Überbetriebliche Ausbildung findet wieder statt

Die Fünfzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (15. CoBeLVO) vom 8. Januar 2021 erlaubt die Durchführung von Bildungsmaßnahmen nach § 5 Abs. 2 Nr. 6 BBiG bzw. § 26 Abs. 2 Nr. 6 HwO. Daher führen wir die geplanten Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung nun wieder durch. Selbstverständlich unter den bereits eingeübten sehr hohen Sicherheits- und Hygienestandards um alle Teilnehmer und Ausbilder bestmöglich vor Infektionen zu schützen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Scholz-Wilhelm (Tel. 06131 / 9992-640).