Ohne Anmeldung, spontan und unkompliziert auf dem Parkplatz gegen Corona impfen lassen – das ist am 21. September im Impfbus auf dem Gelände der Berufsbildungszentren der Handwerkskammer problemlos möglich. Eine Reservierung ist nicht notwendig, „einfach ohne Termin vorbeikommen, Ausweis zeigen, Impfung erhalten“.
Ein kleiner Pieks gegen die aktuell wieder ansteigenden Neuinfektionen der Pandemie. Dafür gibt es viele gute Argumente: Nicht geimpfte Personen sind rund zehnmal so stark gefährdet, sich mit dem Virus zu infizieren als Geimpfte. Auch die Krankheitsverläufe sind bei Ungeimpften regelmäßig stärker.
Insbesondere die Altersgruppe unter 25 Jahren ist häufig noch nicht geimpft. Trifft das auch auf die Auszubildenden Ihres Betriebes zu? Bitte übernehmen Sie Verantwortung und überzeugen Sie Ihre Azubis und Mitarbeiter von der Wichtigkeit der Impfung.
Wann und wo steht der Impfbus?
21. September 2021, vormittags (8-12 Uhr)
Berufsbildungszentrum 1 der Handwerkskammer
(gegenüber Hagebaumarkt), Robert-Bosch-Straße 8, Mainz-Hechtsheim
21. September 2021, nachmittags (14 – 18 Uhr)
Berufsbildungszentrum 2 der Handwerkskammer, Robert-Koch-Straße 7, Mainz-Hechtsheim
Welcher Impfstoff kommt zum Einsatz?
Es kommt der Impfstoff von Biontech zum Einsatz.
Muss man sich anmelden?
Die Impfungen finden „offen“ statt, das heißt ohne vorherige Terminvereinbarung.
Auszubildende, die sich in der überbetrieblichen Ausbildung befinden, können während des Kurses kurz nach draußen gehen, um sich impfen zu lassen.
Wie erhält man die Zweitimpfung 3-6 Wochen nach der ersten Impfung??
Die anstehenden Zweitimpfungen sind für alle Impflinge durch einen erneuten Besuch des Impfbusses oder beim Hausarzt möglich. Die Tourdaten des Impfbusses finden Sie unter corona.rlp.de.
Speziell für Handwerksbetriebe hat sich auch die Praxis Dr. Lembens in Mainz für die Zweitimpfung angeboten. Bitte vereinbaren Sie individuell einen Termin unter Telefon: 06131 – 237177.
Infos für Minderjährige
Bei Jugendlichen ab 16 Jahren ist eine schriftliche Einwilligung der Eltern notwendig. Bei der Impfung von Jugendlichen bis einschließlich 15 Jahren ist das Einverständnis des Impflings nötig sowie die Begleitung von mindestens einer sorgeberechtigten Person
Wo finde ich weitere Informationen?
Auf der Webseite des Landes finden Sie viele weitere Infos unter: www.corona.rlp.de
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