Meister werden – der Weg zum Meisterbrief

Der Meister ist der Klassiker in der Weiterbildung und das wichtigste Gütesiegel im Handwerk. Der Handwerksmeister entspricht dem Qualitätsniveau des Bachelors und ist europaweit anerkannt. Viel wichtiger ist aber, dass der Meistertitel ein Garant für höchste handwerkliche Qualität ist und dem Meister beruflich alle Türen und Tore offenstehen. Zudem ist er auch Voraussetzung, um eine Führungsposition innerhalb eines Betriebes zu übernehmen oder einen eigenen Handwerksbetrieb zu eröffnen.

Von Ihrer Entscheidung “den Meister zu machen” bis zur Übergabe des Meisterbriefs begleiten, informieren und unterstützen wir Sie und sind als Ansprechpartner für Sie da.

Meister werden – warum?

Es gibt eine Vielzahl sehr guter Gründe Meister zu werden:

  • Verantwortung übernehmen – Entscheidungen eigenständig treffen dürfen
  • Sie verbessern sich – Gewinn an Kompetenz und handwerklichen Fertigkeiten
  • Seien Sie Ihr eigener Chef – führen Sie Ihren eigenen Betrieb
  • Kunden gewinnen – Qualität und Vertrauen zahlen sich aus
  • Eigene Zukunft sichern – als Meister haben Sie die Wahl: Selbstständigkeit oder leitender Angestellter
  • Sie werden flexibel und innovativ – das schützt vor Beschäftigungslosigkeit
  • Die Leiter nach oben – machen Sie Karriere
  • Gehaltssteigerung – Qualifikation steigert Ihr Einkommen
  • Vorsprung an Wissen und Können – Nischen nutzen und Märkte erschließen
  • Ausbilden – die Zukunft gehört dem Nachwuchs und Ihrem Unternehmen
  • Erfolg stärkt Sie – genießen Sie die Anerkennung von Familie, Freunden und Kollegen
  • Betriebswirtschaftlicher Profi – mit der Aufstiegsfortbildung zum Geprüften Betriebswirt (HwO)
  • Setzen Sie noch einen drauf – studieren Sie! Mit dem Meisterbrief erlangen Sie die Hochschulreife
  • Meister:innen sind international anerkannt und weltweit gefragt
Stimmen aus dem Handwerk:
Darum habe ich meinen Meister gemacht


YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden



YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden



YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden



YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden



YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden



YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Der Weg zum Meister – die vier Teile der Meisterprüfung

Meisterschule im Baukastensystem

Wer den Meistertitel in einem Gewerk erlangen möchte, muss die Meisterprüfung bestehen. Die Meisterprüfung umfasst vier eigene Prüfungsteile:

Teil I  Praktische Prüfung (Meisterprüfungsprojekt und/oder Situationsaufgaben)

Teil II  Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse

Teil III  Prüfung der wirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse

Teil IV  Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse

Die Meistervorbereitungskurse bereiten Sie optimal auf die jeweilige Prüfung vor.

Die gewerkespezifischen Teile I & II finden immer in einem Block statt. Die gewerkeunspezifischen Teile III & IV können losgelöst von Teil I & II zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt absolviert werden.

Die meisten unserer Meistervorbereitungskurse in den Teilen I & II finden in Teilzeit statt, so dass Sie Ihrem Beruf weiterhin nachgehen können. Bei den Teilen III & IV können Sie entscheiden, ob Sie diese in Vollzeit oder in Teilzeit absolvieren möchten. Eine Kombination aus beidem ist natürlich auch möglich (zum Beispiel Teil IV in Vollzeit (6 Tage) und Teil III in Teilzeit (berufsbegleitend abends und/oder samstags).

! TIPP: Nutzen Sie die Zeit bis zum Kursstart von Teil I & II, in dem Sie schon Teil III & IV belegen! Die Kurse finden sehr regelmäßig statt und können in Teil- oder Vollzeit absolviert werden. Außerdem erlangen Sie dadurch schon Kenntnisse, die Ihnen für Teil I & II sehr hilfreich sein werden.

