Für Migrantinnen und Migranten
KAUSA-Landesstelle Rheinland-Pfalz
Im Handwerk zählt nicht, wo man herkommt, sondern nur wo man hin will!
Menschen mit Migrationshintergrund sind mit ihren Erfahrungen und Kompetenzen in unseren Betrieben gefragt.
Das ist die Chance für gut ausgebildete Fachkräfte und für junge Menschen, die mit einer Ausbildung den Grundstein für ihre Integration in Deutschland legen möchten.
Das Handwerk bietet finanzielle Unabhängigkeit, eine Jobgarantie und vielfältigen Karrierechancen.
Mit einer dualen Ausbildung, passenden Qualifikationen und etwas Mut kann man seinen eigenen Betrieb eröffnen, Führungskraft werden oder sogar ohne Abitur an der Hochschule studieren.
Gerne beraten wir Sie bei Ihrem Weg ins Handwerk.
Unser Service für Jugendliche mit Migrationsgeschichte
Interessiert Du Dich für die Ausbildung?
- Kennst Du schon alle Ausbildungsberufe? Wie funktioniert die Ausbildung im Handwerk oder in anderen Wirtschaftsbereichen und in den Pflegeberufen?
- Brauchst Du vielleicht Hilfe, um ein Praktikum oder eine Ausbildung zu finden?
Praktikum, Einstiegsqualifizierung und Bewerbung für eine Ausbildung
Komm´ doch zu uns. Wir sind ein kleines motiviertes Team und für Dich da. Wir beraten gerne auch in arabischer Sprache, Englisch, Französisch und Spanisch. Persönlich, im Videochat oder am Telefon.
Unser Service für Unternehmer:innen mit Migrationsgeschichte
Erstmalig ausbilden? Wie werden Sie ein Ausbildungsbetrieb?
Nutzen Sie unseren „AEVO-Check“ und steigern Sie Ihre Ausbildungsqualität.
Bilden Sie schon bald mit Ihrem Fachwissen und Ihrer Kompetenz eigene Fachkräfte aus.
Möchten Sie selbst oder Mitarbeitende in Ihrem Betrieb jetzt Ausbilder:in werden?
Wir helfen Ihnen, damit Sie zeitnah die Ausbildereignungs-Prüfung ablegen können.
Ausbildungsplatz frei? Suchen Sie passende Jugendliche?
Wenn Sie freie Praktikums- oder Ausbildungsstellen anbieten möchten, finden wir für Sie die passenden Bewerber:innen.
Unser Team ist jederzeit gerne mit Rat und Tat für Sie da.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Wir freuen uns auf Sie!
Ansprechpartner
KAUSA-Landesstelle Rheinland-Pfalz
Die KAUSA-Landesstelle Rheinland-Pfalz wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen der Initiative Bildungsketten sowie vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz
Die duale Berufsausbildung
Die duale Ausbildung ist in Deutschland neben dem Studium der anerkannteste Weg in den Beruf. Sie ist bei Betrieben hoch geschätzt und weltweit anerkannt.
Die Auszubildenden haben hier die einzigartige Möglichkeit, praktische und theoretische Kenntnisse miteinander zu verbinden. Vor allem der große Praxisbezug ist von Vorteil. Man ist während der Ausbildung die ganzen Jahre über in den Betrieb integriert und lernt so, wie sich sämtliche Abläufe gestalten. Außerdem bietet sich nach der Ausbildung die große Chance, von dem Ausbildungsbetrieb übernommen zu werden und eine feste Stelle zu bekommen.
Lernen in Betrieb und Berufsschule
Die Auszubildenden arbeiten in der Regel drei bis vier Tage in der Woche im Betrieb und gehen ein bis zwei Tage in die Berufsschule. Die Ausbildung findet also an zwei Lernorten statt: Ausbildungsbetrieb und Berufsschule. Deshalb heißt diese Form der Berufsausbildung auch duale Ausbildung
Vorteile einer dualen Ausbildung für Jugendliche
- Große Auswahl an Berufsmöglichkeiten
- Schon in der Ausbildung Geld verdienen
- Anerkannter Berufsabschluss
- Gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt
Zentrale Begriffe der dualen Ausbildung
Ausbildungsvertrag
Der Ausbildungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Auszubildenden und Ausbildungsbetrieb und wird von beiden unterschrieben. Unter anderem legt der Vertrag die Höhe der Vergütung, die Dauer der Ausbildung und die abzulegenden Prüfungen fest.
Prüfungen
Während der Ausbildung werden zwei Prüfungen abgelegt.
Zur Mitte der Ausbildung machen die Auszubildenden eine Zwischenprüfung und am Ende eine Abschlussprüfung. Ein bundesweit anerkanntes Zeugnis bescheinigt den erfolgreichen Abschluss im Ausbildungsberuf.
