Während der Ausbildung
Eine gute und gelungene Ausbildung ist der erste wichtige Schritt in eine erfolgreiche berufliche und private Zukunft. Wir unterstützen Dich dabei, dass er gelingt.
Services der Ausbildungsberater während der Ausbildung
Konflikte zwischen Azubi und Ausbilder sind keine Seltenheit. Als neutrale Berater stehen die Ausbildungsberater der Handwerkskammer Rheinhessen den Ausbildungsbetrieben und Auszubildenden gleichermaßen zur Verfügung und können über Rechte und Pflichten beider Seiten Auskunft geben und im Streitfall schlichten.
Infos zur Berufsausbildung
- Ausbildungsinhalt (Verordnung zur Berufsausbildung)
- Rechte und Pflichten von Ausbildenden und Auszubildenden
- Überbetrieblichen Unterweisung
- Schwierigkeiten in der Berufsschule
Infos zum Prüfungswesen
- Zwischenprüfung
- Gesellen- und Abschlussprüfung
Infos zu Rechtsvorschriften
- Handwerksordnung (HwO)
- Berufsbildungsgesetz
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- u. a. arbeits- und bildungsrechtliche Vorschriften
Hilfe zur Schlichtung bei Lehrlingsstreitigkeiten
- telefonische Beratung von Auszubildenden
- nach Absprache Beratungsgespräche bei Problemen und Fragen
- während der Ausbildung vor Ort im Betrieb
Bei Interesse kontaktiere uns. Wir sind für Dich da!
Hinweis:
Scrolle herunter und finde unter „Downloads“ Merkblätter, Anträge und Wissenswertes für Dich.
Berichtsheft während der Ausbildung
Die Ausbildungsverordnungen schreiben vor, dass alle Auszubildenden einen Ausbildungsnachweis (auch “Berichtsheft” genannt) führen müssen.
Der Ausbildungsnachweis, auch „Berichtsheft“ genannt, muss…
- regelmäßig und vollständig geführt
- vom Ausbildungsbetrieb kontrolliert
- zur Zwischenprüfung oder Teil 1 der gestreckten Gesellenprüfung vorgelegt werden.
Die Berichte sind als Tätigkeitsnachweis innerhalb der Ausbildungszeit zu schreiben. Das Berichtsheft ist Zulassungsvoraussetzung für die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung.
Das Heft kann schriftlich oder elektronisch geführt werden und muss vom Ausbildungsbetrieb kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Im Berichtsheft wird in Stichworten eingetragen, welche wesentlichen Tätigkeiten verrichtet bzw. welche Fächer und Unterrichtsthemen in der Berufsschule und in der Überbetrieblichen Ausbildung (ÜBA) behandelt wurden. Urlaubs- und Krankheitstage werden ebenfalls vermerkt.
Wird gegen diese Regeln verstoßen, kann dies – nach § 6, Abs. 2 Berufsausbildungsvertrag – ein wichtiger Grund zur Kündigung des Ausbildungsvertrags sein.
Die Kenntnis- und Ausbildungsnachweise müssen außerdem regelmäßig dem zuständigen Ausbilder zur Durchsicht vorgelegt werden.
Ausbildungsprüfungen
Informationen zur Gesellen- oder Abschlussprüfung findest Du hier.
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Alle Infos zur überbetrieblichen Ausbildung findest Du hier.
Werde Ausbildungsbotschafter:in
Um bei jungen Menschen optimal für das Handwerk zu werben ist es sinnvoll gerade junge bzw. jüngere Erwachsene von Deinen positiven Erfahrungen mit der Ausbildung berichten zu lassen. Das ist authentisch und für die Zielgruppe eine Kommunikation auf Augenhöhe.
Aus diesem Grund freuen wir uns über interessierte Auszubildende, Jung-Gesell:innen sowie Jung-Meister:innen, die an weiterführenden Schulen über die eigene Berufswahl, Motivation für den gewählten Beruf und beruflichen Alltag berichten. Ziel ist es andere so zu begeistern, wie man selbst von seiner Ausbildung begeistert ist bzw. vor ein paar Jahren war.
