rheinhessen-Nahe).
  • Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung vom 23. August 2024 die folgenden einstimmigen Beschlüsse gefasst:

1.      Die Wahlvorschläge „Bernd Kiefer und Stefan Korus“ und „Kai Partenheimer und Gerhard Wünsch“ werden zugelassen und festgesetzt.

2.      Die vom Vorstand der Handwerkskammer Rheinhessen für den 15. September 2024 festgesetzten Wahlen finden nicht statt.

3.      Die Mitglieder der neuen Vollversammlung der Handwerkskammer Rheinhessen und deren Stellvertreter werden auf der Homepage der Handwerkskammer Rheinhessen unter www.hwk.de/Bekanntmachungen veröffentlicht. Der Veröffentlichung werden ein Kurzprotokoll der Sitzung sowie eine Rechtsbehelfserklärung beigefügt.

  •  Rechtsbehelfe: Nach §101 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095), die zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2143) geändert worden ist, kann jeder Wahlberechtigte innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch gegen die Rechtsgültigkeit der Wahl erheben. Der Einspruch eines Inhabers eines Betriebs eines Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes kann sich nur gegen die Wahl der Vertreter der Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe, der Einspruch eines Gesellen oder anderen Arbeitnehmers mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung nur gegen die Wahl der Vertreter der Arbeitnehmer richten.   Der Einspruch gegen die Wahl eines Gewählten kann nur auf eine Verletzung der Vorschriften der §§ 96 – 99 der Handwerksordnung gestützt werden.   Richtet sich der Einspruch gegen die Wahl insgesamt, so ist er binnen eines Monats nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses bei der Handwerkskammer Rheinhessen einzulegen. Er kann nur darauf gestützt werden, dass gegen das Gesetz oder gegen die auf Grund des Gesetzes erlassenen Wahlvorschriften verstoßen worden ist und der Verstoß geeignet war, das Ergebnis der Wahl zu beeinflussen.   Zugelassen und festgestellt:   Mainz, den 23. August 2024   Der Wahlleiter   Oberbürgermeister der Stadt Mainz Nino Haase
Sachverständigenbenennung
  • Am 05.08.2024 ist Herr Torsten Laitschek als Sachverständiger der Handwerkskammer Rheinhessen für das Glaserhandwerk öffentlich bestellt und vereidigt worden.
Sachverständigenbenennung
  • Am 04.07.2024 ist Herr Frank Löhnert als Sachverständiger der Handwerkskammer Rheinhessen für das Rohr- und Kanalreinigergewerbe öffentlich bestellt und vereidigt worden.
161. Vollversammlung der Handwerkskammer Rheinhessen
  • Gemäß §11 Absatz 2 der Satzung der Handwerkskammer Rheinhessen laden wir ein zur 161. Vollversammlung der Hand­werkskammer Rheinhessen am Montag, 01. Juli 2024 um 15 Uhr im Berufs­bildungszentrum 1 der Handwerkskammer Rheinhessen, Robert-Bosch-Straße 8, 55129 Mainz.  Mainz, den 01. Juni 2024  Handwerkskammer Rheinhessen  Hans-Jörg Friese (Präsident ) Anja Obermann (Hauptgeschäftsführerin)

  • Die Vollversammlung der Handwerkskammer Rheinhessen ist öffentlich. Eine Anmeldung unter info@hwk.de ist notwendig.

Prüfungsordnungen
Gebührenverzeichnis
Satzung
Unterweisungslehrgänge
Ausbildungsumlagebeitragsordnung
Neue Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Rheinhessen

23. März 2024: Genehmigung neue Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Rheinhessen (Inkrafttreten am 01.05.2024)

Kammerwahlen 2024 bis 2029
Haushaltssatzung und Beitragsveranlagung für 2024
160. Vollversammlung
  • Gemäß §11 Absatz 2 der Satzung laden wir ein zur 160. Vollversammlung der Hand­werkskammer Rheinhessen am Montag, 4. Dezember 2023 um 15 Uhr im Berufs­bildungszentrum 1, Robert-Bosch-Straße 8, 55129 Mainz.
    Mainz, den 22. November 2023, Handwerkskammer Rheinhessen
    Hans-Jörg Friese (Präsident), Anja Obermann (Hauptgeschäftsführerin)
    Die Vollversammlung der Handwerkskammer Rheinhessen ist öffentlich. Eine Anmeldung unter infor@hwk.de ist notwendig.
  • Tagesordnung zur 160. Vollversammlung
Neufassung Sachverständigenordnung
Änderung Kammersatzung
Unterweisungslehrgänge
Ausbildungsumlagebeitragsordnung
Kammersatzung Vollversammlungssitze
Gesellenausschuss Hörakustiker
  • Am 28.07.2023 wurde bei der Bundesinnung der Hörakustiker KdöR ein neuer Gesellenausschuss
    gewählt. Gewählt wurden Herr Andreas Tölle (Vorsitzender), Frau Andrea Dutge (stellv.
    Vorsitzende) und Frau Ayla Ziegler (Schriftführerin) als ordentliche Mitglieder sowie Frau Stefanie
    Kern, Frau Paula Schomburg und Frau Sandra Venanzi als stellvertretende Mitglieder. Die Wahl
    wurde durch den Innungsvorstand geprüft und das Wahlergebnis im Veröffentlichungsorgan der
    Innung bekannt gemacht (biha-info, Ausgabe 9/2023).
159. Vollversammlung
  • Gemäß §11 Absatz 2 der Satzung laden wir ein zur 159. Vollversammlung der Hand­werkskammer Rheinhessen am Montag, 3. Juli 2023 um 15 Uhr im Berufs­bildungszentrum 1, Robert-Bosch-Straße 8, 55129 Mainz.
    Mainz, den 22. November 2023, Handwerkskammer Rheinhessen
    Hans-Jörg Friese (Präsident), Anja Obermann (Hauptgeschäftsführerin)
    Die Vollversammlung der Handwerkskammer Rheinhessen ist öffentlich. Eine Anmeldung unter infor@hwk.de ist notwendig.
  • Tagesordnung zur 159. Vollversammlung
Ausbildungsregelung Fachpraktiker Maler und Lackierer
Unterweisungslehrgänge
Gebührenverzeichnis
Haushaltssatzung der Handwerkskammer Rheinhessen
Sachverständigenbenennung
  • Am 23.01.2023 ist Herr Christopher Derscheidt als Sachverständiger der Handwerkskammer Rheinhessen für das Rollladen- und Sonnenschutztechnikerhandwerk öffentlich bestellt und vereidigt worden.
Haushaltssatzung und Beitragsveranlagung für 2023
Beitragsordnung der Handwerkskammer Rheinhessen
Finanzordnung der Handwerkskammer Rheinhessen
Gebührenordnung der Handwerkskammer Rheinhessen
Rücklagenordnung der Handwerkskammer Rheinhessen

      Ansprechpartnerin:


      Dagobertstraße 2
      55116 Mainz
      Telefon +49 6131-9992-0
      Fax +49 6131-9992-63
      info@hwk.de





      Organigramm


      Hier finden Sie das Organigramm der Handwerkskammer Rheinhessen.

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      Die Dienstleistungen der Handwerkskammer Rheinhessen


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