Musterantrag Fristverlängerung für Kassennachrüstung

Bereits seit Jahresbeginn müssen Registrierkassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme mit Kassenfunktion über eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Wegen sich abzeichnender technischer Schwierigkeiten bei der Umsetzung hatte die Politik jedoch eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30. September 2020 gewährt. Diese wird nun nicht verlängert.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) kristisiert die Entscheidung. Gerade jetzt benötigten kleine und mittlere Unternehmen “Beinfreiheit”, um sich auf den Neustart nach dem Corona-Shutdown konzentrieren zu können, heißt es etwa seitens des BHT. Stattdessen werde den Betrieben zusätzliche Bürokratie aufgebürdet.

Fristverlängerung beim zuständigen Finanzamt beantragen

Unternehmen können individuelle Anträge auf Verlängerung der Frist für die Umrüstung von Kassen bei den Finanzämtern stellen. Der ZDH stellt dafür diesen Musterantrag zur Verfügung.

Quelle: ZDH