Inhalte
Teil I – Fachpraxis:
"Vorbereitung auf das Meisterprüfungsprojekt (§ 4)
Dazu sind im Teil I folgende Inhalte erforderlich: Die Planung, Durchführung und Dokumentation von Kundenaufträgen, mit den damit verbundenen Tätigkeiten: Planen, kalkulieren, organisieren, gestalten, durchführen, kontrollieren, dokumentieren und abschließen des Kundenauftrages.
Schwerpunkt: Gestaltung und Instandhaltung
Vorbereitung auf das Fachgespräch
Hier geht es im Wesentlichen darum, dass der Teilnehmer in die Lage versetzt wird, sein Meisterprüfungsprojekt richtig zu präsentieren, zu erklären und fachliche Zusammenhänge darzustellen. Dabei soll der konzeptionelle Ansatz deutlich werden. Hier sind auch die Beurteilungskriterien, die der Prüfungsausschuss vorgibt, zu beachten. "
Teil II – Fachtheorie:
Bereich 1 | Technik und Gestaltung
1. Analyse und Bewertung
2. Informationsbeschaffung
3. Naturwissenschaftliche Zusammenhänge
4. Messen, Prüfen, Berechnen und Beurteilen
Objekttechnik: Anwendungs-, Betriebs- und Werkstofftechnik
1. Anwendungstechnik: Untergründe, Arbeitsverfahren
2. Betriebs- und Werkstofftechnik: Technische Ausstattung, Werk-, Hilfsstoffe und Systemkomponenten
Objektgestaltung: Gestaltungstechniken und Farbgestaltung, Form- und Schriftgestaltung,
1. Gestaltungstechniken und Farbgestaltung: Grundlegende Techniken, Farbenlehre und Farbgestaltung, Erkenntnisse aus der Stil- und Kunstgeschichte für die Gestaltung
2. Form- und Schriftgestaltung: Erkenntnisse aus der Formenlehre für die Gestaltung, Schriftgestaltung
Bereich 2 | Auftragsabwicklung
Auftragsbeschaffung und -abschluss
1. Leistungsermittlung und -beschreibung
2. Angebot
3. Auftragsabschluss
Auftragsvorbereitung und Auftragsdurchführung
1. Arbeitsplanung
2. Qualitätssicherung
3. Rechtliche Vorschriften, Normen und Regeln
4. Kooperationspartner, Subunternehmer
5. Mängel- und Schadensaufnahme
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Meisterprüfung zugelassen wird:
Die Teilnahme am Meistervorbereitungskurs begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung. Beides sind getrennte Verfahren mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Die Zulassung zur Meisterprüfung ist unverzüglich bei der Handwerkskammer zu beantragen. Zum Zulassungsantrag gelangen Sie über folgenden Link:
Zulassungsantrag
Abschluss
Die Meisterprüfung ist erst nach Ablegen aller vier Prüfungsteile abgeschlossen, d.h. nach erfolgreichem Bestehen der fachspezifischen Teile I und II sowie der beiden kaufmännischen Module
Teile III und IV müssen separat HINZUGEBUCHT werden.
Terminübersicht Teil III und IV
Mit Bestehen aller vier Prüfungsteile erhalten Sie den Abschluss:
Meister im Malerhandwerk (me. / Bachelor Professional im Malerhandwerk)
Gebühren
Weitere Kosten:
Prüfungsgebühr
Informationen zu den aktuellen Prüfungsanforderungen und Gebühren erhalten Sie unter:
https://www.hwk.de/meisterpruefung-maler/
Zeiten
Der Unterricht findet montags, mittwochs und freitags, 17:00-20:00 Uhr, sowie teilweise samstags, 08:00-16:00 Uhr, statt.
Fördermöglichkeiten
Aufstiegs-BAföG
Nutzen Sie Ihren individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflicher Aufstiegsfortbildung und die damit verbundenen finanziellen Vorteile. Hierbei unterstützt der Staat die Teilnahme an Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen bei Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit einem einkommens- und vermögensunabhängigen Maßnahmenbeitrag i.H.d. tatsächlich anfallenden Gebühren, jedoch maximal mit €15.000. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 50 Prozent und aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen über die übrige Hälfte der Kosten. Mit bestandenem Meister erhalten Sie darüber hinaus 50 Prozent Erlass auf das in Anspruch genommene Darlehen.
Sehen Sie sich hierzu unsere Beispielrechnung an. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Förderstelle oder auf hier.
Nach Abschluss Ihrer Meisterausbildung können Sie für den Geprüften Betriebswirt HwO erneut Aufstiegs-BAföG beantragen.
Aufstiegsbonus I:
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen den Aufstiegsbonus I in Höhe von €2.000. Die Höhe des Bonus ist in den Bundesländern unterschiedlich hoch.
Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie unter Aufstiegsbonus I.
Aufstiegsbonus II:
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt frischgebackenen Meistern, die direkt in die Selbständigkeit starten und einen eigenen Betrieb gründen, zusätzlich diesen Bonus.
Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie unter Aufstiegsbonus II.
04.09.2026 — 24.07.2027
Seminardauer
600 Stunden
Gebühr
5700,00 EURO
Teilnehmer
Max. 20 Teilnehmer
Zeiten
Mo,Mi,Fr: 17:00-20:00 Uhr
Sa: 08:00-16:00 Uhr
Kursnummer
16
Kurstyp
Teilzeit
Ihr Ansprechpartner für diesen Kurs
04.09.2026 — 24.07.2027
03.09.2027 — 22.07.2028