Beschäftigung ukrainischer Staatsbürger

FAQs für Betriebe

Flags of Germany and Ukraine. 3d Rendering.

Dürfen ukrainische Staatsangehörige in Deutschland eine Erwerbstätigkeit ausüben?

  1. Aufenthalt mit Touristenvisum
    Ukrainische Staatsangehörige genießen Visumsfreiheit bis 90 Tagen nach Einreise. Dieser Status kann um weitere 90 Tage per Aufenthaltserlaubnis der Ausländerbehörde verlängert werden. In diesem Zeitraum besteht kein Arbeitsmarktzugang, ausgenommen sind Beschäftigungen, die von der so genannten Nichtbeschäftigungsfiktion des § 30 Beschäftigungsverordnung umfasst sind (z.B. Ferienbeschäftigungen für Studierende).
  2. Aufenthalt mit Aufenthaltserlaubnis der Ausländerbehörde und Eintrag „Beschäftigung erlaubt“
    Ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24.02.2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten, sowie deren Familienmitglieder erhalten den Schutz der Massenzustrom-Richtlinie. Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz. Diese ermöglicht einen freien Arbeitsmarktzugang ohne Notwendigkeit einer Zustimmung durch die Agentur für Arbeit. Auf der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz wird vermerkt „Erwerbstätigkeit erlaubt“. Damit sind uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang und auch Zugang zur selbständigen Beschäftigung gegeben.

Der Aufenthaltstitel mit integrierter Arbeitserlaubnis muss zwingend vor Arbeitsbeginn vorliegen! Das Bundesinnenministerium hat den Ländern dringend empfohlen, bereits bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in den Aufenthaltstitel einzutragen, dass die Beschäftigung erlaubt ist.

Bezahlung ukrainischer Mitarbeiter

Auch für Mitarbeiter der Ukraine gelten die deutschen Bestimmungen des Mindestlohns. Darüber hinaus sind in einigen Branchen tarifvertragliche Vereinbarungen zu beachten.

Arbeitsrecht und Sozialversicherung

Stellt ein Unternehmen in Deutschland einen Arbeitnehmer aus dem Ausland ein, gelten für ihn die gleichen Regeln wie für inländische Beschäftigte. Das betrifft sowohl das Arbeitsrecht als auch die Sozialversicherung. So beginnt die Sozialversicherungspflicht zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung für alle Beschäftigten mit der Aufnahme ihrer Beschäftigung gegen Lohn oder Gehalt. Auch die Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse und deren Pflegekasse beginnt an diesem Tag.

Falls zum Beschäftigungsbeginn keine Sozialversicherungsnummer vorliegt, wird diese nach der Meldung an die Krankenkasse automatisch ausgestellt.

Rekrutierung ukrainischer Mitarbeiter

Derzeit steht die Hilfe für die geflüchteten Menschen absolut im Vordergrund. Zu uns nach Deutschland kommen also überwiegend Frauen, Mütter mit ihren Kindern und Senioren. Dies sollten Sie in Ihren Rekrutierungsaktivitäten berücksichtigen. Vermutlich werden viele arbeitsfähige Geflüchtete keine Nachweise für ihre Qualifikationen oder Berufserfahrungen mitgebracht haben.

Es gibt auf die Ukraine spezialisierte Stellenbörsen. Diese finden Sie bei IHK und Handwerkskammer auf der Homepage. Sie können Ihr Stellenangebot aber auch auf der Jobbörse der Arbeitsagentur oder dem Fachkräfteportal der Handwerkskammer (für Handwerksbetriebe) einstellen.

Berufsanerkennung:

Personen, die in der Ukraine bereits eine berufliche Ausbildung erworben haben, können Ihren Abschluss in Deutschland anerkennen lassen. Zuständig sind die Handwerkskammer und die Industrie- und Handelskammer.

Fördermittel für die Beschäftigung

Bisher gibt es keine besonderen Fördermittel für die Beschäftigung ukrainischer Staatsangehöriger. Es empfiehlt sich, hierfür die Nachrichten auf den Homepages von IHK und Handwerkskammer zu beobachten.

Sprachkurse vor oder während einer Beschäftigung

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einen staatlich geförderten Sprachkurs zu besuchen.

Mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz können Migranten vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu einem Integrationskurs zugelassen werden.

Angebote für regionale Sprachkurse in Voll- und Teilzeit finden Sie auf der Seite https://bamf-navi.bamf.de/de/.

Die Träger helfen auch beim Antragsverfahren zur Kostenbefreiung.

Deutsch-ukrainische Hotline

Die Agentur für Arbeit hat eine Hotline ins Leben gerufen, die auf deutsch, ukrainisch oder russisch unterstützt und bei der Verständigung hilft:

Hotline: 0911 / 178-7915

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