REACH auch für Handwerksbetriebe von Bedeutung

Die REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien), deren Regelungen nun schrittweise umgesetzt werden, hat das Ziel, potenziell gefährliche chemische Stoffe auf dem europäischen Markt zu identifizieren und die Umwelt davor zu schützen.

Betroffen von der REACH-Verordnung sind auch diejenigen Handwerksbetriebe, die als sog. „nachgeschaltete Anwender“ mit chemischen Stoffen umgehen, insbesondere aus den Bereichen Bau, Schreiner, Maler, Lackierer, Gebäudereiniger oder chemische Reinigungen.

Solche Betriebe sind danach verpflichtet,

  • sich einen Überblick über die im Betrieb verwendeten Zubereitungen oder chemischen Stoffe zu verschaffen und ein Stoffverzeichnis zu erstellen,
  • die aktuellen Sicherheitsdatenblätter vorzuhalten,
  • in den neuen Sicherheitsdatenblättern zu prüfen, ob die eigene Verwendung dort mit den entsprechenden Schutzmaßnahmen auch vermerkt ist,
  • falls die eigene Anwendung nicht vermerkt ist, den Lieferanten darauf aufmerksam zu machen, und
  • derart mit den Stoffen umzugehen, dass von ihnen kein Risiko ausgeht.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema können Sie dem folgenden Dokument entnehmen, das auch hilfreiche Links enthält.

Leitfaden REACH