Außenwirtschaftsberatung für Handwerksbetriebe

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Die Außenwirtschaftsberatung der Handwerkskammer Rheinhessen unterstützt Sie bei allen Fragen rund um Export und Tätigkeit im Ausland.
Zur den aktuellen Einreisebeschränkungen der Nachbarländer haben wir Informationen für Sie zusammengestellt. Da sich diese täglich ändern können und nicht alle Länder aufgelistet sind, in denen Handwerksbetriebe eventuell Aufträge ausführen müssen, wenden Sie sich im konkreten Fall an die Außenwirtschaftsberatung unter Tel. 06131 9992-293.
- Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat eine FAQ-Seite zum Corona-Virus eingerichtet, auf der u.a. Fragen zu Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen beantwortet werden. Auf der Seite wird in diesem Zusammenhang auch auf die Hotline der Bundespolizei hingewiesen bei konkreten Fragen zu Einzelfällen (Tel.: 0800 6 888 000).
- Die Zollverwaltung hat auf Ihrer Webseite FAQ zu häufigen Fragen zu Coronavirus und Warenverkehr zusammengestellt.
Aktuelle Fragen zum Auslandgeschäft während der Corona-Pandemie (Stand 15.01.2021)
Corona-Virus: Wie umgehen mit Auslandsaufträgen? Wie ist Auslandsgeschäft aktuell noch möglich und was ist mit anstehenden Aufträgen zu tun?
Unsere generelle Empfehlung: Bitte nehmen Sie in der aktuell extrem unsicheren Lage keine neuen, kurzfristigen Auslandsaufträge an!
Szenario 1: “Notfälle” sind weiterhin möglich
Die meisten europäischen Länder erlauben in ihren Grenzbestimmungen die Einreise für ausländische Handwerker nur für sogenannte “Notfälle”, unter “hoher Dringlichkeit” oder zur Erhaltung “systemrelevanter” oder “kritischer Infrastruktur”. Damit sind vor allem Einsätze im Gesundheitswesen abgedeckt. Eine verbindliche Definition für Aufträge außerhalb dieses Bereichs existiert nicht. Der Zugang zur Warmwasser- oder Stromversorgung in Privathaushalten etwa wird nicht einheitlich als Notfall eingestuft. Aktuell lockern auch unsere Nachbarstaaten die Beschränkungen, sodass Auslandsaufträge z.T. wieder möglich sind.
Was ist zu tun?
Generell sind die Fälle, die aktuell vor allem in den Grenzregionen auftreten, sehr individuell gelagert. Daher empfehlen wir Ihnen, sich hierzu grundsätzlich bei unserer Außenwirtschaftsberatung zu melden. Zur Einstufung als “Notfall” ist es notwendig, dass Sie ggf. in Kooperation mit ihrem Kunden der jeweils zuständigen regionalen Aufsichtsbehörde bzw. der jeweiligen Gemeinde Auftrag und Situation schildern. Hilfreich sind in einzelnen Ländern auch formlose Bescheinigungen der Auftraggeber über die Dringlichkeit der Dienstleistungserbringung.
Szenario 2: Zukünftige Aufträge verschieben
Sie haben einen Auftrag angenommen, der zwar nicht kurzfristig, aber in den nächsten Wochen bzw. den nächsten 2-3 Monaten zu erfüllen ist?
Was ist zu tun?
Versuchen Sie, den Termin der Dienstleistungserbringung zu verschieben, wenn möglich in die zweite Jahreshälfte. Aktuell sind Auslandstätigkeiten in einigen Ländern wieder möglich, der Einsatz kann aber aufgrund der sehr individuellen Auslegung von Regelungen an Grenzen und auf Ämtern noch immer nicht garantiert werden.
Szenario 3: Lieferungen
Die Lieferung von Waren ist gegenüber der Dienstleistungserbringung weniger stark eingeschränkt. Die meisten EU-Staaten gewähren Frachtführern, ggf. nach Vorzeigen bestimmter Unterlagen, die Ein- oder Durchreise.
Corona in der EU
Die neue Webseite Re-open Europa informiert Nutzer rund um COVID-19 in den EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.
Wer im weitgehend heruntergefahrenen öffentlichen Leben grenzüberschreitend in Europa reisen muss, kann zusätzlich Re-open Europa jetzt auch als App nutzen! Sie erhalten dort aktuelle Informationen über die Gesundheitslage, Quarantänemaßnahmen, Testanforderungen und Corona-Warn-Apps. Auch die Beschränkungen für Einreisende aus vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiete eingestufte Länder nach Deutschland können dort abgerufen werden. Die neue App ist kostenlos für alle Android- und iOS-Geräte verfügbar.
Weitere Informationen:
- Website Re-open EU
- Download der App für Android-Geräte
- Download der App für iOS-Geräte
- Corona-Warn-Apps in den einzelnen EU-Ländern
Ansprechpartner:
Dagobertstraße 2
55116 Mainz
Telefon +49 6131-9992-0
Fax +49 6131-9992-63
info@hwk.de
Neue Corona-Bekämpfungsverordnung gültig ab 8. März 2021
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Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (sog. Kassengesetz) wurde der Einsatz einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zum Schutz der Kassenaufzeichnungen grundsätzlich ab dem 1. Januar 2020 …
Europäische Tage des Kunsthandwerks vom 9. bis 11. April 2021
In diesem Jahr werden wieder die Europäischen Tage des Kunsthandwerks stattfinden. An dem Wochenende vom 9. bis 11. April soll das Handwerk mit seiner Kultur und Faszination für die breite Öffentlichkeit zum …
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Die Exportberatungsstelle der Handwerkskammer wird finanziell gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr , Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.
Links
- Leitfaden zum Arbeiten in Frankreich
- Leitfaden zum Arbeiten in Luxemburg
- Leitfaden zum Arbeiten in der Schweiz
- Rheinland-Pfalz International/MWVLW
- Auftragsberatungscentre Rheinland-Pfalz
- Germany Trade & Invest für Handwerksbetriebe
- Außenwirtschaft beim Zentralverband des Deutschen Handwerks
- IXPOS – Außenwirtschaftsportal des Bundes