Handwerkskammer überarbeitet Ausbildungsumlage

Die Handwerkskammer Rheinhessen hat ihre 2019 beschlossene und für das Jahr 2021 eingeführte Ausbildungsumlage überarbeitet. Die Vollversammlung der Kammer stimmte einem entsprechenden Vorschlag des Vorstandes Anfang Dezember zu.

Ziel der Ausbildungsumlage ist es, alle Betriebe in einem Gewerk, für das die Handwerkskammer Rheinhessen die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) anbietet, an den Kosten der Ausbildung zu beteiligen. Auf diese Weise soll die Ausbildung vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels für die Handwerksbetriebe attraktiver gemacht werden. Ursprünglich galt, dass betroffene Betriebe eine Pro-Kopf-Pauschale entrichten müssen, die von 54 Euro im Fall der Konditoren bis zu 925 Euro bei den Kraftfahrzeugmechatronikern reicht. Kleinstbetriebe, die nur wenige tausend Euro Umsatz im Jahr haben, hätte diese Regelung schwer getroffen.

Die neue Regelung, die ab der ersten Beitragserhebung im Jahr 2021 gilt, sieht vor, dass Einzelunternehmen nur noch einen Grundbeitrag von 40 Prozent der Pro-Kopf-Pauschale und einen Zusatzbeitrag von drei Prozent ihrer Gewinne bezahlen. Die Summe beider Beiträge ist in Höhe der Pro-Kopf-Pauschale gedeckelt. Für Personen- und Kapitalgesellschaften gilt weiterhin die 2019 beschlossene Pro-Kopf-Pauschale.

Die Änderung muss vor Inkrafttreten noch von der Genehmigungsbehörde genehmigt werden.