Unternehmen und prüfende Dritte müssen die Schlussabrechnungen der Corona-Hilfen bis zum 30.09.2024 einreichen. Ohne fristgerechte Abgabe droht die Rückforderung der gesamten Förderung.
Nähere Infos finden Sie unter: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/DE/Home/home.html