Außenwirtschaftsberatung für Handwerksbetriebe

Weitblick beweisen, Märkte entdecken

Deutsche Handwerksqualität wird grenzüberschreitend geschätzt. Da liegt es nahe, Leistungen auch im Ausland anzubieten:

Wer seine Geschäfte über die Landesgrenze hinaus ausbauen möchte, muss so einiges beachten: Steuern, Verträge, Zulassungen, Zölle oder Meldeverfahren. Doch mit der richtigen Vorbereitung führt Ihr Vorhaben schnell zum Erfolg. Die Außenwirtschaftsberatung unterstützt Sie gerne.



Den Mitgliedsbetrieben der Handwerkskammer Rheinhessen bieten wir:



  • Individuelle Beratung für Ihr konkretes Projekt
  • Länderberatung und hilfreiche Merkblätter
  • Ländersprechtage, Informationsveranstaltungen und Sprachkurse
  • Unternehmerreisen ins Ausland zur Kontaktanbahnung
  • Messebesuche und Organisation von Gemeinschaftsständen auf internationalen Messen
  • Informationen zu Fördermöglichkeiten

Unsere Empfehlung:

Anmeldungen und Genehmigungen brauchen Zeit. Kontaktieren Sie uns frühzeitig, wenn Sie Aufträge aus dem Ausland erwarten oder einen Markt im Ausland erschließen wollen!

Die Jahresprogramm der rheinland-pfälzischen Außenwirtschaft  “Gemeinsam auf Auslandsmärkte 2022” als PDF-Datei zum Download finden Sie hier.





Aktuelles aus der Außenwirtschaftsberatung (Stand: 25.10.2022):

Krieg in der Ukraine – Auswirkungen auf das Handwerk

Der Zentralverband des deutschen Handwerks ZDH: www.zdh.de/ukraine-krieg/   bietet Informationen zu den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf das Handwerk sowie Hinweise  zu Unterstützungsangeboten.

Sanktionen gegen Russland

Aktuelle Infos erhalten Sie über



Corona: Grenzverkehr in der EU

Ausweisung von Risikogebieten:
Risikogebiete werden in zwei Kategorien ausgewiesen: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Die Kategorie der „einfachen“ Risikogebiete entfällt. Eine Liste der derzeit ausgewiesenen Risikogebiete finden Sie beim RKI: www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Nachweispflicht:

  • Alle Einreisenden sind – unabhängig davon, ob sie sich in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben oder nicht – verpflichtet, bei Einreise über einen Nachweis des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Impf-, Test-, Genesenennachweis) zu verfügen.
  • Hinweis: Die strenge Testpflicht für Einreisende nach Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet besteht fort.
  • Kinder unter 6 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit.

Einreise mit Kindern:
Kinder unter 6 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit. Für sie endet die Quarantäne nach Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet nach dem fünften Tag der Einreise automatisch.

Information für Geimpfte und Genesene:
Impf- und Genesenennachweise können einen negativen Testnachweis ersetzen und von der Einreisequarantäne befreien. Dies gilt derzeit jeweils nicht bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet.

Anmeldepflicht:
Bereits vor der Einreise muss die digitale Einreiseanmeldung vorgenommen werden, wenn Sie sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben. Auf der Homepage  www.einreiseanmeldung.de/#/  geben Sie die Informationen zu Ihren Aufenthalten der letzten zehn Tage an.

Absonderungs- und Nachweispflicht:
Hier  www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Einreiseregeln_CoronaEinreiseV_Kurzuebersicht.pdf  finden Sie eine Übersicht zur Absonderungs- und Nachweispflicht im Zusammenhang mit der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland.

www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html



Corona in der EU

Die neue Webseite Re-open Europa informiert Nutzer rund um COVID-19 in den EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.
Wer im weitgehend heruntergefahrenen öffentlichen Leben grenzüberschreitend in Europa reisen muss, kann zusätzlich Re-open Europa jetzt auch als App nutzen! Sie erhalten dort aktuelle Informationen über die Gesundheitslage, Quarantänemaßnahmen, Testanforderungen und Corona-Warn-Apps. Auch die Beschränkungen für Einreisende aus vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiete eingestufte Länder nach Deutschland können dort abgerufen werden. Die neue App ist kostenlos für alle Android- und iOS-Geräte verfügbar.

Weitere Infos:

 Website Re-open EU
 Download der App für Android-Geräte
 Download der App für iOS-Geräte
 Corona-Warn-Apps in den einzelnen EU-Ländern



Ansprechpartner:


Dagobertstraße 2
55116 Mainz
Telefon +49 6131-9992-0
Fax +49 6131-9992-63
info@hwk.de

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