Beteiligen Sie das Finanzamt an den Lehrgangs- und Prüfungskosten, indem Sie Ihre für die Weiterbildung verausgabten Gelder in der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen.
Sie können:
- Lehrgangs-/Seminar- und Prüfungsgebühren
- Fachliteratur, Arbeitsmittel (z. B. Computer, Software)
- Fahrtkosten zum Lehrgang/Seminar
- evtl. Übernachtungskosten (bei Seminarteilnahme)
- evtl. Verpflegungsaufwand (bei Seminarteilnahme)
steuerlich geltend machen.
Sie müssen dem Finanzamt lediglich unsere Gebührenbescheide (Meistervorbereitungskurse und Prüfungsgebühren) nebst der Anmeldebestätigungen vorlegen.