Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung bis zum 31. März 2021 verlängert

Angesichts der deutschlandweit anhaltend hohen COVID-19-Infektionszahlen hat der
Gemeinsame Bundesausschuss nun diese Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit
um 3 Monate bis zum 31. März 2021 verlängert. Bei leichten Atemwegserkrankungen
kann also auch über den Jahreswechsel hinaus telefonisch eine Krankschreibung
für 7 Tage (mit einer Verlängerungsmöglichkeit um weitere 7 Tage) erfolgen.