ZDH-Umfrage: Bürokratiekosten bei der Kassenführung

Imagefoto Bäcker und elektronische Kasse

Verwendet Ihr Betrieb für Ihre Kassenaufzeichnungen eine elektronische Registrierkasse, eine PC-Kasse oder eine Waage mit Kassenfunktion? Dann sind auch Sie von den neuen Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung aus dem seit dem 1. Januar 2020 geltenden Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (sog. KassenG) und der Kassensicherungsverordnung betroffen.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) kritisierte bereits zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens, dass die Schätzung des Erfüllungsaufwandes der Wirtschaft aus den neuen Anforderungen ordnungsgemäßer Kassenführung mutmaßlich deutlich zu gering ausfiel.

Vielen von Ihnen sind die Umstände der Umstellung gewiss noch präsent oder Sie befinden sich sogar noch in der Umstellungsphase. Möglicherweise haben Sie schon Erfahrungen im Geschäftsalltag gesammelt. Um die tatsächlich entstandenen einmaligen Umstellungsaufwendungen und die laufenden Aufwände der Handwerksbetriebe möglichst realitätsnah abzubilden, befragt der ZDH jetzt betroffene Betriebe. Außerdem können Ihre Erfahrungen eine wichtige Rolle bei der Ausgestaltung zukünftiger Überlegungen des Gesetzgebers spielen, z. B. im Hinblick auf eine Ausweitung des Manipulationsschutzes auf andere elektronische Aufzeichnungssysteme oder die Einführung einer allgemeinen Registrierkassenpflicht.

Den Link zur Befragung finden Sie hier. Es handelt sich um eine Online-Befragung, an der Sie zeitlich und räumlich flexibel teilnehmen können. Sie wird ungefähr bis zu 45 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen. Die Befragung findet im Zeitraum vom 14. Oktober 2020 bis 9. April 2021 statt. Der Datenschutz ist selbstverständlich gewährleistet. Die erhobenen Daten werden ausschließlich für dieses Vorhaben anonymisiert gespeichert und aufbereitet sowie anschließend vernichtet. Eine Weitergabe der Einzeldaten an Dritte erfolgt nicht.

Bitte unterstützen Sie unsere Bemühungen zur Dokumentation des Bürokratieaufwandes. Ihre Teilnahme hilft dem ZDH dabei, auf eine betriebsfreundliche und praxisgerechte Umsetzung zukünftiger Gesetzgebungsvorhaben hinzuwirken.