Die Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen Erkältungsbeschwerden auch ohne Praxisbesuch endet zum 31. März.
Telefonische Krankschreibungen bei leichten Atemwegsbeschwerden waren seit Ende März 2020 fast durchgehend möglich. Dies sollte unnötige Kontakte reduzieren und Corona-Infektionen vermeiden. Der Gemeinsame Bundesauschuss hatte die Sonderregelung dazu mehrfach verlängert, zuletzt bis 31. März.