Friseurdienstleistungen und Fußpflege ab 3. Mai wieder möglich

Die 5. Corona Bekaempfungsverordnung Rheinland Pfalz tritt am 3. Mai 2020 in Kraft.

Erlaubt sind dann wieder:

  • Geschäfte des Einzelhandels unabhängig vom Sortiment und der Verkaufsfläche unter Einhaltung von Auflagen und einer strengen Kundenbegrenzung
  • Friseure und Fußpflegeeinrichtungen

Weiterhin untersagt sind andere Tätigkeiten im Bereich der Körperpflege wie etwa Tattoostudios, Piercingstudios, Nagelstudios, Kosmetiksalons und Massagesalons.

Weitere Informationen rund um das Thema Coronavirus finden Sie hier