Urlaub in Zeiten von Corona – wohin kann ich sicher reisen?

Urlaubszeit ist Reisezeit, auch in Zeiten der Pandemie. Doch was müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Wiedereinreise beachten?

Gemäß der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung sind Einreisende nach Rheinland-Pfalz, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten (häusliche Quarantäne).

Das Robert-Koch-Institut hat auf seiner Website eine Übersicht von Staaten veröffentlicht, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht. Aktuelle Risikogebiete sind z.B. Luxemburg, Schweden, Serbien, Türkei und zahlreiche Bundesstaaten der USA. Die regelmäßig aktualisierte Liste kann unter https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete eingesehen werden.

Bitte prüfen Sie, während und auch unmittelbar nach Ihrer Rückkehr aus dem Urlaub, ob Sie sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem dieser Gebiete aufgehalten haben. Alle die planen, in einem Risikogebiet Ihren Urlaub zu verbringen, sollten ganz besonders auf eine geeignete zeitliche Planung achten, damit Sie nach Ihrer Urlaubsrückkehr wieder an ihren Arbeitsplatz können.

Das Auswärtige Amt hat die nötigen Informationen für eine sichere und möglichst reibungslose Auslandsreise auch in einer Reise-App zusammengefasst. Dort finden Sie Themen wie: Sicherheitslage, allgemeine Hinweise, Einreisebestimmungen, Zoll- und strafrechtliche Vorschriften, Antworten auf medizinische Fragen sowie viele Tipps und eine Checkliste für Ihre Reisevorbereitung. Für Probleme vor Ort bietet Ihnen die App Infos für Notfälle sowie die Adressen der deutschen Vertretungen in Ihrem Reiseland.

Sie finden die aktuelle Version zum kostenlosen Download in den Android und iPhone-App-Stores oder über die Website des Auswärtigen Amtes.