Ausbildungsbetriebe

Sie möchten zum ersten Mal eine Lehrstelle anbieten, Azubis finden oder haben Fragen zur Ausbildung?

Die Ausbildungsberater der Handwerkskammer geben Auskunft über die Rechte und Pflichten des Ausbildungsbetriebes während der Ausbildung und kommen als neutrale Berater bei Konflikten auch gerne in den Betrieb, um vor Ort bei der Lösung der Probleme zu helfen. Für alle Fragen vor und während der Ausbildung stehen sie zur Verfügung. Sie erhalten Anregungen, Hilfestellungen und Informationen.

Erstmals als Betrieb ausbilden

Ausbilden lohnt sich für Betriebe. Sie geben einem jungen Menschen eine gute Zukunftsperspektive und sichern das Fortbestehen Ihres eigenen Betriebs.

Ausbilden darf jeder, der persönlich und fachlich geeignet ist oder einen geeigneten Ausbilder im Betrieb beschäftigt.

Die Handwerksordnung regelt, dass im Betrieb die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sein müssen, um auszubilden.





Wenn Sie erstmals ausbilden wollen, nehmen Sie Kontakt zu den Ausbildungsberatern der Handwerkskammer auf. Wir prüfen die Voraussetzungen im Rahmen eines Betriebsbesuchs bei Ihnen und beraten Sie bei allen Fragestellungen.



Vor Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

1. persönliche und fachliche Eignung des Ausbilders

  • bestandene Meisterprüfung
  • sonstige gleichgestellte Prüfung
  • Zuerkennung der Ausbildereignung
  • Übergangsregelung (§ 120 HwO)

2. Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung

  • Arbeitsplatz und Ausstattung
  • Einrichtung und Ausstattung der Werkstatt nach Arbeitsstättenverordnung
  • Werkstatt durch Berufsgenossenschaft/HWK geprüft
  • Angemessenes Verhältnis von Auszubildenden und Fachkräften

3. Notwendige Unterlagen sind vorhanden

  • Berufsausbildungsgesetz (BBiG)
  • Handwerksordnung (HwO)
  • Ausbildungsordnung
  • Amtlich vorgeschriebener Aushang für Gewerbebetriebe
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

4. Vor Beginn der Ausbildung ist eine gültiger Berufsausbildungsvertrag geschlossen und in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse der zuständigen Kammer eingetragen.

Die Checkliste Betriebe Ausbildungsvertrag bei Vertragsabschluss gibt Ihnen einen Überblick über alle „To Do´s“ vor Beginn einer Ausbildung

Ansprechpartner


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Azubi finden

Sie haben einen Praktikums- oder Ausbildungsplatz anzubieten?

Ausbildungsplatzbörse der Handwerkskammer Rheinhessen

Bewerben Sie Ihr Ausbildungs- oder Praktikumsangebot in der Ausbildungsbörse der Handwerkskammer.

Einstellen von Anzeigen im Kundenportal.



Digitale Berufsorientierung

Wir informieren auch online über die Möglichkeiten einer Berufsausbildung im Handwerk. Möchten Sie sich am Angebot für Schulen oder einzelne Interessenten als Betrieb beteiligen? Sprechen Sie uns gerne an.





Digitaler Werkzeugkoffer

Der digitale Werkzeugkoffer ist ein kombiniertes Informations- und Unterstützungsangebot für den Einstieg in die Themen Azubi-Recruitment, Ausbildungsmanagement und -marketing sowie Azubi-Bindung. Die Werkzeuge sind in Form von niederschwelligen Wissensbausteinen aufbereitet, die durch Zusatzmaterialien mit konkreten Tipps für die unmittelbare Anwendung in der Praxis ergänzt werden. Direkt zum Werkzeugkoffer.



Berufsinformationsmessen in Mainz, Worms, Alzey & Ingelheim

Die Messen finden jährlich statt. Wollen Sie sich als Betrieb beteiligen? Sprechen Sie uns gerne an.







