Ehrungen der Handwerkskammer

Ehrungen in der Handwerkskammer Rheinhessen haben Tradition und Bedeutung. An verdiente Handwerker aus dem Ehrenamt sowie an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens werden Ehrungen, Auszeichnungen und Urkunden für besondere Verdienste um das Handwerk vergeben. Erforderlich dafür sind selbständige, Auszeichnungswürdige Leistungen, die für die Innung, die Kreishandwerkerschaft, die Handwerkskammer und für das überregionale Handwerk erbracht werden.
Bei Auszeichnungen an Persönlichkeiten außerhalb des Handwerks wird großen Wert auf den handwerklichen Bezug gelegt. Der persönliche Einsatz über einen längeren Zeitraum hinweg sowie die Förderung wichtiger handwerklicher Belange werden vorausgesetzt.

Der Grad der Auszeichnung oder der Ehrung richtet sich nach der erbrachten Leistung in Verbundenheit mit der Sachkenntnis und Tatkraft sowie nach ihrer Bedeutung für die Förderung des Handwerks.

Die Verleihung der Ehrungen erfolgt grundsätzlich aufgrund eines Antrages an den Vorstand der Handwerkskammer. Ein Rechtsanspruch auf eine Ehrung besteht nicht.

Zur Beantragung Ihrer Urkunden melden Sie sich bitte im Kundenportal an und öffnen Sie den entsprechenden Antrag auf Ausstellung einer Ehrenurkunde



Arten von Urkunden

Die Handwerkskammer verleiht Ehrungen zu verschiedenen Anlässen:

Herzlichen Glückwunsch! Sie gehören zu den Handwerksunternehmen, die sich erfolgreich auf dem Markt behaupten. Jubiläen sind Ereignisse von besonderer Bedeutung. Sie sind eine außergewöhnliche Chance der Selbstdarstellung.

Wir als Handwerkskammer nutzen solche Gelegenheiten um dem oder den Vertreter/n des Betriebs Danke zu sagen für ihre Leistung im und für das Handwerk. Bei besonderen Anlässen besuchen häufig auch der Präsident der Handwerkskammer oder die Hauptgeschäftsführerin das Unternehmen und überbringen die Glückwünsche.

Ein Arbeitsjubiläum bzw. eine langjährige Beschäftigung ist mit Recht ein Anlass auf den Betriebsinhaber*innen und Beschäftigte stolz sein können.
Wir gratulieren Ihnen dazu und stellen gerne auf Antrag eine Ehrenurkunde für Ihre*n Mitarbeiter*in aus.

In der Regel werden die Urkunden für Arbeitsjubiläen (25, 40 und 50 Jahre) ausgestellt. Gerne gehen wir aber auch inhaltlich auf Ihre speziellen Wünsche ein, z.B. Ruhestand nach langjähriger Tätigkeit.

Der Präsident der Handwerkskammer Rheinhessen verleiht einmal jährlich den Goldenen Meisterbrief im Rahmen einer Feierstunde.

Die Ehrenurkunde erhalten Meisterinnen und Meister, die vor 50 Jahren ihre Meisterprüfung in Rheinhessen abgelegt haben oder in Rheinhessen wohnhaft sind. Sollten Sie zu den Jubilaren gehören, oder haben Sie Hinweise über zu ehrende Personen, informieren Sie uns.

Eine Zweitschrift oder einen Schmuckmeisterbrief können Sie hier bestellen.

Ansprechpartner:

Fachbereich Servicecenter

Telefon 06131 9992 999

servicecenter@hwk.de