Zulassungsvoraussetzung für die Meisterprüfung

Wenn Sie sich zu einem Meistervorbereitungskurs anmelden mit dem Ziel die Meisterprüfungen abzulegen, müssen Sie unbedingt eine der beiden nachfolgenden Voraussetzungen (§ 49 Abs. 1 und 2 HwO) erfüllen:

Bestandene und anerkannte Gesellenprüfung: Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. (Der Nachweis der Gesellenzeit ist in diesem Fall nicht erforderlich.)

oder

Berufserfahrung: Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat. Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als drei Jahre gefordert werden. Ferner ist der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren, auf die Berufstätigkeit anzurechnen.

Die reine Teilnahme an den Meistervorbereitungskursen ohne die oben genannten Voraussetzung zu erfüllen, sorgt nicht für die Zulassung zur Prüfung!

Befreiung von Teilen der Meisterprüfung

Handwerksmeister:

Prüflinge, welche die Meisterprüfung in einem anderen Handwerk bereits bestanden haben, sind von den Teilen III und IV und durch den Meisterprüfungsausschuss auf Antrag von der Ablegung der Prüfung in gleichartigen Prüfungsfächern ganz oder teilweise zu befreien.

Absolventen von Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen:

Prüfungsbewerber, welche die Diplomprüfung oder die Abschlussprüfung an einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten wissenschaftlichen Hochschule oder Fachhochschule bestanden haben, können auf Antrag von einzelnen Teilen der Meisterprüfung befreit werden, wenn bei diesen Prüfungen mindestens die gleichen Anforderungen gestellt werden wie in der Meisterprüfung.

Techniker:

Prüfungsbewerber, die Abschlussprüfungen an deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Technikerschulen oder Prüfungen vor staatlichen Prüfungsausschüssen mit Prüfungsanforderungen, welche den Anforderungen bei Abschlussprüfungen an deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Technikerschulen entsprechen, mit Erfolg abgelegt haben, können von Teil II (Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse) der Meisterprüfung befreit werden, wenn das Arbeitsgebiet des Handwerks dem jeweiligen Fachgebiet der Prüfung entspricht.

Andere Weiterbildungsqualifikationen: 

Ausbildereignungsprüfung:

Mit Erfolg abgelegte Prüfungen der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse nach dem Berufsbildungsgesetz, dem Seemannsgesetz oder dem Bundesbeamtengesetz werden als Voraussetzung für die Befreiung von Teil IV – Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse – der Meisterprüfung im Handwerk anerkannt.

Geprüfte/r Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung oder Geprüfte/r Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung:

Diese Prüfungen werden als Voraussetzung für die Befreiung von Teil III – Prüfung der wirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse – der Meisterprüfung im Handwerk anerkannt.

Meistervorbereitungskurse Teil I & II

An der Handwerkskammer Rheinhessen bieten wir Ihnen Meistervorbereitungskurse für Teil I & II für verschiedene Gewerke an. Alle Meistervorbereitungskurse für Teil I & II finden berufsbegleitend in Teilzeit statt. Einzig den Vorbereitungskurs im Friseur-Handwerk können Sie bei uns auch in Vollzeit besuchen.

Unser aktuelles Angebot an Meistervorbereitungskursen:

(Weitere Informationen zu den einzelnen Gewerken und die Möglichkeit den Kurs zu buchen, erhalten Sie wenn Sie das entsprechende Gewerk anklicken.)

Meistervorbereitungskurse Teil III & IV

Sowohl den Meistervorbereitungskurs Teil IIIGeprüfte/r Fachfrau/-mann für kaufmännische Betriebsführung HwO als auch den Meistervorbereitungskurs Teil IV – Ausbildung der Ausbilder (AdA) (Ausbildereignung AEVO) können Sie bei uns in Teilzeit oder in Vollzeit absolvieren.

Teil III

Die Absolventen der Fortbildungsprüfung „Geprüfte/r Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung HwO“ nach der Handwerksordnung besitzen fundierte betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse im kaufmännischen Bereich und im Bereich des Rechts (Handlungsfelder 1-3) sowie im Bereich der Kommunikation und Präsentation (Handlungsfeld 4). Sie sind zur Übernahme von Führungsaufgaben befähigt.

