Kosmetiker und Betriebe im Bereich der Körperpflege dürfen ab 13. Mai öffnen

Die 6. Corona Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz erlaubt die Ausübung von Tätigkeiten nun auch im Bereich der Dienstleistungen der Körperpflege  ab dem 13. Mai vollumfänglich.

Damit dürfen auch Kosmetik- und Massagesalons wieder öffnen.

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