Wie wird man Ausbildungsbotschafter:in?
Als Auszubildende:r im 2. Ausbildungsjahr (oder als frisch ausgelernte/r Gesell:in bzw. Meister:in) schulen wir Dich zum/r Ausbildungsbotschafter:in. Wir machen Dich rhetorisch fit und üben das Präsentieren vor Gruppen. Nach Abschluss der Schulung erhältst Du ein Zertifikat.
Gemeinsam mit uns kannst Du dann bei Berufsinformationsveranstaltungen
- Berufsorientierungsunterricht
- Elternabende
- Messen
- etc.
zu Deinem Handwerksberuf informieren – und begeistern.
Gewinn für den Ausbildungsbetrieb
Auch der Betrieb profitiert als Ausbildungsbotschafter:in wirbt man nicht nur allgemein für das Handwerk, sondern kann auch direkt schon potentielle Auszubildende für das kommende Ausbildungsjahr gewinnen.
Du hast Interesse?
Dann melde Dich bei uns!
Sprachförderung und Grundbildung im Betrieb
Arbeitsplatznahe Qualifizierungen für Auszubildende aller Gewerke
Um eine Ausbildung erfolgreich abzuschließen und gut im Berufsleben bestehen zu können, brauchen Auszubildende vielfältige Grundkompetenzen und sichere (Fach-) Sprachkenntnisse. Dazu gehören zum Beispiel
- das Lesen und Schreiben
- die mündliche und schriftliche Kommunikation auf Deutsch
- mathematische Grundkompetenzen
- digitale Grundkompetenzen
- gesundheitliche Grundkompetenzen
Die Arbeit und Leben gGmbH unterstützt Auszubildende beim Erwerb dieser Kompetenzen durch passgenaue, arbeitsplatznahe Qualifizierungen in den Bereichen Grundbildung und Sprachförderung.
Arbeit und Leben ist einer der sieben staatlich anerkannter Weiterbildungsträger in Rheinland-Pfalz und bietet Beratungs- und Projektdienstleistungen u.a. für Betriebe an.
Dienstleistungen für Teilnehmende
- individuelle, arbeitsplatznahe Sprach- und Grundbildungsförderung
- kleine Gruppen oder Einzelcoachings, persönliche Betreuung
- mögliche Themenschwerpunkte: Lesen, Schreiben, Rechnen, berufsbezogene Sprachförderung, digitale Grundbildung, gesundheitliche Grundbildung
- allgemein berufsbezogene Sprachkurse für Auszubildende/Beschäftigte
Dienstleistungen für Betriebe
- Begleitung und Beratung während des gesamten Prozesses
- sowohl überbetriebliche als auch einzelbetriebliche Maßnahmen (Gruppenveranstaltung und/oder Einzelcoachings) möglich
- gemeinsame bedarfsgerechte Entwicklung der Qualifizierungsmaßnahme
- geförderte Maßnahme
Weitere Informationen findest Du unter
- https://www.arbeit-und-leben.de/projekte/basiskomnet
- https://www.arbeit-und-leben.de/projekte/betriebliche-integration-gemeinsam-organisieren-bingo
- https://www.basiskom.de/
- https://www.facebook.com/arbeitundleben.rlp
Anbieter
Arbeit und Leben gGmbH
Rheinland-Pfalz / Saarland
Hintere Bleiche 34 | 55116 Mainz
Tel. 06131 14086-0
Ansprechpartner
BasisKomNet | BINGO+ |
Michaela Janné | Kira Stolte |
Richard-Wagner-Str. 1 | Hintere Bleiche 34 |
67655 Kaiserslautern | 55116 Mainz |
m.janne–at–arbeit-und-leben.de | k.stolte–at–arbeit-und-leben.de |
Tel. 0631 357760-55 | Tel. 06131 6108342 |
2022 07 20 BKN Flyer Für Azubis
Die Veranstaltungen werden im Rahmen des ,,BasisKomNet“ mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördert (Förderkennzeichen: W1488A0G)
Begabtenförderung
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge berufliche Talente, die nach einer Berufsausbildung noch mehr erreichen wollen. Das Stipendium hilft bei der Finanzierung von fachlichen und fachübergreifenden Weiterbildungen nach eigener Wahl. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium bezuschusst werden.
Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge berufliche Talente, die nach einer Berufsausbildung noch mehr erreichen wollen. Das Stipendium hilft bei der Finanzierung von fachlichen und fachübergreifenden Weiterbildungen nach eigener Wahl. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium bezuschusst werden.
Das Stipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Über einen Zeitraum von drei Förderjahren kann ein Zuschuss von insgesamt bis zu 8.100 Euro – bei einem Eigenanteil von 10 % pro Maßnahme – gewährt werden.
Kann ich mich bewerben?
Du hast drei Möglichkeiten, Ihre Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen:
- Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bestanden oder
- Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen oder
- Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.
Bei der Aufnahme in das Programm musst Du grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung musst Du entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen /-innen können nicht aufgenommen werden.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel berufsbegleitende – Weiterbildungen:
- Lehrgänge zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
- Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau,
- Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, IT-Themen, Gesprächsführung, Konfliktmanagement,
- berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Berufstätigkeit aufbauen.
Welche Zuschüsse kann ich erhalten?
Ist die Maßnahme förderfähig, dann kannst Du folgende Zuschüsse beantragen:
- Teilnahmekosten
- Prüfungskosten
- Fahrtkosten
- Übernachtungs- und Tagegeld
- Notwendige Arbeitsmittel
- IT-Bonus
Wo und wie kann ich mich bewerben?
Wenn Du Deine Ausbildung im rheinhessischen Handwerk absolviert hast, Dein Lehrvertrag also bei der Handwerkskammer Rheinhessen eingetragen war, richtest Du Deine Bewerbung bitte an uns.
Die Bewerbung funktioniert so:
Prüfe anhand der Informationen auf dieser Internetseite, ob Sie die Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllen.
Falls ja, fülle den „Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm“ aus.
Sende den ausgefüllten Antrag zusammen mit einer Kopie des Prüfungszeugnisses (Gesellenbrief), einer Kopie des Abschlusszeugnisses der Berufsschule, einer aktuellen Arbeitsbescheinigung (formlos vom Arbeitgeber oder eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit, dass Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen) sowie einer Kurzinformation zu Deinen Weiterbildungsplänen an
Handwerkskammer Rheinhessen
Begabtenförderung
Robert-Koch-Straße 7
55129 Mainz
Die Handwerkskammer entscheidet über Deine Aufnahme und informiert Dich über das Ergebnis (Zusage oder Absage) per Post.
In aller Regel gibt es mehr Bewerber als freie Stipendien, was ein Auswahlverfahren erforderlich macht. Daher können leider nicht alle Bewerber berücksichtigt werden.
Bewerbungsfristen:
Der Antrag auf Aufnahme in das Programm muss bis zum 30. November eines Jahres vorliegen. Die Auswahl erfolgt im Januar, die Aufnahme der neuen Stipendiaten jeweils im Februar des Folgejahres.
Mehr zum Thema: http://www.begabtenfoerderung.de/
Downloads:
Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm
Antrag auf Förderung einer Weiterbildungsmaßnahme
Antragsformular IT-Bonus
Richtlinien zur Begabtenförderung
Was ist mit Erasmus+ möglich?
Mit Erasmus+ können Sie ein Auslandspraktikum während der Ausbildung über mehrere Wochen in Europa absolvieren.
Wenn Sie einen Teil Ihrer Ausbildung im Ausland absolvieren, gewinnen Sie neue fachliche Kompetenzen und berufsbezogene Fremdsprachenkenntnisse – eine ideale Vorbereitung auf den internationalen Arbeitsmarkt!
Wie geht das?
Sie können sich nicht direkt für ein Erasmus+-Stipendium bewerben. Nur Bildungseinrichtungen und Organisationen, also Ihr Betrieb, Ihr Unternehmen, Ihre Schule oder Ihre Kammer beantragen die Erasmus+-Förderung. Fragen Sie in Ihrem Ausbildungsbetrieb oder in Ihrer Berufsschule nach.