Dauer der Ausbildung
In der Regel dauert eine duale Ausbildung drei bis dreieinhalb Jahre. Wenn berufliche oder schulische Vorkenntnisse oder überdurchschnittliche Leistungen während der Ausbildung vorliegen, kann die Ausbildung verkürzt werden
Der Weg zum Traumjob
Wir helfen dabei, den Einstieg in den richtigen Beruf zu finden. Sprechen Sie uns an!
Mehr Infos für die Suche nach dem richtigen Job und den Einstieg in die Ausbildung finden Sie hier
Praktikum: Reinschnuppern in den Beruf
Ein Praktikum während der Schulzeit dauert meist zwei bis drei Wochen. Schülerinnen und Schüler besuchen einen Betrieb, bekommen dabei einen Einblick in den Berufsalltag und lernen eine Branche
oder auch einen bestimmten Beruf näher kennen.
Einstiegsqualifizierung – eine besondere Form des Praktikums
Jugendliche, die noch keine Ausbildungsstelle gefunden und die allgemeinbildende Schulpflicht erfüllt haben, können an einer Einstiegsqualifizierung (EQ) teilnehmen. Dieses betriebliche Praktikum wird
von der Agentur für Arbeit angeboten und dauert zwischen sechs und zwölf Monate. Der Jugendliche schließt mit dem Betrieb einen Praktikumsvertrag ab und erhält eine monatliche Praktikumsvergütung.
Am Ende erhält der Praktikant vom Betrieb ein Zeugnis und – auf Antrag – von der Kammer ein Zertifikat über die erlernten Qualifikationen.
Fachkräfteeinwanderung: Beschäftigung ausländischer Fachkräfte
Der Weg zur Beschäftigung in Deutschland im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft den Rahmen für eine gezielte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern. Ziel ist, dass diejenigen Fachkräfte zu uns kommen können, die unsere Unternehmen vor dem Hintergrund des großen Personalbedarfs und leerer Bewerbermärkte dringend benötigen. Um im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes Arbeitnehmer aus dem außereuropäischen Ausland nach Deutschland zu locken, müssen mögliche Fachkräfte identifiziert werden, im Anschluss müssen die Bewerber einen gültigen Arbeitsvertrag mit einem Betrieb in Deutschland abschließen. Zusätzlich muss der Berufsabschluss in Deutschland zumindest als teilweise gleichwertig anerkannt sein. Stellen sich bei der Anerkennung Defizite heraus, dann können diese auf Kosten des anstellenden Betriebes während der Beschäftigung in Deutschland beseitigt werden.
Schritt 1: Geeignete Bewerber im Ausland finden
Im Idealfall findet man im Ausland passende Fachkräfte, die sowohl eine nach den dortigen Regeln abgeschlossene formale Ausbildung als auch eine Sprachausbildung mit Prüfung mindestens auf Niveau B2 haben. Bei der Suche nach geeigneten Bewerbern unterstützen zahlreiche Hilfs- und Bildungsorganisationen sowie Kammern, Verbände, aber auch Partnerschaftsorganisationen. Eine Liste möglicher Unterstützungsorganisationen für die entsprechenden Länder finden Sie anliegend. {KAUSA?}
Schritt 2: (Teilweise) Anerkennung des Berufsabschlusses
Liegen ein konkreter Bewerber und ein Arbeitsplatzangebot eines interessierten Betriebes vor, dann kann bei Handwerksberufen bei der örtlichen Handwerkskammer die Anerkennung der Gleichwertigkeit des im Ausland erworbenen Berufsabschlusses beantragt werden. Dafür werden vor der Einreise die Abschlüsse der Zuzugswilligen auf Gleichwertigkeit geprüft. Dafür muss das Abschlusszeugnis aus dem Herkunftsland mit den zugehörigen Unterlagen in einer deutschen Übersetzung bei der Anerkennungsstelle vorgelegt werden. Regelmäßig wird es zu keiner vollständigen Anerkennung kommen, sondern es werden nur Teile des Ausbildungsinhaltes, die mit den deutschen Voraussetzungen übereinstimmen und als gleichwertig anzusehen sind, anerkannt werden. Die vorhandenen Defizite zum deutschen Niveau werden festgestellt und müssen durch Maßnahmen zur Erlangung einer vollständigen Gleichwertigkeit behoben werden. Das Anerkennungsverfahren der Handwerkskammer ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren beläuft sich je nach Aufwand und Zusatzkosten für Überprüfungen auf einen Betrag zwischen 300 € und 800 €. Zusätzlich entstehen ggf. Kosten für die Übersetzung von Dokumenten.