Termine 2023

BIM INGELHEIM 04. Februar 2023
BIM ALZEY 21. & 22. April
BIM WORMS 12. & 13. Mai 2023
BIM MAINZ September 2023


Ansprechpartner

Ausbildung durch und von Migranten

Unsere Gesellschaft wird nicht nur älter, sondern auch bunter. Viele Migranten und Flüchtlinge haben großes Potential. Wir unterstützen bei formalen Fragen und allen auftretenden Herausforderungen.





Interessieren Sie sich dafür, Ausbildungsbetrieb zu werden?
Wir unterstützen Sie auf dem Weg zum Ausbildungsbetrieb

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Ausbildungsplan erstellen

Mit einem individuell erstellten Ausbildungsplan tragen Sie dazu bei, dass Ihre Auszubildenden zu guten Fachkräften und wertvollen Stützen Ihres Betriebes werden können.

Der Ausbildungsplan sollte zu Beginn der Ausbildung mit Ihrer/m Auszubildenden ausführlich besprochen und im Laufe der Ausbildung immer wieder im Gespräch überprüft werden.









Planvolles und strukturiertes Ausbilden macht Sinn

  • Ausbilder:innen und Gesell:innen müssen wissen und sich abstimmen, was bis wann von wem, wie und wo vermittelt werden soll.
  • Auszubildende brauchen Orientierung und verbindliche Absprachen über den Verlauf ihrer Ausbildung. Das schafft Vertrauen und gibt Sicherheit.
  • Ausbildende Betriebe erhalten durch ein planvolles Vorgehen bei der Ausbildung ein effektives und arbeitserleichterndes Instrument zur Praxisanleitung.

Weitere Tipps vom Praktikum über die Qualität von Feedbackgespräche bis hin zur Prüfungsvorbereitung finden Sie im Leitfaden “Qualität in der Ausbildung“, den Sie in der Handwerkskammer Rheinhessen oder in der Kreishandwerkerschaft Mainz-Bingen bzw. Alzey-Worms kostenlos abholen können.

Individuelles Angebot für Ausbildungsbetriebe

Wir bieten Ihnen und Ihrem/Ihrer Auszubildenden im Rahmen des Projekts “Gemeinsam für Ausbildung” eine individuelle Intensivberatung inkl. gemeinsamer Maßnahmenplanung zur stetigen Verbesserung Ihrer Ausbildungsqualität – egal ob Sie „alter Hase“ oder erstausbildender Betrieb sind.

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Ausbildungsvertrag

Lehrvertrag online

Erstellen Sie Ihren Ausbildungsvertrag in wenigen Schritten online in unserem Kundenportal und lassen Sie ihn direkt durch unsere Mitarbeiter prüfen. So sparen Sie wertvolle Zeit und sind sicher, dass der Vertrag alle wichtigen Angaben richtig enthält.

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Zentraler Abteilungskontakt: uelu@hwk.de

Ausbildungsvertrag auflösen

Vor Ausbildungsbeginn oder während der Probezeit ist die Kündigung eines Ausbildungsvertrags problemlos möglich. Nach der Probezeit ist das Ausbildungsverhältnis grundsätzlich nicht kündbar.

Gibt es dennoch Gründe, weshalb Betrieb und Azubi sich trennen wollen, dann lassen Sie sich bitte zunächst von den Ausbildungsberatern der Handwerkskammer beraten.

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)

Alle Infos zur überbetrieblichen Ausbildung finden Sie hier.

Berichtsheft während der Ausbildung

Die Ausbildungsverordnungen schreiben vor, dass alle Azubis einen Ausbildungsnachweis (auch „Berichtsheft“ genannt) führen müssen.











Der Ausbildungsnachweis, auch „Berichtsheft“ genannt, muss…

  • regelmäßig und vollständig geführt
  • vom Ausbildungsbetrieb kontrolliert
  • zur Zwischenprüfung oder Teil 1 der gestreckten Gesellenprüfung vorgelegt werden.

