Umsatzsteuer – ZDH-Praxishilfe zum Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen

Seit dem 1.1.2023 gilt ein Umsatzsteuersatz von null Prozent für die Lieferung und die Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) gem. § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz – UStG. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit BMF-Schreiben vom 27.2.2023 die Anwendungsgrundsätze der Finanzverwaltung zu der Neuregelung veröffentlicht.

Der ZDH hat eine Praxishilfe für Handwerksbetriebe erstellt, um die Anwendung
des Nullsteuersatzes in der Praxis zu erleichtern.