Anstelle des Teil III der Meisterprüfung bietet die Handwerkskammer Rheinhessen die Fortbildungsprüfung “Geprüfte/r Fachfrau/-mann für kaufmännische Betriebsführung HwO” an. Diese führt zu einer Anerkennung des Teil III der Meisterprüfung und stellt zusätzlich einen weiteren Fortbildungsabschluss dar.

Termine und weitere Kursinformationen samt Kurslaufzeiten finden Sie hier:

Der Kurs umfasst 300 Unterrichtseinheiten.

Teil IV:

Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei Einstellungen von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen

Termine und weitere Kursinformationen samt Kurslaufzeiten finden Sie hier:

Diesen Kurs bieten wir auch in regelmäßigen Abständen in Worms an (nur in Vollzeit):

Der Kurs umfasst 60 Unterrichtseinheiten.

Kosten

Die Gesamtkosten der Kurse setzen sich aus verschiedenen Gebühren zusammen und sind abhängig vom Umfang des Kurses. Die Gebühren sind förderfähig und lassen sich dadurch erheblich verringern.

Die Kosten setzen sich zusammen aus:

  • Kursgebühren für Teil I & II / Teil III / Teil IV
  • Prüfungsgebühr
  • Zulassungsgebühr
  • Literatur
  • evtl. Werkstattnutzungsgebühr
  • evtl. Anschaffung Laptop und Software
  • evtl. Materialkosten praktische Prüfung / Meisterstück

Die Gebühren für einen Vorbereitungskurs sind grundsätzlich förderfähig und wir beraten Sie gerne dazu.

Unter den folgenden Links finden Sie eine kursspezifische Gebührenauflistung und ein Rechenbeispiel für die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG:

Förderungen

Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten, wobei wir Ihnen im Rahmen der Meistervorbereitungskurse das Aufstiegs-BAföG empfehlen. Die Beantragung ist einfach und die finanzielle Unterstützung enorm!

Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG)

So sieht die optimale Förderung aus:

50 % der Gesamtkosten als Zuschuss

50 % als freiwilliges KfW Darlehen (mind. 2 Jahre zins- und tilgungsfrei)

-> bei bestandener Prüfung werden 50 % des Darlehens erlassen!

Somit zahlt der Lehrgangsteilnehmer im Idealfall nur 25 % und 75 % werden gefördert! Zusätzlich erhalten Sie auf Antrag den Aufstiegs-Bonus I in Höhe von 2.000 € nach Bestehen aller vier Prüfungsteile!

Jeder Kursteilnehmer hat die Möglichkeit, das sogenannte Meister-BAföG zu beantragen. Hierbei unterstützt der Staat die Teilnahme an Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen bei Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit einem einkommens- und vermögensunabhängigen Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, bis zu 15.000 Euro. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 50 Prozent und aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Das Darlehen für den Unterhalts- und auch für den Maßnahmebeitrag sind während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren – längstens jedoch sechs Jahre – zins- und tilgungsfrei.

Die notwendigen Kosten der Anfertigung des Prüfungsstückes (sog. Meisterstück oder eine vergleichbare Prüfungsarbeit) werden bis zur Hälfte, höchstens jedoch bis zu einer Höhe von 2.000 Euro im Rahmen eines zinsgünstigen Darlehens gefördert.

Wie wird gefördert?

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

Förderung bis zu 15.000 €
Zuschuss (geschenkt)         50 %
Darlehen         50%
Erlass des Darlehens nach Beendigung         50 %
Vollständiger Erlass des Darlehens bei Existenzgründung       100 %
zusätzlich: Aufstiegs-Bonus I    2.000 €

Materialkosten eines Meisterprüfungsobjekts (und vergleichbarer Arbeiten)

Förderung bis 50 % der Kosten, höchstens    2.000 €
Zuschussanteil         50 %

Beispielrechnung bei optimalen Förderbedingungen (Beispiel KFZ):

Kursgebühr (Teil I, II, III, IV): 7.400,00 Euro
Prüfungsgebühren: 1.200,00 Euro
Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung: 50,00 Euro
Gesamtkosten (ohne Lehrgangsunterlagen)  8.600,00 Euro
Aufstiegs-BAföG *
Zuschuss (50%) 4.300,00 Euro
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg (50%)  2.150,00 Euro
Restkosten (als Darlehen)  2.150,00 Euro

Bei Bestehen der Meisterprüfung erhalten Sie vom Land den Aufstiegsbonus I* in Höhe von 2.000,00 Euro.

