Bildungsurlaub

Für Veranstaltungen der beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung die nach § 7 des Bildungsfreistellungsgesetzes anerkannt sind, ist es möglich eine Bildungsfreistellung – Bildungsurlaub zu beantragen. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Erholung, Unterhaltung oder der allgemeinen Freizeitgestaltung dienen. Ferner sind bestimmte Voraussetzungen von Ihnen als auch von Ihrem Arbeitgeber zu erfüllen.

Auszug der gültigen Voraussetzungen in Rheinland-Pfalz für

den Arbeitnehmer:

  • Der Beschäftigungsschwerpunkt des Arbeitnehmers muss in Rheinland-Pfalz liegen.
  • Die besuchte Veranstaltung muss nach dem Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz (BFG) anerkannt sein.
  • Die Teilnahme an der Veranstaltung muss freiwillig erfolgen.
  • Ein Beschäftigungsverhältnis muss seit mindestens 2 Jahren bzw. das Ausbildungsverhältnis seit mindestens 12 Monaten bestehen

den Arbeitgeber:

  • Der private Arbeitgeber muss weniger als 50 Beschäftigte haben.
  • Der Beschäftigungsschwerpunkt des Arbeitnehmers muss in Rheinland-Pfalz liegen.
  • Die besuchte Veranstaltung muss nach dem Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz anerkannt sein.
    Hinweis: Zwischenzeitlich ist es auch möglich Bildungsfreistellung für in Luxemburg tätige Unternehmen zu beantragen.

Die Bildungsfreistellung ist mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber zu beantragen.

Wichtig: Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrem/r für Sie zuständigen Handwerkskammer-Mitarbeiter/in, ob Sie für Ihren Lehrgang/Seminar oder Prüfung Bildungsfreistellung beantragen können.

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