Bundesregierung will bis zum Stopp eingegangene KfW-Anträge prüfen

Nach dem plötzlichen Stopp der KfW-Förderung von Energiesparhäusern haben sich die zuständigen Bundesministerien auf das weitere Vorgehen geeinigt. Alle Anträge, die bis zum Antragsstopp am 24. Januar eingegangen sind, sollen noch genehmigt werden, sofern sie förderfähig sind, wie die Ministerien für Wirtschaft, Bau und Finanzen gemeinsam mitteilten.  

Die insgesamt betroffenen rund 24.000 Anträge würden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) “nach den bisherigen Programmkriterien geprüft”, die förderfähigen würden genehmigt. Dies biete “eine gute und rechtssichere Lösung für alle Betroffenen”.

In einem weiteren Schritt plant die Bundesregierung demnach ein neues Förderprogramm für energieeffizientes Bauen. Künftig sollten nur noch Sanierungen und Neubauten mit dem Standard EH40 gefördert werden. Für die sogenannten Effizienzhäuser 40 solle es reduzierte Fördersummen geben. Das Programm solle bis Jahresende gelten und mit maximal einer Milliarde Euro gefördert werden. Die Regierung wolle so verhindern, dass es kurz vor Schluss einen Antragssturm gibt. Im Anschluss sei ein weiteres Programm für klimafreundliches Bauen geplant.   

Die Bundesregierung hatte die Förderung für energieeffiziente Gebäude angesichts einer Antragsflut und hoher Kosten vorzeitig gestoppt. Statt bis zum 31. Januar konnten nur bis zum 24. Januar Anträge eingereicht werden. Wie mit bereits gestellten, aber noch nicht bewilligten Anträgen umgegangen werden soll, war bislang offen.