Öffnen Sie die Sachverständigendatenbank des Handwerks direkt über diesen LINK (whkt.de)
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Sachverständige finden
Hier finden Sie die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Handwerkskammer Rheinhessen sowie aller Handwerkskammern aus ganz Deutschland. Sachverständige sind örtlich nicht gebunden. Öffnen Sie die Sachverständigendatenbank des Handwerks …
Sachverständige gesucht!
Die Handwerkskammer Rheinhessen ist auf der Suche nach Bewerbern zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in mehreren Gewerken! Sie sind Handwerksmeister und stehen aktiv im Berufsleben? Sie haben Interesse an der …
Sachverständige/r werden!
Die Handwerkskammer bestellt und vereidigt Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern.
Rechtsgrundlage ist § 91 Abs. 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung / HWO) in Verbindung mit der Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Rheinhessen.
Die Grundvoraussetzungen zur Bestellung regelt die Sachverständigenordnung. Vor der Bestellung muss der Bewerber eine Prüfung ablegen und seine besondere Sachkunde auf seinem Fachgebiet nachweisen.
Während der gesamten Dauer der öffentlichen Bestellung muss der Sachverständige seine Qualifikation wahren und den neuesten Entwicklungen anpassen. Für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige besteht nach der Sachverständigenordnung daher eine regelmäßige Fortbildungspflicht.
Das folgende kurze VIDEO zeigt Ihnen in kompakter Form den Weg zur öffentlichen Bestellung und die spätere Sachverständigentätigkeit auf:
Bedeutung der Sachverständigen im Handwerk: https://www.youtube.com/watch?v=Q_h4yYX1FEA
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme, die Kontaktdaten finden Sie weiter oben auf dieser Seite.