Zusätzlich fallen noch handwerksbezogene Nebenkosten für Material und Werkstattnutzung an. Diese sind ggfs. auch förderfähig.

Bitte beachten Sie die aktuellen Fördervoraussetzungen.

Im Wortlaut:

  • 50 Prozent der Förderung als Zuschuss
    Für die anderen 50 Prozent erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen
    .
  • Bei Bestehen der Prüfung wird ein Erlass von 50 Prozent auf das auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallende Restdarlehen gewährt. Zwischen Ende der Maßnahme und Anfertigung des Prüfungsstücks beziehungsweise Ablegen der Prüfung wird der gewährte Unterhaltsbeitrag auf Antrag bis zu drei Monaten als Darlehen weitergezahlt (Prüfungsvorbereitungsphase).
  • Die Erlassmöglichkeiten für Unternehmensgründungen und Unternehmensübernahmen wurden erleichtert. Bei der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens wird bereits ab der Einstellung und der dauerhaften Beschäftigung eines neuen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiters oder einer sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiterin oder eines oder einer Auszubildenden 25 Prozent des auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens gewährt.
  • Ausländische Fortbildungswillige, die bereits langfristig aufenthaltsberechtigt sind oder lange in Deutschland leben und eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, werden künftig auch ohne Anknüpfung an eine vorherige Mindesterwerbsdauer nach dem AFBG gefördert.
  • Zur Sicherheit für die Fortbildungswilligen wurden die Anforderungen an die Eignung der Träger erhöht, indem auch im AFBG von den Trägern der Maßnahme die Anwendung eines Qualitätssicherungssystems verlangt wird.

Was wird gefördert?

Gefördert wird eine und es muss nicht mehr die erste Aufstiegsfortbildung sein. Selbst wenn man bereits eine Aufstiegsfortbildung absolviert hat und für diese auch schon gefördert wurde, kann man erneut eine Förderung beantragen.

Für die Fortbildungen zum Meister können Sie Aufstiegs-BAföG beantragen!

Die Kosten sind zwar hoch, aber Sie müssen selber nicht viel bezahlen und auch nicht, bei rechtzeitiger Beantragung, in Vorkasse treten!

Schauen Sie sich die Rechenbeispiele für die einzelnen Kurse an:

Für die Meisterkurse Teil I & II:

Weitere Informationen und Telefon-Hotline zum Aufstiegs-BAföG

Aufstiegsbonus I – Bonus für Ihre Weiterbildungsprüfung

Aufstiegsbonus I

Das Land Rheinland-Pfalz gewährt für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen den Aufstiegsbonus I.

Was ist der Aufstiegsbonus I?

Der Aufstiegsbonus I des Landes Rheinland-Pfalz soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung unterstreichen und macht den Weg der beruflichen Fortbildung als gleichwertige Alternative zum ersten akademischen Abschluss noch attraktiver. Der Aufstiegsbonus I schafft somit einen weiteren Anreiz, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.

Der Bonus beträgt 2.000 Euro pro Person für jeden nach der o.g. Verwaltungsvorschrift anerkannten Abschluss.

Mehr Informationen zum Aufstiegs-Bonus I

Zu den Antragsformularen:

Auf der Seite des Bundesministerium für Bildung und Forschung können Sie direkt die Antragsformulare ausfüllen: Antragsformulare für die Aufstiegsförderung

Hier gibt es noch Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten.

Erklärvideo – Aufstiegs-BAföG

In diesem kurzen Video erklären wir Ihnen sehr anschaulich das Aufstiegs-BAföG

Sehr gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung. Unsere Kontaktdaten finden Sie unten.