Weitere Infos:
https://www.erasmusplus.de/erasmus/berufsbildung
https://www.na-bibb.de/neu-bei-erasmus/erasmus-fuer-azubis-berufsschueler/-innen
Höherer Schulabschluss und Studium nach der Ausbildung
Erwerb höherer allgemeinbildender Schulabschlüssen in der Berufsschule
Das Abschluss-Zeugnis der Berufsschule schließt die Mittlere Reife mit ein, wenn die Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis mindestens 3,0 ist, der Nachweis eines mindestens 5-jährigen Fremdsprachenunterrichts erbracht wird und der erfolgreiche Berufsabschluss vorliegt.
Darüber hinaus führt der Berufsschulabschluss, aufbauend auf dem qualifizierten Sekundarabschluss I und in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und einer Fachhochschulreifeprüfung zur Fachhochschulreife.
Studium nach der Lehre
Eine Besonderheit in Rheinland-Pfalz ist, dass Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung auch ohne zusätzliche mehrjährige Berufserfahrung studieren können. Voraussetzung ist eine Abschlussnote von mindestens 2,5. Damit ist eine Bewerbung in einem Studiengang möglich, der eine fachliche Nähe zum erlernten Beruf aufweist.
Personen mit einer abgeschlossenen Aufstiegsfortbildung u. a. als Meister*in, Fachwirt*in oder einem Fachschulabschluss haben die freie Wahl beim Studienfach.
Deutsche Meisterschaft im Handwerk – German Craft Skills
Jedes Jahr messen sich in 130 Gewerken Absolventinnen und Absolventen der Berufsausbildungen um den Bundessieg. Viele müssen sich dabei auf mehreren Wettbewerbsstufen gegen die Konkurrenz behaupten: von der Kammer- und Landesebene bis hin zum Bundeswettbewerb der Landessiegerinnen und Landessieger.
Wer kann teilnehmen ?
Junge Handwerker oder junge Handwerkerinnen, die zum Zeitpunkt der Gesellenprüfung nicht älter als 25 Jahre sind (in besonderen Fällen bis 28 Jahre) und die ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben bzw. kurz vor der Gesellenprüfung stehen und ein hervorragendes Ergebnis erzielt haben bzw. erwarten.
Die Wettbewerbsteilnehmer/innen treten zunächst im Bezirk ihrer Handwerkskammer zum Leistungsvergleich in ihrem Beruf an. Als Kammersieger treten Sie dann zum Landeswettbewerb an. Für die Landesbesten geht`s weiter auf Bundesebene. In einigen Berufen kann man sich für die europäischen Berufswettbewerbe qualifizieren.
Startschuss für den Wettbewerb ist nach den Gesellenprüfungen im Sommer!
Was bringt`s ?
Die Teilnehmer/innen stellen sich der besonderen Herausforderung eines Wettbewerbs. Sie stellen damit ihre hohe fachliche Qualifikation und Leistungsbereitschaft unter Beweis. Hiermit dürften sie bei zukünftigen Arbeitgebern besonders punkten.
Die erfolgreichen Teilnehmer/innen erhalten neben Urkunden Weiterbildungsgutscheine. Außerdem besteht die Möglichkeit, einen Antrag für ein Stipendium bei der „Stiftung für Begabtenförderung berufliche Bildung“ zu stellen.
Wie geht`s ?
Mögliche Kandidaten melden sich bei der Handwerkskammer.
Sind Sie unzufrieden mit dem Studium? Suchen Sie nach neuen Möglichkeiten bei Ihrer Karriereplanung und neuen Perspektiven? Dann wagen Sie den Neustart und kommen Sie zur BIM Rheinhessen, der größten …
Wie können wir als Unternehmen junge Menschen von uns überzeugen? Wie soll es für mich nach dem Schulabschluss weitergehen? Diese Fragen stellen sich Unternehmen, Schülerinnen und Schüler. Die Praktikumswochen Rheinland-Pfalz …
Seien Sie jetzt dabei und finden Sie ihre Mitarbeiter von morgen!
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Verordnungen
- Ausbildungsordnungen Handwerksberufe
- Gesellen und Umschulungsprüfungsverordnung
- Abschluss- und Umschulungsprüfungsverordnung