Corona: Arbeitsschutzstandards für das Baugewerbe

Die BG Bau hat einen Leitfaden für den Arbeitsschutz am Bau erstellt. Er soll dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten während der Corona-Pandemie dienen.

Bereits im April hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard veröffentlicht. An dem wolle sich die Handlungshilfe für das Baugewerbe orientieren, teilt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) mit. 

Wer haftet beim Unfall auf der Baustelle?

Beim Arbeitsschutz auf der Baustelle hat jemand geschlampt. In der Folge verunfallt einer Ihrer Mitarbeiter. Einer ist immer mitverantwortlich: Sie.

Der Arbeitsschutzstandard sei auf das Baugewerbe übertragen worden, um durch die Unterbrechung der Infektionskette die Bevölkerung und die Gesundheit der Beschäftigten zu sichern. Wenn auf Baustellen mehrere Gewerke gleichzeitig tätig werden, sei laut BG Bau zusätzlich eine Abstimmung der Schutzmaßnahmen zwischen diesen beziehungsweise mit Bauherren, Bauleitung und Baustellenkoordinator vorzunehmen.

Auf zwei Grundsätze weist die BG Bau hin:

  • Unabhängig vom betrieblichen Maßnahmenkonzept soll in Zweifelsfällen, bei denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung gestellt und getragen werden. 
  • Personen mit Atemwegssymptomen (sofern nicht vom Arzt abgeklärte Erkältung) oder Fieber sollen sich generell nicht auf dem Betriebsgelände aufhalten. Bei Verdachtsfällen (wie bei Fieber, siehe RKI-Empfehlung) sollen im Rahmen von „Infektions-Notfallplänen“ Verfahren festgelegt werden, wie mit diesen umzugehen ist.

In dem Leitfaden sind angepasste Schutzmaßnahmen unter anderem zu folgenden Punkten detailliert beschrieben: 

  • Sicherheitsabstand 
  • Hygiene 
  • Arbeitsorganisation
  • Arbeits- und Pausenzeiten
  • Arbeitsmittel

Hier können Sie sich die Broschüre als PDF-Datei herunterladen.