FAQ zur Meisterausbildung

Hier finden Sie schnell Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema “Meister werden”. Sollten weitere  Fragen offen sein oder Sie eine persönliche Beratung wünschen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

Wer sich für eine Fortbildung zum Meister entscheidet, verbessert nicht nur seine eigene Leistungsfähigkeit und Fachkompetenz, sondert schafft sich auch vielfältige Karriereperspektiven im Handwerk. In vielen Gewerken ist der Meisterbrief die Voraussetzung einen eigenen Betrieb führen zu dürfen.

Die handwerkliche Meisterprüfung ist ein staatlicher Nachweis über die Befähigung, einen Handwerksbetrieb selbstständig zu führen und die Lehrlinge ordnungsgemäß auszubilden, sowie für das Vorhandensein der notwendigen fachlichen, betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen, rechtlichen und berufserzieherischen Kenntnisse.

Die Meisterprüfung besteht aus den vier folgenden Prüfungsteilen:

  • Teil I: Praktischer Teil (Meisterprüfungsprojekt und Situationsaufgabe)
  • Teil II: Fachtheoretischer Teil
  • Teil III: Betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer und rechtlicher Teil
  • Teil IV: Berufs- und arbeitspädagogischer Teil

Nein, in welcher Reihenfolge Sie die Kurse besuchen steht Ihnen frei. Wir empfehlen allerdings mit den Teilen III und IV zu beginnen. Hier wird Ihnen Wissen vermittelt, von dem Sie später in den Teilen I und II profitieren.

Nein. Heute ist es möglich, bereits direkt nach bestandener Gesellenprüfung mit der Meistervorbereitung zu beginnen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Gesellenberuf mit dem Meisterberuf übereinstimmt.

Ausbildung der Ausbilder. Dies ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Ausbildereignung nach AEVO (Ausbilder-Eignungsverordnung).

Hier werden die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gelehrt und geprüft. Sie müssen berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse nachweisen sowie die Kompetenz, die zur ordnungsgemäßen Ausbildung von Lehrlingen benötigt wird. Anstelle des Teil IV der Meisterprüfung bietet die Handwerkskammer Rheinhessen die Fortbildungsprüfung “Ausbildereignungsprüfung” an. Diese führt zu einer Anerkennung des Teil IV der Meisterprüfung. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie ein separates Zertifikat. Besuchen Sie bei der Handwerkskammer Rheinhessen lediglich die Fortbildungsprüfung “Ausbildereignungsprüfung” und legen Teil I und Teil II bei einer anderen Handwerkskammer ab, so legen Sie dieses Zertifikat vor und beantragen die Befreiung von Teil IV. Im Meisterprüfungszeugnis wird dann der Passus “Befreit gem. §46 Abs. 1 HwO” stehen.

Nein, nach jedem Meistervorbereitungslehrgang findet direkt im Anschluss die Prüfung für den jeweiligen Teil der Meisterausbildung statt.

Nein, Sie können die Lehrgänge bei unterschiedlichen Bildungsanbietern besuchen und die Prüfung bei jeder Handwerkskammer in Deutschland ablegen, wenn Sie sich vorher bei der zuständigen Prüfungsstelle angemeldet haben.

Nein, es gibt keine zeitliche Begrenzung für die Ablegung der gesamten Meisterprüfung.

Ja, grundsätzlich schon. Um sich gezielt auf die konkreten Inhalte und Themen der Prüfung vorbereiten zu können, empfehlen wir Ihnen die Lehrgänge zu besuchen.

Nein, es gibt keine Anmeldefrist. Aufgrund der hohen Nachfrage und der begrenzten Teilnehmeranzahl empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige Buchung der Kurse, denn manche Kurse sind bereits sechs bis neun Monate vor Kursbeginn ausgebucht.

Ja.

Prüfungsteilnehmer, die bereits den “Geprüfte/-n Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung nach der HWO” absolviert haben, werden vom Teil III befreit.

Wer die “Ausbildereignungsprüfung nach AEVO” nachweist, wird vom Teil IV der Meisterprüfung befreit.

