Inhalte
Nach dem neuen Datenschutzrecht hat jedes Unternehmen, das mehr als zwanzig Mitarbeiter mit der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt, eine/n Datenschutzbeauftragte/n zu bestellen.
Datenschutz und Datensicherheit sind nicht erst seit in Kraft treten der DSGVO für Betriebe wichtige Themen. Im Zuge der rasant fortschreitenden Digitalisieren gewinnen sie weiter an Bedeutung.
Dieser Zertifikatslehrgang steigt ausführlich in diese Thematiken ein und schließt mit einem Test ab.
Personenbezogene Daten werden fast überall verarbeitet, natürlich auch in kleinen Unternehmen, Verbänden, Vereinen oder auch bei Freiberuflern. Da diese Daten meistens auch tiefe Einblicke und Aussagen über die jeweiligen Personen ermöglichen, müssen alle Verantwortlichen die Bestimmungen des Datenschutzes kennen und die Regelungen zum Schutz der personenbezogenen Daten nach der neuen DSGVO in der Praxis umsetzen können.
Die für den Datenschutz beauftragte Person darf nicht Partner oder Gesellschafter des Unternehmens sein. Sollte in Ihrem Unternehmen keine geeignete Person zur Verfügung stehen, kann auch ein/e externe/r Beauftragte/r bestellt werden.
Das Online-Seminar vermittelt Grundlagenwissen zur Ausübung der Position der/des betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Die Teilnehmer/-innen erhalten einen Einblick in die gesetzlichen Vorschriften und deren Umsetzung im betrieblichen Alltag, um Ihre zukünftigen Aufgaben als intern bzw. extern bestellte/r Datenschutzbeauftragte/r verantwortungsvoll ausüben zu können.
Auszug aus den Inhalten
- Einführung und Überblick über das Datenschutzrecht
- EU-Recht/Bundesrecht
- Bundesdatenschutzgesetz
- Arbeitnehmerdatenschutz
- Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
- Rechte und Pflichten
- Organisation von Datenschutz und Datensicherheit im Unternehmen
Auch wenn Ihr Unternehmen keinen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen muss, ist der Besuch unseres Lehrgangs zu empfehlen, da Ihnen umfangreiche Fachkenntnisse zu den Themen Datenschutz und Datensicherheit vermittelt werden.
Zulassungsvoraussetzungen
Die Teilnehmer/-innen sollten über hinreichend organisatorische und technische Kenntnisse verfügen.
Bitte beachten Sie
Es sollten keine Personen zum Datenschutzbauftragten bestellt werden, die bei Ihrer Aufgabenwahrnehmung in einen Interessenskonflikt geraten könnten (z.B. Mitglieder der Geschäftsführung, Leiter der EDV- oder Personalabteilung, Ehegatte oder Verwandte der Unternehmensleitung).
Abschluss
HWK-Zertifikat
Das Zertifikat bescheinigt Ihnen den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung sowie eine entsprechende Fachkunde nach Artikel 37 der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) sowie § 38 des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-NEU).
Gebühren
Kursgebühr: 575,00 € inkl. Lehrmaterial, Prüfungsgebühr und Zertifikat
Zeiten
freitags, 13:00-20:00 Uhr
samstags, 08:30-16:00 Uhr
Hinweise
Der Grundlagenzertifikatslehrgang wird ONLINE unterrichtet.
Dozent:
Rechtsanwalt Christian Korte M.A.
Unser Tipp
Dieser Online-Lehrgang wird über zoom durchgeführt. Sie müssen somit keine Software auf Ihrem Rechner installieren.
Für eine reibungslose Teilnahme an der Veranstaltung empfehlen wir Ihnen die Teilnahme über einen PC oder Laptop.
Hinsichtlich der Nutzerfreundlichkeit raten wir von der Teilnahme über ein Smartphone ab. Ein Mikrofon und eine Kamera setzen wir voraus, damit eine interaktive Kommunikation stattfinden kann.
Fördermöglichkeiten
Für Arbeitnehmer:
QualiScheck
Welche Kosten werden übernommen?
Gefördert werden 50% der entstehenden Weiterbildungskosten (Anmelde-, Teilnahme- und Prüfungsgebühren sowie z.B. Skripte und Materialien, sofern sie Bestandteil der Teilnahmekosten sind). Sonstige Kosten, wie z. B. Fahrtkosten, Unterbringungs- und Verpflegungskosten sind nicht förderfähig. Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500 € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung.
Kosten werden nur für durchgeführte Weiterbildungen erstattet. Nehmen Sie an der Weiterbildung nicht teil, kann auch dann keine Erstattung erfolgen, wenn Ihnen hierfür bereits Kosten entstanden sein sollten.
Wer kann gefördert werden?
- Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 20.000 € bzw. 40.000 € bei gemeinsamer Veranlagung
- Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommmen von weniger als 20.000 € bzw. 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten, wenn die Kosten der Weiterbildung höher sind als 1.000 € (einschließlich Mehrwertsteuer)
- Der Hauptwohnsitz muss in Rheinland-Pfalz liegen
- Anträge müssen bis spätestens einen Monate vor Beginn der Weiterbildung bei der zwischengeschalteten Stelle vorliegen und die Anmeldung zur Weiterbildung darf noch nicht erfolgt sein
Weitere Informationen finden Sie hier
Für Arbeitgeber/ Betriebe
Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung
Welche Kosten werden übernommen?
Die Förderung kann bis zu 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben je Teilnehmenden betragen und ist auf maximal 1.500 Euro je Teilnehmenden begrenzt. Die maximale Fördersumme pro Unternehmen beträgt 30.000 Euro je Kalenderjahr der Kostenerstattung.
Wer kann gefördert werden?
- Erwerbstätige in privatrechtlichen Unternehmen
- Der Firmensitz oder eine selbständige Niederlassung befindet sich in Rheinland-Pfalz
- Der Antrag auf Förderung wird von dem jeweiligen Unternehmen gestellt
- Anträge müssen bis spätestens einen Monate vor Beginn der Weiterbildung bei der zwischengeschalteten Stelle vorliegen und die Anmeldung zur Weiterbildung darf noch nicht erfolgt sein
Weitere Informationen finden Sie hier
Die nächsten Termine sind bereits in Planung.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren Ansprechpartner für diesen Kurs.