Während der Ausbildung

Eine gute und gelungene Ausbildung ist der erste wichtige Schritt in eine erfolgreiche berufliche und private Zukunft. Wir unterstützen Dich dabei, dass er gelingt.

Services der Ausbildungsberater während der Ausbildung

Konflikte zwischen Azubi und Ausbilder sind keine Seltenheit. Als neutrale Berater stehen die Ausbildungsberater der Handwerkskammer Rheinhessen den Ausbildungsbetrieben und Auszubildenden gleichermaßen zur Verfügung und können über Rechte und Pflichten beider Seiten Auskunft geben und im Streitfall schlichten.

Infos zur Berufsausbildung
  • Ausbildungsinhalt (Verordnung zur Berufsausbildung)
  • Rechte und Pflichten von Ausbildenden und Auszubildenden
  • Überbetrieblichen Unterweisung
  • Schwierigkeiten in der Berufsschule
Infos zum Prüfungswesen
  • Zwischenprüfung
  • Gesellen- und Abschlussprüfung
Infos zu Rechtsvorschriften
  • Handwerksordnung (HwO)
  • Berufsbildungsgesetz
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • u. a. arbeits- und bildungsrechtliche Vorschriften
Hilfe zur Schlichtung bei Lehrlingsstreitigkeiten
  • telefonische Beratung von Auszubildenden
  • nach Absprache Beratungsgespräche bei Problemen und Fragen
  • während der Ausbildung vor Ort im Betrieb

    Bei Interesse kontaktiere uns. Wir sind für Dich da!

    Hinweis:
    Scrolle herunter und finde unter „Downloads“ Merkblätter, Anträge und Wissenswertes für Dich.


    Dagobertstraße 2
    55116 Mainz
    Telefon 06131 9992-362
    ausbildungsberatung@hwk.de


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    Berichtsheft während der Ausbildung

    Die Ausbildungsverordnungen schreiben vor, dass alle Auszubildenden einen Ausbildungsnachweis (auch “Berichtsheft” genannt) führen müssen.

    Der Ausbildungsnachweis, auch „Berichtsheft“ genannt, muss…

    • regelmäßig und vollständig geführt
    • vom Ausbildungsbetrieb kontrolliert
    • zur Zwischenprüfung oder Teil 1 der gestreckten Gesellenprüfung vorgelegt werden.

    Die Berichte sind als Tätigkeitsnachweis innerhalb der Ausbildungszeit zu schreiben. Das Berichtsheft ist Zulassungsvoraussetzung für die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung.

    Das Heft kann schriftlich oder elektronisch geführt werden und muss vom Ausbildungsbetrieb kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Im Berichtsheft wird in Stichworten eingetragen, welche wesentlichen Tätigkeiten verrichtet bzw. welche Fächer und Unterrichtsthemen in der Berufsschule und in der Überbetrieblichen Ausbildung (ÜBA) behandelt wurden. Urlaubs- und Krankheitstage werden ebenfalls vermerkt.

    Wird gegen diese Regeln verstoßen, kann dies – nach § 6, Abs. 2 Berufsausbildungsvertrag – ein wichtiger Grund zur Kündigung des Ausbildungsvertrags sein.

    Die Kenntnis- und Ausbildungsnachweise müssen außerdem regelmäßig dem zuständigen Ausbilder zur Durchsicht vorgelegt werden.

    Ausbildungsprüfungen

    Informationen zur Gesellen- oder Abschlussprüfung findest Du hier.

    Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)

    Alle Infos zur überbetrieblichen Ausbildung findest Du hier.

    Werde Ausbildungsbotschafter:in

    Um bei jungen Menschen optimal für das Handwerk zu werben ist es sinnvoll gerade junge bzw. jüngere Erwachsene von Deinen positiven Erfahrungen mit der Ausbildung berichten zu lassen. Das ist authentisch und für die Zielgruppe eine Kommunikation auf Augenhöhe.

    Aus diesem Grund freuen wir uns über interessierte Auszubildende, Jung-Gesell:innen sowie Jung-Meister:innen, die an weiterführenden Schulen über die eigene Berufswahl, Motivation für den gewählten Beruf und beruflichen Alltag berichten. Ziel ist es andere so zu begeistern, wie man selbst von seiner Ausbildung begeistert ist bzw. vor ein paar Jahren war.

