Geprüfte/r Betriebswirt/in (HwO)
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Der/die „Geprüfte/r Betriebswirt/in“ nach der Handwerksordnung (HwO) ist die höchste Stufe der anerkannten Fortbildungen im Handwerk.
Weiterbildung auf Master-Niveau
Der/die Geprüfte Betriebswirt/in (HwO) ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) in die Niveaustufe 7 eingeordnet und dem akademischen Master-Abschluss gleichgestellt.
Die Aufstiegsfortbildung zur/m Geprüften Betriebswirt/in (HwO) soll künftige Führungskräfte im Handwerk qualifizieren, damit sie kompetent, eigenständig und verantwortlich ein Unternehmen führen können. Im Zentrum der Weiterbildung stehen Fragen der strategischen Planung und der operativen Steuerung eines Betriebs.
Der Rahmenlehrplan enthält vier Qualifikationsbereiche:
Unternehmensstrategie
- Volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen bewerten
- Rechtliche Rahmenbedingungen bewerten
- Unternehmensstrategie planen
Unternehmensführung
- Unternehmensführung und -organisation gestalten
- Rechnungswesen im Unternehmen gestalten sowie Finanzierung und Liquidität sichern
- Marketingkonzept und Kundenmanagement umsetzen
- Wertschöpfung optimieren
Personalmanagement
- Personal planen und gewinnen
- Personal führen und entwickeln
Innovationsmanagement
- Projektarbeit
Mit diesem Abschluss sind Sie bestens darauf vorbereitet, als Führungskraft oder Existenzgründer in allen Belangen unternehmerischen Handelns, strategisch zu entscheiden und nachhaltig zu führen.
Sie werden von erfahrenen und qualifizierten Lehrkräften durch den Unterricht des praxisorientierten Studiums geführt. Realistische Fallbeispiele und Projektarbeiten bilden den Schwerpunkt. Umfangreiche Lehrgangsunterlagen werden zur Verfügung gestellt.
Wir bieten den Kurs in Vollzeit oder berufsbegleitend in Teilzeit an.
Die nächsten Kurse:
Teilzeit: 21.05.2026 – 23.10.2027 (Dienstag und Donnerstag von 17.30 Uhr bis 21.15 Uhr, sowie an Samstagen)
Vollzeit: 12.10.2026 – 03.04.2027 (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr)
Dauer: 600 Unterrichtseinheiten
Kosten: z.Z. 5.500,00 €
Unterlagen und Literatur: ca. 350,00 €
Voraussetzungen
- Die erfolgreiche Meisterprüfung im Handwerk und der/die Gepr. kaufmännische Fachwirt/in HwO führen immer direkt zur Zulassung.
- Der/die Gepr. Fachfrau/mann für kaufmännische Betriebsführung HwO, der/die Industriemeister/in, der/die staatlich geprüfte Techniker/in oder ein staatlich anerkannter Hochschulabschluss führen nur zu einer Zulassung, wenn eine mindestens einjährige kaufmännische Berufspraxis vorliegt.
- Fortbildungsabschlüsse mit anderen einschlägigen Qualifikationen führen nur zur Zulassung, wenn eine mindestens dreijährige kaufmännische Berufspraxis vorliegt.
- Eine Gesellen- oder Abschlussprüfung (z. B. als Bürokauffrau/mann) führt auch in Verbindung mit mehrjähriger Berufspraxis nicht zur Zulassung. Die Bürokaufleute müssen daher erst eine Fortbildung zum/zur Gepr. Fachfrau/mann für kaufmännische Betriebsführung HwO absolvieren und mindestens eine einjährige Berufspraxis vorweisen oder die Fortbildung zum/zur Gepr. kaufmännischen Fachwirt/in HwO absolvieren.
Unser Tipp
Fördermöglichkeiten: Aufstiegs-BAföG und Aufstiegs-Bonus
In unserer Beispielrechnung zeigen wir Ihnen wie sich mit dem neuen Aufstiegs-BAföG und den Anträgen
nach bestandener Prüfung für Restdarlehnserlass der KfW und Aufstiegsbonus I Ihre Kosten für
eine Aufstiegsfortbildung reduzieren lassen, bzw. Sie die maximale Förderung erhalten:
| Geprüfter Betriebswirt | Kosten |
| Kursgebühr | 4.900,00 € |
| Prüfungsgebühr | 550,00 € |
| GESAMT | 5.450,00 € |
| AFBG-Förderung | |
| 50 % Zuschuss (Aufstiegs-BAföG) geschenkt | – 2.750,00 € |
| Restkosten, über AFBG Darlehen finanziert | 2.750,00 € |
| Prüfung geschafft – 50 % Darlehenserlass | – 1.362,50 |
| Gesamter AFBG-Zuschuss | – 4.087,50 € |
| Restkosten (=Restdarlehenssumme) | 1.362,50 € |
| Zusätzlich: Aufstiegs-Bonus I | + 2.000,00 € |
Aufstiegs-Bonus: Das Land Rheinland-Pfalz gewährt für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen den Aufstiegsbonus I in Höhe von
2.000,00 € (Hessen: 1.000,00 €).
Aufstiegs-BAföG
Nutzen Sie ihren individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflicher Aufstiegsfortbildung und die damit verbundenen finanziellen Vorteile. Hierbei unterstützt der Staat die Teilnahme an Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen bei Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit einem einkommens- und vermögensunabhängigen Maßnahmenbeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, jedoch höchstens mit 15.000 €. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 50 Prozent und aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen.
Schauen Sie sich unsere Beispielrechnung an.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Förderstelle oder hier.
Nach der Meisterausbildung können Sie für den Geprüften Betriebswirt HwO erneut Aufstiegs-BAföG erhalten.
Aufstiegs-Bonus I:
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen den Aufstiegs-Bonus I in Höhe von 2.000 €.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie hier.
Ansprechpartner
Wichtige Infos zur Wiederaufnahme der Weiterbildungskurse
Am 4. Mai 2020 starten wir mit den Kursen in den beiden Berufsbildungszentren. Aufgrund der aktuellen Situation unterliegen die Kurse einiger Verschiebungen, weshalb wir neue Einladungen an alle Teilnehmer versenden. Wichtige Infos: Gerne möchten …
Aufstiegs-BAföG wird erhöht
Der Bundestag hat am heutigen Freitag die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) beschlossen. Mit dem 4. AFBGÄndG können sich die Geförderten auf höhere Zuschussanteile, höhere Freibeträge und höhere Darlehenserlasse freuen: die stufenweise …
Aufstiegsbonus für Meisterprüfung verdoppelt
Das Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz plant eine Verdoppelung des Aufstiegsbonus I rückwirkend zum 1. Januar 2020 auf 2.000 Euro. Der Aufstiegsbonus I wird für alle Personen gewährt, die erfolgreich eine Meisterprüfung oder …


