Tarifvertrag im Friseurhandwerk im Rheinland wird ab 01. September 2023 allgemeinverbindlich anerkannt

Der Landesverband Friseure & Kosmetik Rheinland und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di geben bekannt, dass der Tarifvertrag im Friseurhandwerk im Rheinland ab dem 01. September 2023 vom zuständigen Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung in Rheinland-Pfalz für das Tarifgebiet Rheinland als allgemeinverbindlich anerkannt wird.

Der Tarifvertrag wurde im Oktober 2022 durch konstruktive Verhandlungen zwischen dem Landesverband Friseure & Kosmetik Rheinland und der Gewerkschaft ver.di erarbeitet. Ab dem 01. September 2023 werden alle Tarifstufen dieses Tarifvertrages im Tarifgebiet Rheinland (Handwerkskammerbezirke Trier, Koblenz und Rheinhessen) nun für das gesamte Friseurhandwerk verbindlich.

Durch die Verbindlichkeit des Tarifvertrags werden branchenweite Mindeststandards für die Löhne und Gehälter festgelegt.