Die Berichte sind als Tätigkeitsnachweis innerhalb der Ausbildungszeit zu schreiben. Das Berichtsheft ist Zulassungsvoraussetzung für die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung.

Das Heft kann schriftlich oder elektronisch geführt werden und muss vom Ausbildungsbetrieb kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Im Berichtsheft wird in Stichworten eingetragen, welche wesentlichen Tätigkeiten verrichtet bzw. welche Fächer und Unterrichtsthemen in der Berufsschule und in der Überbetrieblichen Ausbildung (ÜBA) behandelt wurden. Urlaubs- und Krankheitstage werden ebenfalls vermerkt.

Wird gegen diese Regeln verstoßen, kann dies – nach § 6, Abs. 2 Berufsausbildungsvertrag – ein wichtiger Grund zur Kündigung des Ausbildungsvertrags sein.

Die Kenntnis- und Ausbildungsnachweise müssen außerdem regelmäßig dem zuständigen Ausbilder zur Durchsicht vorgelegt werden.

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Einstiegsqualifizierung (EQ)

Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) bietet die Möglichkeit für junge Menschen im Zeitraum von 6 bis maximal 12 Monaten einen Betrieb kennenzulernen. Zielgruppe der EQ sind Jugendliche, die Schwierigkeiten haben, direkt in eine reguläre Ausbildung einzusteigen. Häufig auch Menschen mit Migrationshintergrund, deren Sprach- und Schulkenntnisse für eine Berufsausbildung noch nicht ausreichen.

Ziel der EQ:

Eine Übernahme in Ausbildung sollte vom Betrieb angestrebt werden.
Hinzu kommt die Möglichkeit der assistierten Ausbildung (AsA).



Die assistierte Ausbildung hilft Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Ausbildung zu finden und / oder abzuschließen. Auch ihr Betrieb kann davon profitieren: Die Arbeitsagentur für Arbeit hilft Ihnen dabei, passende Auszubildende zu finden und unterstützt Ihre Nachwuchskräfte auf dem Weg zum Berufsabschluss. Weiter Informationen erhalten Sie hier.

Inhalt der EQ:

  • Die EQ orientiert sich eng an den Ausbildungsinhalten anerkannter Ausbildungsberufe des 1. Lehrjahres. Der Besuch der Berufsschule ist vorgesehen.
  • Die EQ ist durch ihre hohen Übergangsquote ein sehr erfolgreiches Instrument, um junge Menschen in eine Berufsausbildung nachhaltig zu integrieren.
  • Ein Antrag zur Förderung der EQ muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit vorab gestellt werden.

Ihre Vorteile als Ausbildungsbetrieb:

  • Sie lernen künftige Auszubildende und ihre Leistungsfähigkeit kennen.
  • Sie führen die EQ-Teilnehmer*in praxisnah zur Ausbildungsreife.
  • Sofern Sie bisher nicht/nicht mehr ausgebildet haben, können Sie mit EQ den (Wieder-) Einstieg in die Ausbildung erproben.
  • EQ darf die Ausbildung im Betrieb aber nicht ersetzen
  • Durch die Förderung der Agentur für Arbeit werden Sie finanziell entlastet.

Über aktuelle und passende EQ-Stellen oder EQ-Interessenten informieren Sie die Ausbildungsberater der Handwerkskammer Rheinhessen.

Wir helfen Ihnen gerne beim Antragsverfahren. 

Wir haben Ihnen Muster und Merkblätter zu allen wichtigen Bausteinen der EQ zusammen gestellt. Sie stehen hier kostenlos zum Download bereit.



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Ausbildungszeit verkürzen oder verlängern

In besonderen Fällen (wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird) kann die Handwerkskammer die Ausbildungszeit verkürzen. Notwendig ist hierfür ein gemeinsamer Antrag des Ausbildungsbetriebes und des Auszubildenden (m/w/d). Die Gründe hierfür sind etwa ein höherer Schulabschluss oder eine abgebrochene Ausbildung im gleichen Ausbildungsberuf.



Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung

Die „vorzeitige Zulassung zur Gesellen-/Abschlussprüfung“ kann genehmigt werden, wenn Auszubildende während der Berufsausbildung überdurchschnittliche Leistungen nachweisen und somit das Ausbildungsziel vorzeitig erreichen.

Es sind folgende Anträge einzureichen:



Teilzeitausbildung

Beantragt werden kann auch die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit für die gesamte Ausbildungszeit oder für einen bestimmten
Zeitraum (Teilzeitausbildung – § 7a BBiG).

Infos hierzu finden Sie im Merkblatt Teilzeitausbildung 

Verlängerung der Ausbildungszeit

In Einzelfällen erreichen Auszubildende das Ausbildungsziel nicht in der vereinbarten und vorgegebenen Ausbildungszeit. Die Gründe hierfür sind etwa längere Ausfallzeiten, Ausbildungsmängel, Lernschwierigkeiten, eine erforderliche Teilzeitausbildung oder die nichtbestandene Prüfung.
In diesen Fällen besteht die Möglichkeit die Verlängerung eines Berufsausbildungsvertrages zu beantragen, um somit die Berufsausbildung erfolgreich abschließen zu können.

Es ist der folgende Antrag einzureichen:



Abkürzung der Ausbildungszeit

Grundsätzlich muss die in der Ausbildungsverordnung vorgegebene Ausbildungszeit eingehalten werden. In besonderen Fällen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird, kann ein Antrag auf Verkürzung gestellt werden. Die Verkürzung soll möglichst bei Vertragsabschluss, spätestens so rechtzeitig beantragt werden, dass noch mindestens ein Jahr Ausbildungszeit verbleibt.

Ihr Auszubildender wird Botschafter für Ihr Handwerk

Um bei jungen Menschen optimal für das Handwerk zu werben ist es sinnvoll gerade junge bzw. jüngere Erwachsene von Ihren positiven Erfahrungen mit der Ausbildung berichten zu lassen. Das ist authentisch und für die Zielgruppe eine Kommunikation auf Augenhöhe.

Aus diesem Grund freuen wir uns über interessierte Auszubildende, Jung-Gesell:innen sowie Jung-Meister:innen, die an weiterführenden Schulen über die eigene Berufswahl, Motivation für den gewählten Beruf und beruflichen Alltag berichten. Ziel ist es andere so zu begeistern, wie man selbst von deiner Ausbildung begeistert ist bzw. vor ein paar Jahren war.

Wie wird man Ausbildungsbotschafter*in?

Als Auszubildende:r im 2. Ausbildungsjahr (oder als frisch ausgelernte/r Gesell:in bzw. Meister:in) schulen wir dich zum/r Ausbildungsbotschafter:in. Wir machen dich rhetorisch fit und üben das Präsentieren vor Gruppen. Nach Abschluss der Schulung erhälst du ein Zertifikat.
Gemeinsam mit uns kannst du dann bei Berufsinformationsveranstaltungen zu deinem Handwerksberuf informieren – und begeistern.

Gewinn für den Ausbildungsbetrieb

Auch der Betrieb profitiert: als Ausbildungsbotschafter:in wirbt man nicht nur allgemein für das Handwerk, sondern kann auch direkt schon potentielle Auszubildende für das kommende Ausbildungsjahr gewinnen.

Das Projekt wird gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

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a.brunier@hwk.de

Gemeinsam für Ausbildung – Erfolgreich ausbilden

Gemeinsam für Ausbildung In Zeiten von Digitalisierung, Nachwuchsmangel und innerbetrieblich steigenden Anforderungen birgt der Ausbildungsalltag immer mehr Herausforderungen in sich. Wir können helfen! Die Handwerkskammer Rheinhessen berät und unterstützt Ausbildungsbetriebe, ihren Ausbildungsprozess von der Nachwuchsgewinnung, über den Ausbildungsalltag bis hin zur Fachkräftebindung zu perfektionieren. Persönlich und individuell zeigen wir Ihnen Best Practice Beispiele, stellen nützliche Unterlagen zur Verfügung und unterstützt Sie, die Erfahrungen in den Ausbildungsalltag zu transferieren.











