Außenwirtschaftsberatung für Handwerksbetriebe
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Neue Märkte entdecken
Deutsche Handwerksqualität wird grenzüberschreitend geschätzt. Da liegt es nahe, Leistungen auch im Ausland anzubieten: Wer seine Geschäfte über die Landesgrenze hinaus ausbauen möchte, muss so einiges beachten: Steuern, Verträge, Zulassungen, Zölle oder Meldeverfahren. Doch mit der richtigen Vorbereitung führt Ihr Vorhaben schnell zum Erfolg. Die Außenwirtschaftsberatung unterstützt Sie gerne.
Mitgliedsbetrieben der Handwerkskammer Rheinhessen bieten wir an:
- Individuelle Beratung für Ihr konkretes Projekt
- Länderberatung und hilfreiche Merkblätter
- Ländersprechtage, Informationsveranstaltungen und Sprachkurse
- Unternehmerreisen ins Ausland zur Kontaktanbahnung
- Messebesuche und Organisation von Gemeinschaftsständen auf internationalen Messen
- Informationen zu Fördermöglichkeiten
Bitte beachten Sie: Anmeldungen und Genehmigungen ausländischer Behörden benötigen Zeit. Kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig, wenn Sie Aufträge aus dem Ausland erwarten oder einen Markt im Ausland erschließen wollen.
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Nützliche Tools, Downloads und Links
- Das Jahresprogramm der rheinland-pfälzischen Außenwirtschaft „Weltweit goldene Kontakte – Gemeinsam auf Auslandsmärkte 2024“ als PDF-Download finden Sie hier.
- BAFA: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- Zoll: Zoll online
- GTAI: Germany Trade & Invest
- AHK: Deutsche Auslandshandelskammern
- Steuerberatung mit Auslandserfahrung: Bundesweiter Steuerberater-Suchdienst
- Rechtsanwälte mit Auslandserfahrung: Anwaltssuchdienst
- BDÜ: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V.
- AUMA: Verband der deutschen Messewirtschaft
Ansprechpartner:
Geschäftsanbahnungsreise Denkmalpflege nach Portugal im April 2025
Der Erhalt des kulturellen Erbes bietet deutschen Handwerksbetrieben Chancen auf dem portugiesischen Markt. Portugal setzt mit dem Aufbau- und Resilienzplan (PRR) und spezifischen Förderinstrumenten deutliche Schwerpunkte auf die Erhaltung und Modernisierung …
Neue Mitteilungspflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme – was Handwerksbetriebe wissen müssen
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Betriebe bestimmte elektronische Aufzeichnungssysteme, wie elektronische Kassensysteme, dem Finanzamt melden. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in seinem Schreiben vom 28. Juni 2024 die …
Elektronische Zeiterfassung wird Pflicht – aber nicht für Kleinbetriebe
Unternehmen müssen künftig alle geleisteten Arbeitsstunden elektronisch erfassen. Das sagt ein Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums. Ausnahmen soll es für Tarifparteien und Kleinstbetriebe geben. Laut einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums müssen Unternehmen sicherstellen, dass …
Die Exportberatungsstelle der Handwerkskammer wird finanziell gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr , Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.
Links
- Leitfaden zum Arbeiten in Frankreich
- Leitfaden zum Arbeiten in Luxemburg
- Leitfaden zum Arbeiten in der Schweiz
- Rheinland-Pfalz International/MWVLW
- Auftragsberatungscentre Rheinland-Pfalz
- Germany Trade & Invest für Handwerksbetriebe
- Außenwirtschaft beim Zentralverband des Deutschen Handwerks
- IXPOS – Außenwirtschaftsportal des Bundes