    Wie wird man Ausbildungsbotschafter:in?

    Als Auszubildende:r im 2. Ausbildungsjahr (oder als frisch ausgelernte/r Gesell:in bzw. Meister:in) schulen wir Dich zum/r Ausbildungsbotschafter:in. Wir machen Dich rhetorisch fit und üben das Präsentieren vor Gruppen. Nach Abschluss der Schulung erhältst Du ein Zertifikat.
    Gemeinsam mit uns kannst Du dann bei Berufsinformationsveranstaltungen

    • Berufsorientierungsunterricht
    • Elternabende
    • Messen
    • etc.

    zu Deinem Handwerksberuf informieren – und begeistern.

    Gewinn für den Ausbildungsbetrieb

    Auch der Betrieb profitiert als Ausbildungsbotschafter:in wirbt man nicht nur allgemein für das Handwerk, sondern kann auch direkt schon potentielle Auszubildende für das kommende Ausbildungsjahr gewinnen.

    Du hast Interesse?

    Dann melde Dich bei uns!

    Sprachförderung und Grundbildung im Betrieb

    Arbeitsplatznahe Qualifizierungen für Auszubildende aller Gewerke

    Um eine Ausbildung erfolgreich abzuschließen und gut im Berufsleben bestehen zu können, brauchen Auszubildende vielfältige Grundkompetenzen und sichere (Fach-) Sprachkenntnisse. Dazu gehören zum Beispiel

    • das Lesen und Schreiben
    • die mündliche und schriftliche Kommunikation auf Deutsch
    • mathematische Grundkompetenzen
    • digitale Grundkompetenzen
    • gesundheitliche Grundkompetenzen

    Die Arbeit und Leben gGmbH unterstützt Auszubildende beim Erwerb dieser Kompetenzen durch passgenaue, arbeitsplatznahe Qualifizierungen in den Bereichen Grundbildung und Sprachförderung.

    Arbeit und Leben ist einer der sieben staatlich anerkannter Weiterbildungsträger in Rheinland-Pfalz und bietet Beratungs- und Projektdienstleistungen u.a. für Betriebe an.

    Dienstleistungen für Teilnehmende

    • individuelle, arbeitsplatznahe Sprach- und Grundbildungsförderung
    • kleine Gruppen oder Einzelcoachings, persönliche Betreuung
    • mögliche Themenschwerpunkte: Lesen, Schreiben, Rechnen, berufsbezogene Sprachförderung, digitale Grundbildung, gesundheitliche Grundbildung
    • allgemein berufsbezogene Sprachkurse für Auszubildende/Beschäftigte

    Dienstleistungen für Betriebe

    • Begleitung und Beratung während des gesamten Prozesses
    • sowohl überbetriebliche als auch einzelbetriebliche Maßnahmen (Gruppenveranstaltung und/oder Einzelcoachings) möglich
    • gemeinsame bedarfsgerechte Entwicklung der Qualifizierungsmaßnahme
    • geförderte Maßnahme

    Weitere Informationen findest Du unter

    Anbieter

    Arbeit und Leben gGmbH

    Rheinland-Pfalz / Saarland

    Hintere Bleiche 34 | 55116 Mainz

    Tel. 06131 14086-0

    Ansprechpartner

    BasisKomNet BINGO+
    Michaela Janné Kira Stolte
    Richard-Wagner-Str. 1 Hintere Bleiche 34
    67655 Kaiserslautern 55116 Mainz
    m.janne–at–arbeit-und-leben.de k.stolte–at–arbeit-und-leben.de
    Tel. 0631 357760-55 Tel. 06131 6108342

    2022 07 20 BKN Flyer Für Azubis

    Infokarte BINGO+

    Die Veranstaltungen werden im Rahmen des ,,BasisKomNet“ mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördert (Förderkennzeichen: W1488A0G)

    Begabtenförderung

    Klicken Sie hier für Informationen zur Begabtenförderung.




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    Was ist mit Erasmus+ möglich?

    Mit Erasmus+ können Sie ein Auslandspraktikum während der Ausbildung über mehrere Wochen in Europa absolvieren.