Das Projekt wird gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner


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p.pauli@hwk.de

Ausbildungsqualität im Handwerk (primAQ)

Im steigenden Wettbewerb um Nachwuchskräfte müssen Handwerksbetriebe immer mehr überzeugen, um nicht nur generell Jugendliche fürs Handwerk zu gewinnen, sondern diese auch für den eigenen Betrieb abgreifen.

Der Schlüssel hierfür ist eine hohe Ausbildungsqualität, um potentielle Auszubildende auf den eigenen Betrieb aufmerksam zu machen. Und ist dieser erst eingestellt, soll er auch bleiben und einen sehr guten Abschluss machen.

Die ZWH und die Handwerkskammer Hannover haben sich diesem Thema angenommen und unterstützen Ausbildungsbetriebe mit Anregungen, nützlichen Unterlagen und attraktiven Weiterbildungsangeboten, um die Qualität der Ausbildung im Betrieb individuell zu optimieren.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Sprachförderung und Grundbildung im Betrieb

Arbeitsplatznahe Qualifizierungen für Auszubildende aller Gewerke

Um eine Ausbildung erfolgreich abzuschließen und gut im Berufsleben bestehen zu können, brauchen Auszubildende vielfältige Grundkompetenzen und sichere (Fach-) Sprachkenntnisse. Dazu gehören zum Beispiel

  • das Lesen und Schreiben
  • die mündliche und schriftliche Kommunikation auf Deutsch
  • mathematische Grundkompetenzen
  • digitale Grundkompetenzen
  • gesundheitliche Grundkompetenzen

Die Arbeit und Leben gGmbH unterstützt Auszubildende beim Erwerb dieser Kompetenzen durch passgenaue, arbeitsplatznahe Qualifizierungen in den Bereichen Grundbildung und Sprachförderung.

Arbeit und Leben ist einer der sieben staatlich anerkannter Weiterbildungsträger in Rheinland-Pfalz und bietet Beratungs- und Projektdienstleistungen u.a. für Betriebe an.

Dienstleistungen für Teilnehmende

  • individuelle, arbeitsplatznahe Sprach- und Grundbildungsförderung
  • kleine Gruppen oder Einzelcoachings, persönliche Betreuung
  • mögliche Themenschwerpunkte: Lesen, Schreiben, Rechnen, berufsbezogene Sprachförderung, digitale Grundbildung, gesundheitliche Grundbildung
  • allgemein berufsbezogene Sprachkurse für Auszubildende/Beschäftigte

Dienstleistungen für Betriebe

  • Begleitung und Beratung während des gesamten Prozesses
  • sowohl überbetriebliche als auch einzelbetriebliche Maßnahmen (Gruppenveranstaltung und/oder Einzelcoachings) möglich
  • gemeinsame bedarfsgerechte Entwicklung der Qualifizierungsmaßnahme
  • geförderte Maßnahme

Weitere Informationen findest Du unter

Anbieter

Arbeit und Leben gGmbH

Rheinland-Pfalz / Saarland

Hintere Bleiche 34 | 55116 Mainz

Tel. 06131 14086-0

Ansprechpartner

GriB – Grundbildung im Betrieb BINGO+
Michaela Janné Kira Stolte
Richard-Wagner-Str. 1 Hintere Bleiche 34
67655 Kaiserslautern 55116 Mainz
m.janne@arbeit-und-leben.de k.stolte@arbeit-und-leben.de
Tel. 0631 35776055 Tel. 06131 6108342


Infokarte BINGO+



Erstuntersuchung bei Jugendlichen

Das Jugendarbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass Jugendliche, die das 15., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich vor Eintritt in das Berufsleben einer ärztlichen Untersuchung unterziehen müssen.

