Die 5. Corona Bekaempfungsverordnung Rheinland Pfalz tritt am 3. Mai 2020 in Kraft.
Erlaubt sind dann wieder:
- Geschäfte des Einzelhandels unabhängig vom Sortiment und der Verkaufsfläche unter Einhaltung von Auflagen und einer strengen Kundenbegrenzung
- Friseure und Fußpflegeeinrichtungen
Weiterhin untersagt sind andere Tätigkeiten im Bereich der Körperpflege wie etwa Tattoostudios, Piercingstudios, Nagelstudios, Kosmetiksalons und Massagesalons.
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