Aufstiegsbonus II – die Gründerförderung

Aufstiegsbonus II

Das Land Rheinland-Pfalz gewährt nach der Verwaltungsvorschrift „Vergabe des Aufstiegsbonus I, des Aufstiegsbonus II und des Landesbestenpreises“ des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz vom 03.02.2020 für Absolventinnen und Absolventen von Meisterprüfungen oder gleichwertigen öffentlich-rechtlichen Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen und in den Berufen der Landwirtschaft für eine sich anschließende Existenzgründung den Aufstiegsbonus II.

Was ist der Aufstiegsbonus II?

Der Aufstiegsbonus II des Landes Rheinland-Pfalz soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung unterstreichen und macht den Weg der beruflichen Fortbildung als gleichwertige Alternative zum ersten akademischen Abschluss noch attraktiver. Mit dem Aufstiegsbonus II wird eine Existenzgründung honoriert sowie ein Anreiz geschaffen, sich auf Grundlage einer erfolgreich abgelegten Meisterprüfung oder einer gleichwertigen öffentlich-rechtlichen Fortbildungsprüfung in gewerblichen und kaufmännischen Berufen und in den Berufen der Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz selbständig zu machen. Der Bonus beträgt 2.500 Euro pro Person für eine anerkannte Existenzgründung.



Wer erhält den Aufstiegsbonus II?

Der Aufstiegsbonus II wird gewährt für:

  • die Gründung einer selbständigen Vollexistenz,
  • die Übernahme eines bestehenden Betriebes,
  • den Erwerb einer tätigen Beteiligung (mind. 25%, Sperrminorität vorhanden),
  • die schrittweise Entwicklung einer Selbständigkeit begleitend zu einer bestehenden abhängigen Beschäftigung oder
  • den Einstieg in die Erwerbstätigkeit (Nebenerwerbsgründung).

Sollten Sie sich zum Zeitpunkt der Existenzgründung:

  • in einer Bildungsmaßnahme, die auf eine Meister-/Fortbildungsprüfung (nach DQR 6 oder 7) vorbereitet,
  • in der Entwicklung einer Selbständigkeit mit einer Ausnahmebewilligung nach § 8 der Handwerksordnung

befinden, ist zur Fristwahrung ein gesonderter Antrag zu stellen.

Antragsstellung

Der Antrag auf Gewährung des Aufstiegsbonus II ist mit den zur Überprüfung der Fördervoraussetzungen notwendigen Unterlagen spätestens zwölf Monate nach der tatsächlichen Existenzgründung bei der Handwerkskammer Rheinhessen einzureichen.

Die Handwerkskammer Rheinhessen prüft Ihren Antrag. Sie entscheidet über diesen und teilt Ihnen das Antragsprüfungsergebnis mit. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen für die Gewährung zahlt sie Ihnen den Aufstiegsbonus II aus. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung der Fördergelder vierteljährlich erfolgt.

Was muss ich noch beachten?

Die Selbständigkeit darf nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der tatsächlichen Existenzgründung aufgegeben oder abgemeldet werden. Ein Nachweis ist nach Ablauf der ersten zwei Jahren der Selbständigkeit vom Antragsteller vorzulegen.

Zur steuerrechtlichen Behandlung der Zuwendung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das für Sie zuständige Finanzamt.

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