Vergaberechtliche Erleichterungen im Rahmen des Konjunkturpakets

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 8. Juli 2020 vergaberechtliche Erleichterungen zur beschleunigten Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Bundesverwaltung bekannt gegeben. Die Maßnahmen sind Teil des Konjunkturpakets zur Bewältigung der Corona-Krise. Die folgenden verbindlichen Handlungsleitlinien gelten ab dem 9. Juni 2020 und bleiben bis zum 31. Dezember 2021 in Kraft:

  • Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen können bis zu einer Wertgrenze von 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer vereinfachte und schnellere Vergabeverfahren durchgeführt werden (insbesondere Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb).
  • Bei Bauaufträgen beträgt diese Grenze bis zu 1 Million Euro ohne Umsatzsteuer.
  • Die Werte für den Direktauftrag von Waren und Dienstleistungen werden von 1.000 auf 3.000 Euro und beim Direktauftrag von Bauleistungen von 3.000 auf 5.000 Euro erhöht. Hier kann der öffentliche Auftraggeber unmittelbar den Auftrag erteilen, ohne zuvor ein förmliches Vergabeverfahren durchführen zu müssen.

Die Fristen für die Einreichung der Angebote und Teilnahmeanträge können leichter verkürzt werden.
Die Handlungsleitlinien können Sie unter dem folgenden Link abrufen: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/H/handlungsleitlinien-vergr-corona.pdf?__blob=publicationFile&v=4.