Der Bundestag beschließt das Bürokratieentlastungsgesetz. Es sieht einige neue Regeln vor, die Unternehmen und Bürgern helfen sollen, sich im Alltag mit weniger Papierkram herumärgern zu müssen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) zeigt sich enttäuscht und fordert weitere Anstrengungen.
Durch verkürzte Aufbewahrungsfristen für Belege und rund 60 weitere Einzelmaßnahmen soll der bürokratische Aufwand für Unternehmen und Bürger sinken. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Koalition und der Unionsfraktion. Der Bundesrat muss dem Vorhaben noch zustimmen.Das Bürokratieentlastungsgesetz IV sieht unter anderem vor, dass Steuerbescheide demnächst in der Regel digital bereitgestellt werden, wenn dies gewünscht wird. Die Personalausweis-Geheimnummer soll man online zurücksetzen können. Unternehmen sollen außerdem mehr Möglichkeiten zur Digitalisierung der Abläufe in ihren Personalverwaltungen erhalten.
Bürokratieentlastungsgesetz: Das ist geplant
Der Aufbewahrungsfrist für Rechnungskopien, Kontoauszüge, Lohn- und Gehaltslisten sinkt von zehn auf acht Jahre. Deutsche müssen bei einer Hotelübernachtung keinen Meldeschein mehr ausfüllen. Künftig soll die Textform in vielen Regelungsbereichen des Bürgerlichen Gesetzbuches die Schriftform ersetzen. Arbeitgeber müssen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen. Alleine dadurch könne man täglich eine Menge von Papier sparen, die drei Bäumen entspreche, sagte Vogel.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) räumte ein, der bürokratische Aufwand, den etwa Handwerker in Deutschland betreiben müssten, sei „manchmal nur mit Humor zu ertragen“. Grund dafür seien aber nicht nur Entscheidungen der Ampel-Regierung, sondern auch Gesetze und Verordnungen früherer Bundesregierungen sowie umfassende Berichtspflichten der Europäischen Union.
Bürokratieentlastungsgesetz: ZDH mahnt, dass mehr Abbau nötig ist
Fakt ist, die Bürokratie belastet Unternehmen und Bürger. So setzt sich auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) schon lange für deren Abbau ein. Den aktuellen Beschluss bewertet der ZDH allerdings nicht gerade als großen Schritt und mahnt, dass noch Weiteres gegen das Übermaß an Bürokratie getan werden müsse.
Zur Verabschiedung des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke, dass dieses kein wirklicher Befreiungsschlag sei – auch wenn nun dringend notwendige erste Schritte getan seien. „Das BEG IV erweist sich trotz richtiger Ansätze und Ergänzungen, wie etwa dem teilweisen Wegfall der anlassunabhängigen mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen oder der Anpassung der Bagatellgrenze bei der Künstlersozialversicherung insgesamt als zu zögerlich, um spürbare Entlastungseffekte in der Breite des Handwerks zu erzielen“, sagte er.
Nach Angaben des ZDH kann das neue Gesetz angesichts künftiger Neubelastungen, wie zum Beispiel der absehbaren Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten, nur ein Zwischenschritt sein. „Konkret bedarf es jährlicher Entlastungspakete, der verbindlichen Formulierung einer echten Netto-Entlastung und mehr wirksamer Ausnahmen für Handwerk und Mittelstand“, heißt es in einer Stellungnahme zum aktuellen Beschluss.
Quellen: dpa/zdh