Ausbildung im Lockdown: Hinweise für Friseurbetriebe

Text

Aufgrund des seit 16.12.2020 bestehenden Lockdowns sind die Friseurbetriebe geschlossen. Dies betrifft natürlich auch die Auszubildenden, denn die Ausbildung kann in dieser Zeit nicht regulär fortgesetzt werden.

Was können Sie als ausbildender Friseurbetrieb tun?

  1. Nutzen Sie die Zeit, um Ihren Azubis fachpraktische und theoretische Inhalte ausführlich zu vermitteln. Achten Sie aber auf die Einhaltung eines entsprechenden Abstands. Greifen Sie vor allem Inhalte auf, bei denen Ihr Azubi bisher individuelle Schwächen hat um diese abzuschwächen.

  2. Sie haben die Möglichkeit ihren Azubi für die Zeit des Lockdowns freizustellen. So kann er bzw. sie die Zeit nutzen, um sich im Selbststudium intensiv den theoretischen Inhalten in Vorbereitung auf anstehende Prüfungen zu widmen und Inhalte zu wiederholen. Hierbei ist es sinnvoll, konkret zu besprechen, welche Themen gelernt werden sollen. Die gemeinsame Durchsicht des Berichtsheftes des Auszubildenden bildet eine sehr gute Grundlage für das Gespräch.

  3. Sie haben im Einzelfall auch die Möglichkeit befristet bis zum Ende des Lockdowns Kurzarbeit für ihren Auszubildenden zu beantragen. Dies geht allerdings frühestens 6 Wochen nach Beginn des Lockdowns und auch nur im Einzelfall. Diese Möglichkeit setzt voraus, dass ihr Auszubildender das Ausbildungsziel trotz befristeter Kurzarbeit gut erreichen wird. Dies müssen Sie sich als Betrieb von der Handwerkskammer Rheinhessen bestätigen lassen. Ein kurzes telefonisches Gespräch mit dem Fachbereich Ausbildung der Handwerkskammer stellt hierfür die Grundlage dar.
    Setzen Sie sich hierfür mit unserem Ausbildungsberater Herrn Ralf Weber in Verbindung (Tel. 06131-9992 362, E-Mail an r.weber@hwk.de).

Sollten Sie weiteren Informationsbedarf rund um das Thema Ausbildung haben, kontaktieren Sie unser Ausbildungsteam unter 06131-9992-494 oder per E-Mail an ausbildungsberatung@hwk.de Wir sind gerne für Sie da.