Seit 1. Januar 2024 können sich die Elektriker über mehr Geld freuen. Wie hoch der neue Branchenmindestlohn ist und welchen Geltungsbereich er hat.
Zum 1. Juni 1997 wurde im Elektrohandwerk ein Mindestlohn eingeführt. Zwischen den Jahren 2003 und 2007 gab es keine Lohnuntergrenze in der Branche, doch seit der Wiedereinführung wurde sie stufenweise immer wieder erhöht.
Den Tarifvertrag vereinbart haben IG Metall und der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH). Er trat am 1. Januar 2020 in Kraft und endet ohne Nachwirkung am 31. Dezember 2024.
Wie hoch ist der Mindestlohn für das Elektrohandwerk?
Der Mindestlohn im Elektrohandwerk ist seit dem 1. August 2016 jedes Jahr gestiegen. Damals lag die Lohnuntergrenze noch bei 9,85 Euro (Ost) bzw. 10,35 Euro (West). Zum 1. Januar 2024 ist der Mindestlohn im Elektrohandwerk auf 13,95 Euro gestiegen.
Für wen gilt der Mindestlohn im Elektrohandwerk?
Der Mindestlohn des Elektrohandwerks ist im „bundesweiten Tarifvertrag über ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken“ geregelt. (Der Zoll stellt einen Download des Tarifvertrages zur Verfügung). Er ist allgemeinverbindlich. Allgemeinverbindliche Mindestlöhne gelten für alle Beschäftigten einer Branche – unabhängig davon, ob die Betriebe tariflich gebunden (über eine Innungsmitgliedschaft) sind oder nicht. Kein Arbeitgeber darf sie umgehen.
Der Geltungsbereich wurde in der Allgemeinverbindlichkeitserklärung allerdings etwas eingeschränkt. Er umfasst demnach alle Betriebe oder selbständige Betriebsabteilungen, die mit der handwerksmäßigen Installation von elektro- und informationstechnischen Anlagen und Geräten einschließlich elektrischer Leitungen, Kommunikations- und Datennetze sowie mit dem Fahrleitungs-, Freileitungs-, Ortsnetz- und Kabelbau befasst sind.
Der Branchenmindestlohn gilt auch für Elektrohandwerker, die in Betrieben fremder Baubranchen arbeiten, sofern dort kein anderer Tarifvertrag gilt. Oder für jene Beschäftigte, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland entsendet werden. dhz
Datum | Neue Bundesländer und Berlin | Alte Bundesländer |
1. August 2016 | 9,85 Euro | 10,35 Euro |
1. Januar 2017 | 10,40 Euro | 10,65 Euro |
bundeseinheitlich | ||
1. Januar 2018 | 10,95 Euro | |
1. Januar 2019 | 11,40 Euro | |
1. Januar 2020 | 11,90 Euro | |
1. Januar 2021 | 12,40 Euro | |
1. Januar 2022 | 12,90 Euro | |
1. Januar 2023 | 13,40 Euro | |
1. Januar 2024 | 13,95 Euro |
Quelle: dhz