Die Aussetzung von der Pflicht zur Beantragung des Insolvenzverfahrens endet am 30. April 2021. Sofern ein Insolvenzgrund vorliegt, ist künftig Insolvenz anzumelden.
Der Deutsche Bundestag hatte mehrfach – zuletzt bis zum 30. April 2021 – die Aussetzung der Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags verlängert. Die Ausnahme galt für juristische Personen, die staatliche Hilfeleistungen zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie beantragt hatten und deren Antrag nicht offensichtlich unbegründet war.
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht beendet
30. April 2021