Die Gesellen- oder Abschlussprüfung

Am Ende der Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf steht die Gesellen- oder die Abschlussprüfung.

Bei der Gesellenprüfung handelt es sich um eine Endprüfung in einem Handwerksberuf (z. B. Bäcker/in, Maurer/in).  In den übrigen Berufen (z. B. Kaufmann/frau für Bürotechnik, Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk) heißt die Prüfung dagegen Abschlussprüfung. Aber auch die eine Ausbildungsstufe abschließende Prüfung (z. B. Hochbaufacharbeiter/in, Bauten- und Objektbeschichter/in) ist eine Abschlussprüfung.

Die Inhalte der Gesellen- oder der Abschlussprüfung richten sich nach der Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufs.

Während der Ausbildung wird eine Zwischenprüfung abgelegt. Einzelne Ausbildungsordnungen können auch eine zweite Zwischenprüfung vorsehen. Die Zwischenprüfung findet etwa in der Hälfte der Ausbildungszeit statt und dient der Ermittlung des Leistungsstandes.

In einzelnen Berufen ist vorgesehen, dass die Gesellen- oder die Abschlussprüfung in gestreckter Form durchgeführt wird. Dies bedeutet, dass an Stelle der Zwischenprüfung der Teil 1 der Gesellen- oder der Abschlussprüfung abgelegt wird. Das Ergebnis des Teil 1 fließt zu einem in der Ausbildungsordnung vorgegebenen Prozentsatz in das Gesamtergebnis der Prüfung ein. Am Ende der Ausbildungszeit findet der Teil 2 der Gesellen- oder der Abschlussprüfung statt.

Fristen zur Prüfungsanmeldung

Sommerprüfung: 31. März

Winterprüfung:    30. September

Ansprechpartner 

Unser Servicecenter hilft Ihnen gerne weiter


Dagobertstraße 2
55116 Mainz
Telefon 06131 9992-493
Fax 06131 9992-781

pruefungswesen@hwk.de

Berufsabschlüsse nachholen mit der Externenprüfung

Sie arbeiten schon mehrere Jahre in Ihrem Job, haben aber keine Ausbildung abgeschlossen? Das können Sie mit dem Ablegen einer Externenprüfung nachholen.

Ihre Vorteile

  • Ein Berufsabschluss verbessert Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt
  • Als qualifizierte Fachkraft sind Sie weniger von Arbeitslosigkeit bedroht
  • Qualifizierte Fachkräfte haben ein besseres Gehalt
  • Nach dem Abschluss können Sie sich jederzeit weiterqualifizieren und beruflich aufsteigen

Wer kann den Gesellenbrief ohne Ausbildung wie bekommen?

Um zur Externenprüfung zugelassen zu werden, muss eine Berufstätigkeit im Aufgabenbereich von mindestens dem 1,5-fachen der regulären Ausbildungszeit nachgewiesen werden.
Eine höhere schulische Allgemeinbildung, wie z. B. die Fachhochschulreife, kann verkürzend auf die nachzuweisende Berufstätigkeit angerechnet werden.
Eine vorhergehende einschlägige Berufsausbildung in einem anderen Ausbildungsberuf kann auf die erforderlichen Zeiten der Berufstätigkeit angerechnet werden.

Bei einer dreijährigen Lehrzeit sind also mindestens viereinhalb Jahre Berufserfahrung nötig. Dabei werden auch Tätigkeiten im Ausland berücksichtigt.

Unterscheidet sich die Gesellenprüfung ohne vorhergehende Ausbildung von den regulären Gesellenprüfungen?

Nein. Die Gesellenprüfung bezieht sich auf die vorgeschriebenen Prüfungsinhalte des Berufs und wird sowohl, was den Zeitraum betrifft als auch den Umfang mit den Prüflingen des selben Berufs absolviert.

Wer nimmt die Externenprüfung ab?

Die Prüfung wird vom jeweiligen Prüfungsausschuss des Ausbildungsberufes abgenommen.

Wo und wann meldet man sich für die Externenprüfung an?

Die Anmeldung erfolgt bei der Handwerkskammer und ist – wie die regulären Prüfungen auch – zwei Mal im Jahr möglich.

Welche Unterlagen muss man bei der Anmeldung vorlegen?

Vorlegen muss man Arbeitszeugnisse und Arbeitsbescheinigungen, die die Berufserfahrung belegen. Zudem ist ein Antrag auf Externenprüfung notwendig.

Deutsche Meisterschaft im Handwerk – German Craft Skills

Jedes Jahr messen sich in 130 Gewerken Absolventinnen und Absolventen der Berufsausbildungen um den Bundessieg. Viele müssen sich dabei auf mehreren Wettbewerbsstufen gegen die Konkurrenz behaupten: von der Kammer- und Landesebene bis hin zum Bundeswettbewerb der Landessiegerinnen und Landessieger.

Wer kann teilnehmen ?

Junge Handwerker oder junge Handwerkerinnen, die zum Zeitpunkt der Gesellenprüfung nicht älter als 25 Jahre sind (in besonderen Fällen bis 28 Jahre) und die ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben bzw. kurz vor der Gesellenprüfung stehen und ein hervorragendes Ergebnis erzielt haben bzw. erwarten.
Die Wettbewerbsteilnehmer/innen treten zunächst im Bezirk ihrer Handwerkskammer zum Leistungsvergleich in ihrem Beruf an. Als Kammersieger treten Sie dann zum Landeswettbewerb an. Für die Landesbesten geht`s weiter auf Bundesebene. In einigen Berufen kann man sich für die europäischen Berufswettbewerbe qualifizieren.

Startschuss für den Wettbewerb ist nach den Gesellenprüfungen im Sommer!

Was bringt`s ?

Die Teilnehmer/innen stellen sich der besonderen Herausforderung eines Wettbewerbs. Sie stellen damit ihre hohe fachliche Qualifikation und Leistungsbereitschaft unter Beweis. Hiermit dürften sie bei zukünftigen Arbeitgebern besonders punkten.

Die erfolgreichen Teilnehmer/innen erhalten neben Urkunden Weiterbildungsgutscheine. Außerdem besteht die Möglichkeit, einen Antrag für ein Stipendium bei der „Stiftung für Begabtenförderung berufliche Bildung“ zu stellen.

Wie geht`s ?

Mögliche Kandidaten melden sich bei der Handwerkskammer.

Unser Servicecenter hilft Ihnen gerne weiter


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