Zahlen, Daten, Fakten

Die wichtigsten Zahlen rund aus dem Haushalt der Handwerkskammer Rheinhessen finden Sie unten stehend.

Die Vollversammlung der Handwerkskammer Rheinhessen beschließt jährlich den Wirtschaftsplan fürs Folgejahr und stellt den Jahresabschluss fest. Auch die Beiträge und Gebühren der Handwerkskammer Rheinhessen werden von der Vollversammlung beschlossen. Informationen hierzu finden Sie unten stehend.

Das Gebiet der Handwerkskammer Rheinhessen umfasst die Landkreise Alzey-Worms und Mainz-Bingen sowie die beiden Städte Mainz und Worms.



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Jahresabschluss 31.12.2022


Der Jahresabschluss wird jährlich von der Vollversammlung der Handwerkskammer festgestellt. Jahresabschluss 31.12.2022 Gesamtgehalt der Geschäftsführung in 2019: (Bestehend aus: Hauptgeschäftsführer, stv. Hauptgeschäftsführer und Geschäftsbereichsleitern, insgesamt 4 Personen) TEUR …

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Jahresabschluss 31.12.2019


Der Jahresabschluss wird jährlich von der Vollversammlung der Handwerkskammer festgestellt. Jahresabschluss 31.12.2019 als PDF Gesamtgehalt der Geschäftsführung in 2019: (Bestehend aus: Hauptgeschäftsführer, stv. Hauptgeschäftsführer und Geschäftsbereichsleitern, insgesamt 4 Personen) …

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Sonderumfrage „Fahrzeuge und Mobilität im Handwerk"


Der ZDH hat gemeinsam mit 36 Handwerkskammern eine Umfrage zum Thema “Fahrzeuge und Mobilität im Handwerk” durchgeführt ► zum Ergebnisbericht

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Mitgliedsbeitrag der Handwerkskammer und Ausbildungsumlage

Der Beitrag dient zur Deckung der Kosten für die von der Handwerkskammer ausgeübten Tätigkeiten, soweit eine anderweitige Deckung, z.B. durch Gebühren nicht möglich ist. Die finanzielle Belastung wird auf alle Mitgliedsunternehmen verteilt, um die individuelle Zahlungsverpflichtung möglichst gering halten zu können. Die Beitragszahlung ergibt sich aus der Handwerksordnung und beruht somit auf einer gesetzlichen Grundlage. Die Beitragsordnung und die aktuelle Beitragsfestsetzung der Handwerkskammer Rheinhessen finden Sie in den nebenstehenden Downloads.

Ab dem Jahr 2021 hat die Vollversammlung der Handwerkskammer Rheinhessen die Einführung einer Ausbildungsumlage beschlossen. Hierbei sollen Ausbildungskosten in bestimmten Gewerken solidarisch durch die Betriebe des Gewerkes geteilt werden (Kosten für die überbetriebliche Ausbildung, Prüfungskosten, Eintragungskosten). Nähere Infos zu diesem Thema erhalten Sie, sobald die Genehmigung der Genehmigungsbehörde vorliegt.