Weitere Befreiungen sind als Einzelfallentscheidung möglich. Hierzu benötigen wir die erforderlichen Unterlagen und auf jeden Fall einen Rahmenlehrplan und gegebenenfalls die Prüfungsordnung der absolvierten Prüfung.

Ganz einfach: ONLINE

Sie suchen sich den gewünschten Kurs aus und legen ihn in den Warenkorb. Wenn Sie sich zum Beispiel für alle vier Teile der Meisterprüfung anmelden wollen, legen Sie insgesamt drei Kurse in den Warenkorb: Kurs Teil I & II + Kurs Teil III + Kurs Teil IV

Für die Meisterkurse Teil I & II:

Für Teil III

Teilzeit

Vollzeit

Für Teil IV

Teilzeit

Vollzeit

Zur Anmeldung benötigen Sie:

  • Kopie vom Personalausweis
  • Gesellenprüfungszeugnis

Wenn Sie die Unterlagen bei der Anmeldung nicht parat haben, können Sie diese nachreichen. Spätestens mit dem Antrag auf Prüfungszulassung müssen Sie die Unterlagen (z. B. Ausweis + Gesellenzeugnis) einreichen.

Ja. Wenn Sie die Meisterprüfung in einem anderen Handwerk als die Gesellenprüfung ablegen wollen, benötigen wir eine detaillierte Arbeitsbescheinigung über mindestens 3 Jahre Berufstätigkeit in dem Handwerk, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.

Sie müssen dann die entsprechenden Nachweise einreichen:

  • Zeugnis über abgelegte Meister-/Technikerprüfungen beziehungsweise sonstige anrechenbare Prüfungen in beglaubigter Form (z. B. Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung, Ausbildereignungsprüfung)
  • Eventuell Freigabe einer anderen Handwerkskammer, falls dort bereits eine Zulassung erfolgt ist, beziehungsweise die Teile I und II der Meisterprüfung abgelegt werden

Nein, Sie müssen sich nicht gleich zu allen vier Teilen / Kursen anmelden. Wir empfehlen Ihnen aber sich gleich für alle vier Teile / Kurse anzumelden, da Sie dadurch einen genauen Fahrplan für Ihre Weiterbildung erhalten und auf jeden Fall Ihre Wunschkurse belegen können.

Es ist schwer eine pauschale Aussage zu tätigen, da dies vom Gewerk, der Kurskombination und der Kursvariante abhängig ist.

Im Friseur-Handwerk (430 Unterrichtseinheiten) können Sie bereits nach 5 Monaten – wenn Sie Teil I bis IV in Vollzeit buchen – fertig sein. In den anderen Gewerken bieten wir nur Teilzeitkurse an und Elektrotechnik zum Beispiel, hat einen Umfang von 1100 Unterrichtseinheiten. Zusätzlich kommen noch 300 Unterrichtseinheiten für Teil III und 60 Unterrichtseinheiten für Teil IV hinzu. Die Gesamtdauer kann dann schon, je nach Variante für Teil III oder IV (Vollzeit oder Teilzeit), zwischen zwei und drei Jahren betragen.

Eine Meisterausbildung ist eine lohnenswerte Investition in Ihre Zukunft und natürlich mit Kosten verbunden. Die Höhe der Kosten hängen vom Gewerk ab und sind, bis auf die Kosten für Teil III & IV, unterschiedlich. Aber:

Lassen Sie sich von den Kosten nicht abschrecken, denn mit der entsprechenden Förderung müssen Sie selber nicht viel zahlen (75 % Kostenübernahme / restlichen 25 % als Darlehen) und wenn Sie die Förderung rechtzeitig beantragen, müssen Sie auch noch nicht einmal in Vorkasse treten!

Die Gesamtkosten der Kurse setzen sich aus verschiedenen Gebühren zusammen und sind abhängig vom Umfang des Kurses. Die Kosten sind förderfähig und lassen sich dadurch erheblich verringern.

Die Kosten setzen sich zusammen aus:

  • Kursgebühren für Teil I & II / Teil III / Teil IV
  • Prüfungsgebühr
  • Zulassungsgebühr
  • Literatur
  • evtl. Werkstattnutzungsgebühr
  • evtl. Anschaffung Laptop und Software
  • evtl. Materialkosten praktische Prüfung / Meisterstück

Die Kosten für einen Vorbereitungskurs sind grundsätzlich förderfähig und wir beraten Sie gerne dazu.

