Aufstiegsbonus I – Bonus für Ihre Weiterbildungsprüfung

Aufstiegsbonus I

Das Land Rheinland-Pfalz gewährt nach der Verwaltungsvorschrift „Vergabe des Aufstiegsbonus I, des Aufstiegsbonus II und des Landesbestenpreises“ des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz vom 2.03.2020 für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen und in den Berufen der Landwirtschaft den Aufstiegsbonus I.

Was ist der Aufstiegsbonus I?

Der Aufstiegsbonus I des Landes Rheinland-Pfalz soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung unterstreichen und macht den Weg der beruflichen Fortbildung als gleichwertige Alternative zum ersten akademischen Abschluss noch attraktiver. Der Aufstiegsbonus I schafft somit einen weiteren Anreiz, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.

Der Bonus beträgt 2.000 Euro pro Person für jeden nach der o.g. Verwaltungsvorschrift anerkannten Abschluss.

Wer erhält den Aufstiegsbonus I?

Der Aufstiegsbonus I wird für alle Personen gewährt,

  • die erfolgreich eine Meisterprüfung oder eine gleichwertige Fortbildungsprüfung abgelegt haben und bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 1. Januar 2017 festgestellt wurde,
  • die einen Abschluss erworben haben, der von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) den DQR-Niveaus 6 oder 7 zugeordnet wird (Überprüfung durch die Kammern)
  • die ihre Prüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle in Rheinland-Pfalz oder – sofern in Rheinland-Pfalz diese Prüfung nicht abgenommen werden kann oder sie sowohl in Rheinland-Pfalz wohnen und arbeiten – in einem anderen Bundesland abgelegt haben und
  • deren Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Rheinland-Pfalz lag oder die, sofern sie zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in keinem Beschäftigungsverhältnis (arbeitslos) standen, ihren ständigen Erstwohnsitz innerhalb von Rheinland-Pfalz hatten.

Bei fachlich unterschiedlichen Abschlüssen kann der Bonus auch mehrfach (je bestandener Prüfung) gewährt werden.

Für diese Prüfungen bei der Handwerkskammer Rheinhessen erhalten Sie den Aufstiegsbonus I:

  • Kaufmännische/r Fachwirt/in
  • Meisterprüfung
  • Geprüfte/r Betriebswirt/in

Wie erhalte ich den Aufstiegsbonus I?

Die Begünstigten werden von Handwerkskammer Rheinhessen ermittelt, festgestellt und informiert. Der Antrag auf Gewährung des Aufstiegsbonus I wird Ihnen mit dem Zeugnis zugesendet. Der Antrag ist vollständig auszufüllen und mit den zur Überprüfung der Fördervoraussetzungen notwendigen Unterlagen bis zum im Antrag angegebenen Rücksendetermin per Post bei der Handwerkskammer Rheinhessen einzureichen.

Prüfung in einem anderen Bundesland

In diesem Fall haben Sie nur Anspruch auf die Gewährung des Aufstiegsbonus I, wenn die von Ihnen abgelegte Prüfung in Rheinland-Pfalz nicht angeboten wird. Hier muss aber im Gegensatz zu einer Prüfung in Rheinland-Pfalz der Hauptwohnsitz und der Beschäftigungsort in Rheinland-Pfalz liegen.

Die Möglichkeit über den Besuch eines Voll- oder Teilzeitkurses hat keinen Einfluss auf die Bewilligung des Aufstiegsbonus. Für die Zuwendung ist nur der Zeitpunkt und der Ort der Prüfung maßgeblich.

Den diesbezüglichen Antrag finden Sie in den angefügten Dokumenten. Hier ist der Antrag mit dem entsprechenden Prüfungszeugnis bis 12 Monate nach Feststellung des Prüfungsergebnisses vorzulegen

Wann erhalte ich die Auszahlung?

Die Handwerkskammer Rheinhessen prüft Ihren Antrag. Sie entscheidet über diesen und teilt Ihnen das Antragsprüfungsergebnis mit. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen für die Gewährung zahlt sie Ihnen den Aufstiegsbonus I aus. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung der Fördergelder vierteljährlich erfolgt.

Was muss ich noch beachten?

Zur steuerrechtlichen Behandlung der Zuwendung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das für Sie zuständige Finanzamt.

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