Die Registrierung eines Ausbildungsvertrages im Verzeichnis der Berufsausbildungsverträge erfolgt erst dann, wenn der Lehrlingsrolle die nach den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes erforderliche Erstuntersuchungsbescheinigung über die Berufseignung des Jugendlichen in Kopie vorliegt.

Siehe Merkblatt Erstuntersuchung

Konflikte während der Ausbildung

Konflikte zwischen Azubi und Ausbilder sind keine Seltenheit. Als neutrale Berater stehen die Ausbildungsberater der Handwerkskammer Rheinhessen den Ausbildungsbetrieben und Auszubildenden gleichermaßen zur Verfügung und können über Rechte und Pflichten beider Seiten Auskunft geben und im Streitfall Schlichten.

Scheuen Sie sich nicht, mit uns in Kontakt zu treten.

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Nachhilfe und Unterstützung

Hat Ihr Azubi Probleme, dem Berufsschulunterricht zu folgen oder sich in den Arbeitsalltag einzufinden?

Hier gibt es eine Reihe von Unterstützungsmöglichkeiten, die wir Ihnen hier gerne vorstellen.

Sprechen Sie aber auch gerne die Ausbildungsberater der Handwerkskammer an.

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VerA: Fit für den Beruf mit SES-Ausbildungsbegleitern

In Deutschland bricht jeder fünfte Jugendliche seine Ausbildung vorzeitig ab, oft schon im ersten Lehrjahr – keine guten Nachrichten für den Arbeitsmarkt, aber ein guter Grund zu handeln. Ende 2008 hat der Senior Experten Service (SES) – eine gemeinnützige Stiftung mit Sitz in Bonn – zusammen mit den Spitzenverbänden der deutschen Industrie, des Handwerks und der freien Berufe die Initiative VerA aufgelegt. Förderer ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung über sein JOBSTARTER-Programm. VerA steht für Verhinderung von Abbrüchen und Stärkung von Jugendlichen in der Berufsausbildung durch SES-Ausbildungsbegleiter. Kostenlose und unverbindliche Hilfe bei der Ausbildung: Hier geht’s zum Anmeldeformular 

Erfahrung stärkt
VerA ist ein Angebot an alle, die in der Ausbildung auf Schwierigkeiten stoßen und mit dem Gedanken spielen, ihre Lehre abzubrechen. Auf Wunsch stellt der SES diesen Jugendlichen berufs- und lebenserfahrene Senior Expertinnen und Experten zur Seite – Vertrauenspersonen, die ihnen Stärke und Orientierung vermitteln. SES-Ausbildungsbegleiter sind ehrenamtlich tätig, kennen die Sorgen junger Menschen und helfen ihnen individuell: Sie beantworten fachliche Fragen, begleiten Übungen für die Berufspraxis, unterstützen die Vorbereitung auf Prüfungen, kümmern sich um den Ausgleich sprachlicher Defizite, fördern die soziale Kompetenz und Lernmotivation und stärken das Vertrauensverhältnis zwischen Auszubildendem und Ausbilder.

Anforderung
Der SES nimmt Anfragen nach Ausbildungsbegleitern von jeder Seite entgegen – von den Auszubildenden selbst, den Beratern bei den Kammern, den Ausbildungsbetrieben und den Berufsschulen. Die Auswahl des Begleiters trifft der SES. Hunderte Expertinnen und Experten engagieren sich für VerA. Sie werden auf ihre Aufgabe konkret vorbereitet und bringen das Fachwissen aus Industrie, Handwerk und vielen technischen, kaufmännischen und sozialen Berufen mit. Kostenlose und unverbindliche Hilfe bei der Ausbildung: Hier geht’s zum Anmeldeformular  