Es gibt mehrere Förderungsmöglichkeiten, doch die lukrativste ist das sog. Aufstiegs-BAföG – es ist leicht zu beantragen und es rechnet sich wirklich!

Bei Beantragung des Aufstieg-BAföGs werden, bei Bestehen der Prüfung und maximal 30 % Fehlzeiten, insgesamt 75 % der Kurskosten übernommen. Die restlichen 25 % können Sie mit dem zinsgünstigen KfW-Darlehen ganz in Ruhe und mit niedrigen Raten abbezahlen. Oder Sie machen sich Selbstständig und diese 25 % werden Ihnen auch noch erlassen. Zusätzlich sind Sie mit Bestehen der Prüfung qualifiziert für den sog. Aufstiegs-Bonus, der Ihnen vom Land Rheinland-Pfalz mit weiteren 2.000 € gewährt wird.

Die Kosten sind zwar hoch, aber Sie müssen selber nicht viel bezahlen und auch nicht, bei rechtzeitiger Beantragung, in Vorkasse treten!

Schauen Sie sich die Rechenbeispiele für die einzelnen Kurse an:

Für die Meisterkurse Teil I & II:

    Weitere Informationen und Telefon- Hotline zum Aufstiegs-BAföG

    Ja, es gibt sogar mehrere Förderungsmöglichkeiten. Die lukrativste ist das sog. Aufstiegs-BAföG – es ist leicht zu beantragen und es rechnet sich wirklich!

    Jeder Kursteilnehmer hat die Möglichkeit, das sogenannte Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG) zu beantragen. Hierbei unterstützt der Staat die Teilnahme an Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen bei Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit einem einkommens- und vermögensunabhängigen Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, bis zu 15.000 Euro. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 50 Prozent und aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Das Darlehen für den Unterhalts- und auch für den Maßnahmebeitrag sind während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren – längstens jedoch sechs Jahre – zins- und tilgungsfrei.

    Die notwendigen Kosten der Anfertigung des Prüfungsstückes (sog. Meisterstück oder eine vergleichbare Prüfungsarbeit) werden bis zur Hälfte, höchstens jedoch bis zu einer Höhe von 2.000 Euro im Rahmen eines zinsgünstigen Darlehens gefördert.

    Kursgebühr (Teil I, II, III, IV): 7.300,00 Euro
    Prüfungsgebühren: 1.200,00 Euro
    Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung: 50,00 Euro
    Gesamtkosten (ohne Lehrgangsunterlagen)  8.600,00 Euro
    Aufstiegs-BAföG *
    Zuschuss (50%) 4.300,00 Euro
    Darlehenserlass bei Prüfungserfolg (50%)  2.150,00 Euro
    Restkosten (als Darlehen)  2.150,00 Euro

    Bei Bestehen der Meisterprüfung erhalten Sie vom Land einen Aufstiegsbonus in Höhe von 2.000,00 Euro

    Zusätzlich fallen noch handwerksbezogene Nebenkosten für Material und Werkstattnutzung an. Diese sind ggfs. auch förderfähig.

    Bitte beachten Sie die aktuellen Fördervoraussetzungen

    Lassen Sie sich also von der Höhe der Kosten für Ihre Fortbildung nicht abschrecken! Bei Beantragung des Aufstieg-BAföGs werden, bei bestehen der Prüfung und maximal 30 % Fehlzeiten, insgesamt 75 % der Kurskosten übernommen. Die restlichen 25 % können Sie mit dem zinsgünstigen KfW-Darlehen ganz in Ruhe und mit niedrigen Raten abbezahlen. Oder Sie machen sich Selbstständig und diese 25 % werden Ihnen auch noch erlassen. Zusätzlich sind Sie mit Bestehen der Prüfung qualifiziert für den sog. Aufstiegs-Bonus, der Ihnen vom Land Rheinland-Pfalz mit  weiteren 2.000 € gewährt wird.

