Impfpriorisierung für Handwerker in Rheinland-Pfalz?

Viele Handwerker in Rheinland-Pfalz arbeiten seit Beginn der Pandemie glücklicherweise weiter. Dabei setzen die Betriebe und ihre Mitarbeiter sich regelmäßig auch Situationen aus, die eine erhöhte Ansteckungsgefahr in sich tragen, ohne dass diese zu vermeiden wäre.

Dennoch hat die Politik weder eine allgemeine Impfpriorisierung für Handwerker, noch für einzelne handwerkliche Berufsgruppen eingerichtet.

Mit dem Start der Priorisierungsgruppe 3 sind aber einige neue Impfpriorisierungen hinzugekommen, die je nach Situation im Betrieb auch für handwerkliche Beschäftigte interessant sein könnten und deren Vorliegen durch die Betriebe für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per Formular bestätigt werden können.

„Tätigkeit im Lebensmitteleinzelhandel“

Gerade die Verkäuferinnen und Verkäufer im Lebensmittelhandwerk sollten die Möglichkeit haben über diese Einordnung priorisiert geimpft zu werden. Den Link zum entsprechenden Formular finden Sie hier:

https://corona.rlp.de/fileadmin/corona/Dokumente_Impftermin/Formular____4_Nr._7_CoronaImpfV.pdf

„Beschäftigung in einer Einrichtung oder einem Unternehmen der Kritischen Infrastruktur“

Bestatterinnen und Bestatter aber im Einzelfall auch andere Handwerksgruppen wie Elektrobetriebe oder SHK-Betriebe, die an kritischen Infrastrukturen arbeiten (Energie/ Wasser/ Abwasser) können für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter folgendes Formular ausfertigen, wenn die Voraussetzungen vorliegen:

https://corona.rlp.de/fileadmin/corona/Dokumente_Impftermin/Formular_fuer_KRITIS____4_Abs._1_Nr._5_CoronaImpfV.pdf

(Hierzu siehe auch: ZDH-Erläuterung und Übersicht kritischer Dienstleistungen)

„Personal an Arbeitsplätzen mit vielen Personen in unzureichend mit Frischluft versorgten Räumen, in denen Abstand halten schwierig oder unmöglich ist“

Gerade im Bereich der körpernahen Gesundheitshandwerke (Friseure/ Kosmetiker/ Augenoptiker) lassen sich nahe Körperkontakte nicht vermeiden und eine ausreichende Frischluftzufuhr ist häufig nicht gegeben. Aber auch in anderen handwerklichen Berufen sind solche Situationen im Arbeitsalltag möglich. Wenn die Prüfung ihrer Beschäftigungssituation ergibt, dass die Voraussetzungen vorliegen, dann können Sie dies ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bescheinigen. Neben dem folgenden Formular werden wahrscheinlich noch weitere Belege (Arbeitsvertrag/ ggf. Raumplan) zur Beschäftigungssituation erforderlich sein.

https://corona.rlp.de/fileadmin/corona/Dokumente_Impftermin/Formular_fuer____4_Nr._9_CoronaImpfV.pdf

Sonstiges bzw. aufgrund meiner Lebensumstände

Geben andere als die oben genannten Fälle Anlass dazu, dass das Ansteckungsrisiko ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überdurchschnittlich ist, dann kann eine Impfpriorisierung auch über den allgemeinen Auffangtatbestand beantragt werden. Es ist aber damit zu rechnen das zusätzlich zur Bestätigung in diesem Fall noch weitere Belege angefordert werden.

https://corona.rlp.de/fileadmin/corona/Dokumente_Impftermin/Formular_fuer____4_Nr._9_CoronaImpfV.pdf