Kosten
Eine VerA-Begleitung ist für den Auszubildenden und den Ausbildungsbetrieb kostenlos. Sie läuft zunächst über maximal zwölf Monate, kann aber bis zum Abschluss der Lehre verlängert werden. Die Ziele der Ausbildungsbegleitung legen die Senior Experten und Jugendlichen im Einzelfall und zusammen fest. SES-Experten helfen auch dann, wenn das Ausbildungsverhältnis vorzeitig beendet wird. Gemeinsam geht die Suche nach einem geeigneten neuen Ausbildungsplatz leichter von der Hand. Das VerA-Angebot gilt für ganz Deutschland. Auszubildende, Betriebe oder Berufsschulen sowie alle an der Ausbildung Beteiligten oder Personen aus dem persönlichen Umfeld können sich an die Kontaktstellen wenden. Hier können Sie das VerA-Antragsformular online ausfüllen oder direkt Kontakt mit den VerA-Koordinatoren beim SES aufnehmen:

Ansprechpartner für die Region Rheinhessen

Regionalkoordinator Rheinhessen
Klaus Neese
Tel. 06132-2034
Mobil 0172 6111 524
E-Mail: rheinhessen@vera.ses-bonn.de

SES- Büro Mainz
Robert-Koch-Str.11
55129 Mainz
Tel. 06131-1443903
E-Mail: ses@ses-buero-mainz.de

Koordinatorin Initiative Vera
Stefanie Köpping Senior Experten Service GmbH
Buschstr. 2
53113 Bonn
Tel. 0228-260903520
E-Mail: s.koepping@ses-bonn.de
www.ses-bonn.de

Assistierte Ausbildung flexibel (AsA flex)

Die bisherigen Angebote der ausbildungsbegleitenden Hilfen [abH] und die Assistierte Ausbildung [AsA alt] werden ab Frühjahr 2021 zur Assistierte Ausbildung flexibel [AsAflex] zusammengeführt. Förderungsfähig sind junge Menschen, die ohne Unterstützung eine Berufsausbildung nicht aufnehmen oder fortsetzen können oder voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, die Berufsausbildung abzuschließen. Auch eine betriebliche Einstiegsqualifizierung kann im Rahmen der AsAflex begleitet werden.

Dienstleistungen für Teilnehmende:

  • individuelle Förderung
  • Alltagshilfen und entwicklungsfördernde Beratung [Einzelfallhilfe]
  • Lern- und Austauschangebote mit anderen Azubis,
  • [fachtheoretischer] Stütz- und Förderunterricht
  • Krisenintervention- und Konfliktbewältigung
  • spezielle Trainings [z. B. Knigge für Azubis, Lernen lernen, Zeitmanagement]
  • erlebnispädagogische Angebote
  • enge Abstimmung mit allen an der Ausbildung Beteiligten
  • Informationen über den regionalen Arbeitsmarkt
  • Unterstützung beim Übergang in Beschäftigung

Dienstleistungen für Betriebe:

  • Begleitung im Betriebs- und Ausbildungsalltag
  • Gespräche zum frühzeitigen Erkennen von Schwierigkeiten und Handlungsbedarfen
  • Unterstützung der betrieblichen Ausbilder/-innen
  • Zielgruppengerechte Ausbildungsmethoden
  • Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln und administrativen Tätigkeiten
  • Koordination der verschiedenen Lernorte

Die Förderung erfolgt durch die Agentur für Arbeit und/oder den Träger der Grundsicherung.



Kontaktadressen ‚AsA flex‘

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Kontaktdaten AGS (Hotline)

Infoseite AsA

Flyer AsA

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Unterstützung während einer dualen Ausbildung oder einer EQ- Einstiegqualifizierung

Anbieter: GENIEfabrik GmbH

Quelle:  Mainz.251-U25@arbeitsagentur.de (Berufsberatung)

Interesse? Dann nehmen Sie hier Kontakt auf

Ausbildungsprüfungen

Informationen zur Gesellen- oder Abschlussprüfung finden Sie hier.

