Steuerliche Absetzbarkeit

Beteiligen Sie das Finanzamt an den Lehrgangs- und Prüfungskosten, indem Sie Ihre für die Weiterbildung verausgabten Gelder in der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen.

Sie können:

  • Lehrgangs-/Seminar- und Prüfungsgebühren
  • Fachliteratur, Arbeitsmittel (z. B. Computer, Software)
  • Fahrtkosten zum Lehrgang/Seminar
  • evtl. Übernachtungskosten (bei Seminarteilnahme)
  • evtl. Verpflegungsaufwand (bei Seminarteilnahme)

steuerlich geltend machen.

Sie müssen dem Finanzamt lediglich unsere Gebührenbescheide (Meistervorbereitungskurse und Prüfungsgebühren) nebst der Anmeldebestätigungen vorlegen.