Die Gesellen- oder Abschlussprüfung

Am Ende der Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf steht die Gesellen- oder die Abschlussprüfung.
Bei der Gesellenprüfung handelt es sich um eine Endprüfung in einem Handwerksberuf (z. B. Bäcker/in, Maurer/in). In den übrigen Berufen (z. B. Kaufmann/frau für Bürotechnik, Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk) heißt die Prüfung dagegen Abschlussprüfung. Aber auch die eine Ausbildungsstufe abschließende Prüfung (z. B. Hochbaufacharbeiter/in, Bauten- und Objektbeschichter/in) ist eine Abschlussprüfung.
Die Inhalte der Gesellen- oder der Abschlussprüfung richten sich nach der Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufs.
Während der Ausbildung wird eine Zwischenprüfung abgelegt. Einzelne Ausbildungsordnungen können auch eine zweite Zwischenprüfung vorsehen. Die Zwischenprüfung findet etwa in der Hälfte der Ausbildungszeit statt und dient der Ermittlung des Leistungsstandes.
In einzelnen Berufen ist vorgesehen, dass die Gesellen- oder die Abschlussprüfung in gestreckter Form durchgeführt wird. Dies bedeutet, dass an Stelle der Zwischenprüfung der Teil 1 der Gesellen- oder der Abschlussprüfung abgelegt wird. Das Ergebnis des Teil 1 fließt zu einem in der Ausbildungsordnung vorgegebenen Prozentsatz in das Gesamtergebnis der Prüfung ein. Am Ende der Ausbildungszeit findet der Teil 2 der Gesellen- oder der Abschlussprüfung statt.
Fristen zur Prüfungsanmeldung
Sommerprüfung: 31. März
Winterprüfung: 30. September
Ansprechpartner
Unser Servicecenter hilft Ihnen gerne weiter
Dagobertstraße 2
55116 Mainz
Telefon 06131 9992-493
Fax 06131 9992-781
pruefungswesen@hwk.de
Wie man mit „Social Recruiting" zielgruppengerecht die nächste Generation an Auszubildenden ansprechen kann, wurde auf der Veranstaltung „Personalgespräch – Talente aus der „Generation Z“ gewinnen“ unter mehr als 40 Unternehmen diskutiert.
„New Recruiting“ oder auch „Social Recruiting“ sind Begriffe für Ausbildungsmarketing in den sozialen Medien und die Jobsuche via Social Media oder Landingpages. Wir haben die eingeladen, die bereits erfolgreich Social Recruiting umgesetzt haben.
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Berufsabschlüsse nachholen mit der Externenprüfung
Sie arbeiten schon mehrere Jahre in Ihrem Job, haben aber keine Ausbildung abgeschlossen? Das können Sie mit dem Ablegen einer Externenprüfung nachholen.
Ihre Vorteile
- Ein Berufsabschluss verbessert Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt
- Als qualifizierte Fachkraft sind Sie weniger von Arbeitslosigkeit bedroht
- Qualifizierte Fachkräfte haben ein besseres Gehalt
- Nach dem Abschluss können Sie sich jederzeit weiterqualifizieren und beruflich aufsteigen
Wer kann den Gesellenbrief ohne Ausbildung wie bekommen?
Um zur Externenprüfung zugelassen zu werden, muss eine Berufstätigkeit im Aufgabenbereich von mindestens dem 1,5-fachen der regulären Ausbildungszeit nachgewiesen werden.
Eine höhere schulische Allgemeinbildung, wie z. B. die Fachhochschulreife, kann verkürzend auf die nachzuweisende Berufstätigkeit angerechnet werden.
Eine vorhergehende einschlägige Berufsausbildung in einem anderen Ausbildungsberuf kann auf die erforderlichen Zeiten der Berufstätigkeit angerechnet werden.
Bei einer dreijährigen Lehrzeit sind also mindestens viereinhalb Jahre Berufserfahrung nötig. Dabei werden auch Tätigkeiten im Ausland berücksichtigt.
Unterscheidet sich die Gesellenprüfung ohne vorhergehende Ausbildung von den regulären Gesellenprüfungen?
Nein. Die Gesellenprüfung bezieht sich auf die vorgeschriebenen Prüfungsinhalte des Berufs und wird sowohl, was den Zeitraum betrifft als auch den Umfang mit den Prüflingen des selben Berufs absolviert.
Wer nimmt die Externenprüfung ab?
Die Prüfung wird vom jeweiligen Prüfungsausschuss des Ausbildungsberufes abgenommen.
Wo und wann meldet man sich für die Externenprüfung an?
Die Anmeldung erfolgt bei der Handwerkskammer und ist – wie die regulären Prüfungen auch – zwei Mal im Jahr möglich.
Welche Unterlagen muss man bei der Anmeldung vorlegen?
Vorlegen muss man Arbeitszeugnisse und Arbeitsbescheinigungen, die die Berufserfahrung belegen. Zudem ist ein Antrag auf Externenprüfung notwendig.
Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks (PLW)

“PLW – Profis leisten was“
Seit 1951 wird der Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks ausgetragen, bis 2006 unter dem Namen “Praktischer Leistungswettbewerb der Handwerksjugend”, kurz PLW. Das Kürzel wird weiterhin genutzt: „PLW – Profis leisten was“. Hand in Hand mit dem Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks vollzieht sich der Wettbewerb “Die gute Form”.
Wer kann teilnehmen ?
Junge Handwerker oder junge Handwerkerinnen, die zum Zeitpunkt der Gesellenprüfung nicht älter als 25 Jahre sind (in besonderen Fällen bis 28 Jahre) und die ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben bzw. kurz vor der Gesellenprüfung stehen und ein hervorragendes Ergebnis erzielt haben bzw. erwarten.
Die Wettbewerbsteilnehmer/innen treten zunächst im Bezirk ihrer Handwerkskammer zum Leistungsvergleich in ihrem Beruf an. Als Kammersieger treten Sie dann zum Landeswettbewerb an. Für die Landesbesten geht`s weiter auf Bundesebene. In einigen Berufen kann man sich für die europäischen Berufswettbewerbe qualifizieren.
Startschuss für den Wettbewerb ist nach den Gesellenprüfungen im Sommer!
Was bringt`s ?
Die Teilnehmer/innen stellen sich der besonderen Herausforderung eines Wettbewerbs. Sie stellen damit ihre hohe fachliche Qualifikation und Leistungsbereitschaft unter Beweis. Hiermit dürften sie bei zukünftigen Arbeitgebern besonders punkten.
Die erfolgreichen Teilnehmer/innen erhalten neben Urkunden Weiterbildungsgutscheine. Außerdem besteht die Möglichkeit, einen Antrag für ein Stipendium bei der „Stiftung für Begabtenförderung berufliche Bildung“ zu stellen.
Wie geht`s ?
Mögliche Kandidaten melden sich bei der Handwerkskammer.
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55116 Mainz
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Fax 06131 9992-781
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