Üblicherweise wird es möglich sein, nach einer Arbeitsaufnahme in Deutschland die festgestellten Defizite bei der beruflichen Anerkennung innerhalb von max. 2 Jahren durch Qualifizierungskurse und Training im Betrieb oder in einer Bildungseinrichtung zu schließen. Ein Weiterbildungsplan, aus dem sich ergibt, dass die wesentlichen Unterschiede ausgeglichen werden sollen, und die arbeitsvertragliche Zusicherung des Arbeitgebers, dass die berufliche Anerkennung während des Aufenthalts in Deutschland ermöglicht wird, muss spätestens bei der Visumsvergabe vorliegen. Der Betrieb verpflichtet sich üblicherweise zur Übernahme der Weiterbildungskosten.
Schritt 3: Abschluss eines Arbeitsvertrages/ verbindliche Einstellungszusage
Der Betrieb muss, damit der Bewerber einreisen darf, diesem eine verbindliche Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag geben, um in das Verfahren zur Fachkräfteeinwanderung zu starten. Hierbei müssen bezüglich der Arbeitsbedingungen die in Deutschland geltenden Regelungen zur Beschäftigung von Hilfsarbeitern eingehalten werden. Dies bedeutet: Bei tarifgebundenen Unternehmen (oder im Falle von für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen bei allen Unternehmen) muss der Tariflohn gezahlt werden, bei nicht tarifgebunden Unternehmen zumindest der allgemeinverbindliche/gesetzliche Mindestlohn. Auch die anderen gesetzlichen Vorschriften bezüglich Arbeitszeit, Urlaub, Sozialversicherung und weiteren gesetzlich vorgegebenen Beschäftigungsbedingungen sind einzuhalten.
Schritt 4: Ausländerbehörde/ Visum
Zur Erteilung eines Visums gibt es die Option, dass der Bewerber ein Visum im Heimatland bei der deutschen Botschaft unter Vorlage der Voraussetzungen beantragt. Der Prozess kann allerdings sehr langwierig sein.
Deswegen kann es ratsam sein, die Option eines beschleunigten Verfahrens durch den zukünftigen Arbeitgeber anzustreben. Das Verfahren wird durch eine Vereinbarung, die der Arbeitgeber mit der zuständigen Ausländerbehörde abschließt, in Gang gesetzt. Diese leitet das Anerkennungsverfahren ein, organisiert die Voraussetzungen für die Visumserteilung und dient als zentraler Ansprechpartner für Arbeitgeber und zuständige Stellen wie die Anerkennungsstellen, die Bundesagentur für Arbeit und die Auslandsvertretung. Am Ende des beschleunigten Verfahrens stehen alle benötigten Dokumente sowie das erforderliche Visum. Die Kosten für das beschleunigte Verfahren in Höhe von zusätzlich 411 Euro trägt der an der Einstellung interessierte Arbeitgeber.
Weitere Verpflichtungen des Beschäftigungsbetriebs
Da die einwandernden Fachkräfte sich in der Mehrzahl der Fälle erstmals in Deutschland aufhalten, brauchen sie auch bei alltäglichen Dingen starke Unterstützung des Beschäftigungsbetriebs. Genannt sei hier beispielhaft die Wohnungsbeschaffung, Hilfe bei den Behördengängen (wie z.B. Ew.-Meldeamt, Ausländerbehörde, Bank, Mobil-Tel./Internetzugang) sowie Unterstützung bei der Fortsetzung der Sprachausbildung.
Übersicht Kosten und Verpflichtungen für den Beschäftigungsbetrieb
min. 1557,- €/ Monat | Tariflohn, mind. Helferlohn |
weitere Kosten | |
nach Bedarf | Aufwendungen für die Wohnungsbeschaffung, Hilfe bei den Behördengängen (wie z. B. Ew.-Meldeamt, Ausländerbehörde, Bank, Mobil-Tel./Internetzugang) |
ca. 700,- € | Sprachausbildung bis A2 (wenn nicht schon vorliegend) |
ca. 200,- € | Gebühren für Sprachprüfung und Visum |
ca. 200,- € | Übersetzung der erforderlichen Dokumente |
ca. 300,- € bis 800,- € | Anerkennungsprüfung/ Feststellung der Defizite |
ca. 500,- € | Antrag beschleunigtes Verfahren im FEG |
ca. 300 € | (nach Land) Anreise |
ca. 300 € | (nach Bedarf) Kosten für berufliche Weiterqualifikation in Deutschland |
ca. 2500 € – 3000 € | einmalige Kosten zusätzlich zum monatlichen Arbeitslohn und zu sonstigen Aufwendungen |
Presse
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Links und Downloads
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