
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat auf ihrer Internetseite die überarbeitete Version der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel vorab veröffentlicht. Diese tritt in Kraft, sobald Sie im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) veröffentlicht wurde.
Zu den wesentlichen und wichtigsten Änderungen gehören:
- Abtrennungshöhe (beide sitzen = 1,5 m; einer steht & einer sitzt = 1,8 m; beide stehen = 2 m), die Abtrennungen müssen nun auch nicht mehr täglich gereinigt werden, sondern nur bei Kontamination
- Lüftung (Ventilatoren, z.B. in der Produktion, können unter bestimmten Umständen weiter verwendet werden)
- Wasserkanister dürfen zum Reinigen der Hände verwendet werden, wenn kein Wasseranschluss vorhanden ist
- Arbeitsabläufe auf Baustellen wurden als Beispiele einbezogen.
Eine Übersicht der Änderungen finden Sie ebenfalls auf der Seite der BAuA.