    Die Kosten sind zwar hoch, aber Sie müssen selber nicht viel bezahlen und auch nicht, bei rechtzeitiger Beantragung, in Vorkasse treten!

    Schauen Sie sich die Rechenbeispiele für die einzelnen Kurse an:

    Für die Meisterkurse Teil I & II:

    Das Aufstiegs-BAföG muss bei der für Sie zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung bzw. dem Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden.

    Welches die für Sie zuständige Kreis- oder Stadtverwaltung ist, können Sie hier abfragen: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/

    Ihre Anmeldung zu einem oder zu mehreren Kursen ist grundsätzlich verbindlich.

    Wenn Sie sich zu einem oder mehreren Kursen angemeldet haben und aus diversen Gründen die Teilnahme verschieben möchten, buchen wir Sie rein aus Kulanz und nach Verfügbarkeit in einen anderen Kurs um.

    Der Antrag auf Kurswechsel muss in jeden Fall schriftlich erfolgen.

    Es gelten unsere Teilnahmebedingungen.

    Ihre Anmeldung zu einem oder zu mehreren Kursen ist grundsätzlich verbindlich.

    Wenn Sie von der Teilnahme an einem oder mehreren Kursen zurücktreten möchten, können Sie dies bis 14 Tage nach Buchung kostenfrei tun. Danach fallen Rücktrittsgebühren an.

    Der Antrag auf Rücktritt von einem Kurs muss in jeden Fall schriftlich erfolgen.

    Es gelten unsere Teilnahmebedingungen.

    Für Teil I und Teil II besteht die Möglichkeit nach der Erstprüfung alle Prüfungsteile maximal drei Mal zu wiederholen. Dabei werden Ihnen die Handlungsfelder, Prüfungsbereiche oder Prüfungsfächer die Sie bereits bestanden haben, für drei Jahre auf das gesamte Prüfungsergebnis angerechnet. Bestehen Sie einen Prüfungsteil zum vierten Mal nicht, können Sie die Meisterprüfung insgesamt nicht mehr beenden.

    Die Prüfungen, die zur Anerkennung von Teil III und Teil IV führen können nach der Erstprüfung noch zwei Mal wiederholt werden.

    Es kann immer mal passieren, dass Unterrichtstage kurzfristig verschoben werden müssen. Der ausgefallene Unterrichtstag wird in Absprache mit dem Dozenten natürlich nachgeholt.

    In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass die Handwerkskammer den Kurs verschieben muss, wenn z. B. die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Es passiert sehr selten und die angemeldeten Teilnehmer werden frühzeitig informiert und haben die Möglichkeit, sich auf den folgenden Kurs umzumelden.

    Nein, der/die  “Geprüfte/r Betriebswirt/in” nach der Handwerksordnung (HwO) ist die höchste Stufe der anerkannten Fortbildungen im Handwerk und dem Master-Niveau gleichgestellt.

    Hier gibt es mehr Information zur/m  “Geprüfte/r Betriebswirt/in”

    Ja, denn der Meister in einem Handwerk berechtigt zu einem Hochschulstudium! Auch ganz ohne Abitur oder Hochschulreife.

    Zögern Sie bitte nicht, uns bei noch offenen Fragen zu kontaktieren. Per E-Mail oder am Telefon – wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite!

    Ansprechpartner

    Bei Fragen zu den Meisterkursen, zum Aufstiegs-BAföG oder der Kursanmeldung stehen Ihnen alle Kolleginnen sehr gerne beratend zur Seite – melden Sie sich bei uns:


    Robert-Bosch-Straße 8
    55129 Mainz
    Telefon 06131 9992-512
    m.freymann@hwk.de


    Robert-Bosch-Straße 8
    55129 Mainz
    Telefon 06131 9992-517
    c.galle@hwk.de


    Dagobertstraße 2
    55116 Mainz
    Telefon +49 6131-9992-0
    Fax +49 6131-9992-63
    info@hwk.de


    Dagobertstraße 2
    55116 Mainz
    Telefon +49 6131-9992-0
    Fax +49 6131-9992-63
    info@hwk.de