Anhebung der Fördersumme für Dieselfilternachrüstung von Handwerker- und Lieferfahrzeugen

Seit dem 28. November 2019 sind Änderung der Richtlinien für Förderprogramme zur Nachrüstung mit Katalysatoren zur
Stickstoffdioxidreduzierung in Kraft getreten. Neu ist eine Erhöhung der Maximalförderung auf 3.600 Euro für leichte und 4.800 Euro für (mittel)schwere Handwerker- und Lieferfahrzeuge.

Es gibt Änderungen der Richtlinien für Förderprogramme zur Nachrüstung mit Katalysatoren zur Stickstoffdioxidreduzierung von leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen („LHLF“ ab 2,8 bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, zGG) und von schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen („SHLF“ ab 3,5 bis 7,5 Tonnen zGG) mit Dieselantrieb.

Dabei wurde insbesondere eine Anhebung der maximalen Fördersumme für die Dieselfilternachrüstung umgesetzt. Die Maximalförderung für die Nachrüstung von leichten Handwerker- und Lieferfahr-zeugen zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen mit Stickoxidfiltern erhöht sich von 3.000 Euro auf 3.600 Euro der System- und Einbaukosten.

Die Maximalförderung für die Nachrüstung von schweren Handwerker- und Lieferfahr-zeugen zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen mit Stickoxidfiltern erhöht sich von 4.000 Euro auf 4.800 Euro.

Nähere Infos finden Sie hier.

Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen ist für Beratungen zum Förderprogramm unter diesen Kontaktdaten zu erreichen: Schloßplatz 9, 26603 Aurich, Tel.: 04941/602-788, E-Mail: Diesel-HWNR@bav.bund.de