Aktuelles zum Brexit für Handwerksbetriebe

Das neugewählte britische Parlament trat am 17. Dezember 2019 zum ersten Mal nach dem Wahlsieg der Konservativen im britischen Unterhaus zusammen. Premierminister Boris Johnson hat angekündigt das Brexit-Gesetz dem Parlament zeitnah zur Abstimmung vorzulegen. Aufgrund der absoluten Mehrheit der Konservativen im Parlament kann sicher davon ausgegangen werden, dass das Gesetz verabschiedet und Großbritannien zum 31. Januar 2020 die EU verlassen wird. 

Die neu verhandelte EU-Austrittsvereinbarung sieht vor, dass am 1. Februar 2020 eine Übergangsphase beginnt, die zunächst bis zum 31. Dezember 2020 anhalten soll. Während der Übergangsphase wird EU-Recht für Großbritannien weiter gelten, was bedeutet, dass auch die EU-Binnenmarktregeln sowie die Zollunionsbestimmungen für Großbritannien weiterhin Anwendung finden werden. Es wird deshalb zumindest während der Übergangsphase zu keinen größeren Änderungen für den UK-EU-Handel kommen. Das erklärte Ziel der britischen Regierung ist es während der Übergangsphase ein umfassendes Freihandelsabkommen mit der EU zu vereinbaren, das zum 31. Dezember 2020 in Kraft treten soll. 

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