Besuch der Berufsschule

Die Berufsschule ist ein entscheidender Partner und Lernort in der dualen Berufsausbildung. Während in Ausbildungsbetrieben die Vermittlung praktischer Fertigkeiten und Fähigkeiten im Vordergrund steht,
vermittelt die Berufsschule das erforderliche theoretische Fachwissen. Auszubildende sind verpflichtet am Berufsschulunterricht teilzunehmen und Ausbildenden (Betriebe) müssen sie hierzu freistellen. Für
die An- und Abmeldung bei der zuständigen Berufsschule ist der Ausbildungsbetrieb verantwortlich.

Auskunft über die zugeordnete Berufsschule gibt Ihnen der Fachbereich Lehrlingsrolle.

An- und Abmeldung an der Berufsschule

Ausbildungsbetriebe sind verpflichtet, ihre Auszubildende bei der zuständigen Berufsschule an- und abzumelden. Ausschlaggebend für die Zuständigkeit der Berufsschule ist der Beschäftigungsort der Auszubildenden.
Im Zweifel teilt Ihnen die Ausbildungsberatung der Handwerkskammer Rheinhessen gerne mit, welche Berufsschule für Ihre Auszubildenden zuständig ist.



Besuch einer anderen Berufsschule

Aus einem wichtigen Grund können Auszubildende (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten) bei der örtlich zuständigen Berufsschule
bzw. der zuständigen Schulaufsichtsbehörde den Besuch einer anderen Berufsschule beantragen.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  •  die zuständige Schule aufgrund der Verkehrsverhältnisse nur unter besonderen Schwierigkeiten zu erreichen ist,
  • der Besuch einer anderen Schule der oder dem Schulpflichtigen die Wahrnehmung des Berufsausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses erheblich erleichtern würde,
  • gewichtige pädagogische Gründe hierfür sprechen oder
  • besondere soziale Umstände vorliegen.

Bei weiteren Fragen nehmen Sie bitte Kontakt zu der örtlich zuständigen Berufsschule auf.

Freistellung und Anrechnung (Berufsschule)

Gemäß § 15 Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind volljährige und minderjährige Auszubildende seit dem 01.01.2020 im Hinblick auf die Freistellung von der betrieblichen Ausbildung und deren Anrechnung auf
die betriebliche Ausbildungszeit gleich zu behandeln.

Hierbei gelten die folgenden Bestimmungen:

  • Auszubildende dürfen vor einem vor 9 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht nicht beschäftigt werden.
  • Auszubildende sind für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen.
  • Auf die betriebliche Ausbildungszeit wird ihnen die Berufsschulunterrichtszeit einschließlich der Pausen angerechnet.
  • Auszubildende sind an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche, von der Berufsausbildung im Betrieb freizustellen.
  • Auf die betriebliche Ausbildungszeit wird ihnen die durchschnittliche tägliche Ausbildungszeit angerechnet.
  • Auszubildende sind in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen von der Berufsausbildung im Betrieb freizustellen. Zusätzliche
    betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden wöchentlich sind zulässig.
  • Auf die betriebliche Ausbildungszeit wird ihnen die durchschnittliche wöchentliche Ausbildungszeit angerechnet.

Siehe Merkblatt Freistellung für die Berufsschule

Zuschüsse zu den Kosten der auswärtigen Unterbringung bei Teilnahme am Berufsschulunterricht in Blockform

Berufsschüler:innen, deren Beschäftigungsort in Rheinland-Pfalz liegt, können einen Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die im Rahmen ihre Berufsschulpflicht anfallen (nicht für die überbetriebliche Ausbildung), beantragen. Ein Zuschuss wird nur gewährt, wenn dem/der Berufsschüler:in die tägliche Fahrt zum Unterrichtsort nicht zugemutet werden kann und aus diesem Grunde eine auswärtige Unterbringung notwendig ist. Dies ist der Fall, wenn die tägliche Hin- und Rückfahrt mit dem günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel mehr als 3 Stunden dauert.