Arbeitnehmer bekommen keine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz, wenn sie in Quarantäne müssen, aber zuvor ein Impfangebot ausgeschlagen haben. Eine Expertin erklärt, warum.
Wer bekommt während einer Corona-Quarantäne eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz und wer nicht? Die wichtigsten Antworten zu Entschädigungen und Entgeltfortzahlung kennt Ecovis-Rechtsanwältin Anne-Franziska Weber.
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