Handwerkerparkausweis der Region RheinMain gilt jetzt in fast ganz Rheinhessen

Schluss mit der Parkplatzsuche rund um Baustellen in den rheinhessischen Landkreisen: Mit dem Handwerkerparkausweis der Region Frankfurt RheinMain können ab September auch rheinhessische Handwerksunternehmen nicht nur in Frankfurt, Darmstadt, Hanau, Offenbach, Mainz und Wiesbaden, sondern auch – mit Ausnahme der Städte Bingen und Worms – in gesamt Rheinhessen parken, ohne für jede Kommune eine Ausnahmegenehmigung beantragen zu müssen.

Einen Werkstatt- oder Pritschenwagen mit Baumaterialien oder Arbeiterbus, ganztägig in unmittelbarer Nähe zum Einsatzort abzustellen, stellt regionsweit tätige Handwerksbetriebe bei der Parkplatzsuche in unseren Innenstädten vor immer größere Herausforderungen. Bisher musste der Handwerksbetrieb, der vor Ort einen Auftrag ausführen wollte, sich an die jeweils örtlich zuständige kommunale Straßenverkehrsbehörde wenden und dort eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Mit dem Handwerkerparkaus fällt diese Vielzahl an Ausnahmegenehmigungen für rheinhessische Handwerksbetriebe weg. Stattdessen beantragt der Betrieb bei der Straßenverkehrsbehörde seines Firmensitzes eine für ein Jahr gültige Ausnahmegenehmigung, die in der Überwachungspraxis vor Ort in der Region Frankfurt RheinMain in anerkannt wird.

Seit dem 1. September 2021 gilt der regionale Handwerkerparkausweis auch in den Städten und Gemeinden im Landkreis Fulda, im Vogelsbergkreis, im Landkreis Alzey-Worms und im Landkreis Mainz- Bingen. Einzige Ausnahmen in Rheinhessen sind also ist die Stadt Bingen, die nicht am regionalen Handwerkerparkausweis teilnimmt und die Stadt Worms, in welcher der Handwerkerparkausweis der Metropolregion Rhein-Neckar gilt.

Ist Ihr Betrieb ein Fall für den Handwerkerparkausweis?

Hinter dem Handwerkerparkausweis steckt eine Ausnahmeregelung, die den besonderen Einsatzbedingungen von Handwerkern gerecht wird. Ermitteln Sie jetzt gleich anhand dieser Checkliste, ob Sie den Ausweis beantragen können.

Checkliste Betrieb

  • Mein Firmensitz oder eine Niederlassung befindet sich im Gültigkeitsbereich des Handwerkerparkausweises Region Frankfurt RheinMain.
  • Ich bin bei meiner zuständigen Handwerkskammer registriert und
  • Ich übe ein zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A1 zur HwO), ein zulassungsfreies Handwerk (Anlage B1 zur HwO) oder ein handwerksähnliches Gewerbe (Anlage B2 zur HwO) aus oder
  • Ich übe eine vergleichbare Tätigkeit aus und setze dafür entsprechende Fahrzeuge ein.
  • Ich führe regelmäßig Bau-, Reparatur-, Montagearbeiten oder ähnliche Dienstleistungen außerhalb des eigenen Betriebs durch.

Checkliste Fahrzeug

  • Mein Geschäftsfahrzeug hat ein zulässiges Gesamtgewicht bis maximal 4t.
  • Ich nutze mein Firmenfahrzeug für Material- und Werkzeugtransporte bzw. als Werkstattwagen.
  • Mein Firmenfahrzeug weist beidseitig ein großflächiges Branding auf, das die Art der Dienstleistung / des Hand-werks bezeichnet.
  • Mein Geschäftsfahrzeug ist auf die Firma oder den / die Geschäftsinhaber/in zugelassen.

Wo Sie parken dürfen?

Mit dem Handwerkerparkausweis dürfen Sie Ihr Fahrzeug auf folgenden Flächen abstellen:

  • im eingeschränkten Haltverbot und Zonenhaltverbot (Zeichen 286 / 290 StVO)
  • in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der markierten Fläche, so lange ein Fahrzeug mit 2,55 m Breite noch passieren kann (Zeichen 325 StVO)
  • an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ungeachtet der Höchstparkdauer (§ 13, Abs. 1 StVO)
  • in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Auslegen einer Parkscheibe und ungeachtet der Höchstparkdauer (§ 13, Abs. 2 StVO)
  • auf Bewohnerparkplätzen (§ 45, Abs. 1b StVO)Wichtig: Auch mit dem regionalen Handwerkerparkausweis dürfen Sie nicht im absoluten Haltverbot und in Fußgänger-zonen parken und er gilt nicht im Umkreis von 300 Metern um alle Betriebssitze und Wohnsitze der Beschäftigten!

So erhalten Sie Ihren Handwerkerparkausweis

Wenden Sie sich an die zuständige kommunale Straßenverkehrsbehörde Ihres Firmensitzes oder Ihrer Niederlassung.

Die jeweils zuständigen ausstellenden Behörden sowie ein Informationsblatt für Handwerksbetriebe sowie finden Sie hier: Stadt Mainz, Landkreis Mainz-Bingen und Landkreis Alzey-Worms

Sie entscheidet, ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird. Dort beantragen Sie den regionalen Handwerkerparkausweis: formlos oder mit vorgegebenem Antragsformular. Halten Sie außerdem eine Kopie Ihrer Gewerbeanzeige, Ihrer Handwerkskarte sowie der Kfz-Scheine der eingesetzten Firmenfahrzeuge bereit.

In eine Genehmigung können bis zu sechs Kennzeichen aufgenommen werden. Achtung: Parken ist jedoch nur mit der Originalgenehmigung in der Frontscheibe erlaubt! Lassen Sie sich daher das Original gleich mehrfach ausstellen, damit Sie alle registrierten Fahrzeuge in Ruhe parken können.

Der Handwerkerparkausweis ist ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr gültig. Die erste Genehmigung kostet 305,00 €. Für jedes weitere Original, das Sie zeitgleich beantragen, zahlen Sie 161,00 €. Setzen Sie mehr als sechs Fahrzeuge ein, können Sie weitere Anträge stellen. Die Verwaltungsgebühr für eine Änderung einer Ausnahmegenehmigung beträgt 25,00 €.