    Wenn Sie einen Teil Ihrer Ausbildung im Ausland absolvieren, gewinnen Sie neue fachliche Kompetenzen und berufsbezogene Fremdsprachenkenntnisse – eine ideale Vorbereitung auf den internationalen Arbeitsmarkt!

    Wie geht das?

    Sie können sich nicht direkt für ein Erasmus+-Stipendium bewerben. Nur Bildungseinrichtungen und Organisationen, also Ihr Betrieb, Ihr Unternehmen, Ihre Schule oder Ihre Kammer beantragen die Erasmus+-Förderung. Fragen Sie in Ihrem Ausbildungsbetrieb oder in Ihrer Berufsschule nach.

    Weitere Infos:

    https://www.erasmusplus.de/erasmus/berufsbildung

    https://www.na-bibb.de/neu-bei-erasmus/erasmus-fuer-azubis-berufsschueler/-innen





    Höherer Schulabschluss und Studium nach der Ausbildung

    Erwerb höherer allgemeinbildender Schulabschlüssen in der Berufsschule

    Das Abschluss-Zeugnis der Berufsschule schließt die Mittlere Reife mit ein, wenn die Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis mindestens 3,0 ist, der Nachweis eines mindestens 5-jährigen Fremdsprachenunterrichts erbracht wird und der erfolgreiche Berufsabschluss vorliegt.
    Darüber hinaus führt der Berufsschulabschluss, aufbauend auf dem qualifizierten Sekundarabschluss I und in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und einer Fachhochschulreifeprüfung zur Fachhochschulreife.

    Studium nach der Lehre

    Eine Besonderheit in Rheinland-Pfalz ist, dass Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung auch ohne zusätzliche mehrjährige Berufserfahrung studieren können. Voraussetzung ist eine Abschlussnote von mindestens 2,5. Damit ist eine Bewerbung in einem Studiengang möglich, der eine fachliche Nähe zum erlernten Beruf aufweist.
    Personen mit einer abgeschlossenen Aufstiegsfortbildung u. a. als Meister*in, Fachwirt*in oder einem Fachschulabschluss haben die freie Wahl beim Studienfach.

    Deutsche Meisterschaft im Handwerk – German Craft Skills

    Jedes Jahr messen sich in 130 Gewerken Absolventinnen und Absolventen der Berufsausbildungen um den Bundessieg. Viele müssen sich dabei auf mehreren Wettbewerbsstufen gegen die Konkurrenz behaupten: von der Kammer- und Landesebene bis hin zum Bundeswettbewerb der Landessiegerinnen und Landessieger.

    Wer kann teilnehmen ?

    Junge Handwerker oder junge Handwerkerinnen, die zum Zeitpunkt der Gesellenprüfung nicht älter als 25 Jahre sind (in besonderen Fällen bis 28 Jahre) und die ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben bzw. kurz vor der Gesellenprüfung stehen und ein hervorragendes Ergebnis erzielt haben bzw. erwarten.
    Die Wettbewerbsteilnehmer/innen treten zunächst im Bezirk ihrer Handwerkskammer zum Leistungsvergleich in ihrem Beruf an. Als Kammersieger treten Sie dann zum Landeswettbewerb an. Für die Landesbesten geht`s weiter auf Bundesebene. In einigen Berufen kann man sich für die europäischen Berufswettbewerbe qualifizieren.

    Startschuss für den Wettbewerb ist nach den Gesellenprüfungen im Sommer!

    Was bringt`s ?

    Die Teilnehmer/innen stellen sich der besonderen Herausforderung eines Wettbewerbs. Sie stellen damit ihre hohe fachliche Qualifikation und Leistungsbereitschaft unter Beweis. Hiermit dürften sie bei zukünftigen Arbeitgebern besonders punkten.

    Die erfolgreichen Teilnehmer/innen erhalten neben Urkunden Weiterbildungsgutscheine. Außerdem besteht die Möglichkeit, einen Antrag für ein Stipendium bei der „Stiftung für Begabtenförderung berufliche Bildung“ zu stellen.

    Wie geht`s ?

    Mögliche Kandidaten melden sich bei der Handwerkskammer.


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